Der Staat darf Gegner haben, aber keine Feinde
AfD-Kandidaten dürfen in Niedersachsen nicht antreten. Warum Jonathan Falks Buch über Staat, Opposition und Rechtsstaat so aktuell ist wie nie.
Ein Jahr alt und aktueller denn je
„Feindbild AfD“ erschien am 2. September 2025. Fast ein Jahr später liest sich Jonathan Falks Buch nicht wie eine Analyse vergangener Kontroversen, sondern wie ein Kommentar zu den politischen Nachrichten dieses Sommers. Die Vorgänge vor den niedersächsischen Kommunalwahlen verleihen seiner zentralen Frage eine Dringlichkeit, die bei Erscheinen allenfalls vorauszuahnen war: Darf ein demokratischer Staat seine Opposition mit administrativen Mitteln aus dem Wettbewerb drängen, solange deren Partei weder verboten noch von Wahlen ausgeschlossen ist?
In Niedersachsen werden Kandidaten der AfD für Bürgermeister- und Landratsämter auf ihre Verfassungstreue überprüft. Mehrere Bewerber wurden von Wahlausschüssen nicht zugelassen, während andere nach Prüfung antreten dürfen. Grundlage ist ein Verfahren, bei dem kommunale Wahlorgane Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und Empfehlungen der Kommunalaufsicht einbeziehen können. Das von Innenministerin Daniela Behrens geführte Ministerium nimmt dabei eine politisch wie rechtsstaatlich außerordentlich sensible Rolle ein.
Gerade deshalb wirkt Falks Buch heute aktueller denn je. Denn es handelt nicht in erster Linie von der AfD. Es handelt von der Versuchung des Staates, eine ungeliebte Opposition nicht mehr ausschließlich mit Argumenten, überzeugenden Kandidaten und besserer Politik zu bekämpfen, sondern mit den Instrumenten seiner eigenen Macht.
Man muss die AfD weder wählen noch ihre Positionen teilen, um diese Entwicklung beunruhigend zu finden. Der Rechtsstaat beweist seine Festigkeit nicht im Umgang mit den Angepassten, sondern im Umgang mit den Missliebigen. Demokratie besteht auch nicht darin, den Bürger vor einer möglicherweise falschen Wahlentscheidung zu schützen. Sie besteht darin, ihm die politische Urteilskraft zuzutrauen und den offenen Wettbewerb auszuhalten.
Gewiss: Bürgermeister und Landräte sind keine bloßen Mandatsträger. Als Beamte auf Zeit müssen sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen. Diese Verpflichtung ist ernst zu nehmen. Umso schwerer wiegt jedoch die Frage, wer über eine angeblich mangelnde Verfassungstreue befindet, nach welchen Maßstäben dies geschieht und ob ein ehrenamtlich besetzter Wahlausschuss der geeignete Ort für Entscheidungen ist, die tief in das passive Wahlrecht eingreifen. Wenn eine gerichtliche Klärung häufig erst nach der Wahl möglich ist, entsteht zudem eine rechtsstaatlich missliche Lage: Der Ausschluss wirkt sofort, seine Überprüfung kommt möglicherweise zu spät.
Falk beschreibt genau jene Verschiebung, die nun sichtbar wird. Politische Gegnerschaft verwandelt sich schrittweise in einen administrativen Verdachtsfall. Die Grenze zwischen Verfassungsschutz und politischer Strategie wird undeutlich. Aus dem legitimen Schutz der demokratischen Ordnung kann so ein Verfahren entstehen, das den demokratischen Wettbewerb selbst verengt.
Wer die AfD besiegen will, sollte den Bürgern die bessere Politik anbieten: eine funktionierende Verwaltung, sichere Städte, kontrollierte Migration, wirtschaftliche Vernunft und eine Sprache, die Sorgen nicht reflexhaft als moralisches Versagen abtut. Kandidaten vor einer Wahl auszusortieren mag kurzfristig einen politischen Konkurrenten fernhalten. Es widerlegt jedoch keine seiner Positionen und überzeugt keinen seiner Wähler. Im Gegenteil: Es kann gerade jenen Verdacht nähren, von dem Protestparteien leben – den Verdacht, dass ein geschlossenes politisches Milieu lieber die Spielregeln verändert, als sich dem Urteil der Bürger zu stellen.
„Feindbild AfD“ ist deshalb keine bloße Verteidigungsschrift für eine Partei. Es ist eine Warnung vor dem Glauben, die Demokratie lasse sich retten, indem man ihren Wettbewerb einschränkt. Der Staat darf die Verfassung schützen. Er darf seine Macht jedoch nicht dazu verwenden, sich eine genehme Opposition auszuwählen.
Ein vor fast einem Jahr erschienenes Buch, das von der Gegenwart eingeholt wurde – und heute notwendiger wirkt als am Tag seiner Veröffentlichung.
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