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Die Rückkehr der Rassentrennung als „Progressivismus“ – Eine Demontage

Ein exklusiver Badetag nach Hautfarbe am Berliner Volksbad sorgt für Streit. Politik und Medien witterten rechte Hetze. Doch das eigentliche Skandalon liegt woanders: Die Rückkehr ethnischer Zutrittsschranken im öffentlichen Raum unter dem Deckmantel des Progressivismus zersetzt den Rechtsstaat.

Die Rückkehr der Rassentrennung als „Progressivismus“ – Eine Demontage
Rassentrennung im Volksbad? Berlins Politik spaltet. KI Illustration

Über die schrittweise Abschaffung des universellen Rechtsstaats zugunsten ethnischer Sonderräume

Das Volk darf nicht ins Bad: Wie Berliner Identitätspolitik die Gesellschaft spaltet

Es ist die symptomatische Chiffre eines aus dem Ruder gelaufenen Zeitgeistes: Vor der Berliner Volksbühne wurde im Sommer 2026 ein temporäres Schwimmbecken errichtet, das sogenannte „Volksbad“. Doch anstatt einen unbeschwerten Ort der Begegnung für alle Bürger zu bieten, mutierte das Projekt im Handumdrehen zum Zankapfel einer ideologischen Frontlinienbildung. Der Grund: Ein für den Freitagnachmittag geplanter Termin wurde exklusiv für ein Ferienprogramm für Schwarze Kinder, Jugendliche und Familien reserviert, organisiert vom Verein Each One Teach One (EOTO).

Nach heftigen Reaktionen in den sozialen Medien und teils unerträglichen Drohungen sagten die Verantwortlichen das Event schließlich ab. Was folgte, war das in solchen Fällen standardisierte Ritual der politischen und medialen Betroffenheit. Die taz und Berlins progressive Spitzenkandidaten überschlugen sich mit Empörung. Die Absage sei ein „Skandal“, eine „Schande für die Stadt der Freiheit“, und wer das kritisiere, bediene einen „rechten Kulturkampf“.

Das wirkliche Skandalon wird in diesem Narrativ jedoch auf den Kopf gestellt: Nicht die berechtigte Kritik an einer rassistischen und spaltenden Praxis ist das Problem, sondern die Tatsache, dass eine öffentlich finanzierte Kultureinrichtung überhaupt auf die Idee kommt, den öffentlichen Raum nach Hautfarbe zu parzellieren. Wenn mit Steuergeldern alimentierte Projekte exklusive Zutrittsschranken errichten, wird kein „Schutzraum“ geschaffen, sondern die Segregation zelebriert.

Die Dekonstruktion des taz-Artikels: Die Mechanik des Haltungsjournalismus

Wer den zitierten taz-Beitrag liest, sieht die altbekannten Mechanismen eines ideologisch verengten Debattenraums. Dass der Text aus der Feder von Claudius Prößer stammt, unterstreicht die Schlagseite der Berichterstattung.


Prößer ist kein unvoreingenommener Beobachter. Seine publizistische DNA formte sich ab Mitte der 1990er-Jahre als Redakteur bei den explizit linksalternativen Lateinamerika Nachrichten – einem Redaktionskollektiv, das sich offen als Teil linker Bewegungen versteht und Politik primär durch die Brille von Täter-Opfer-Schemata und postkolonialen Theorien betrachtet. Seit 2001 führt er diese Haltung bei der taz fort. Es überrascht daher nicht, dass sein Bericht über das „Volksbad“ nicht auf Distanz und kritische Hinterfragung setzt, sondern als ideologisches Schutzschild für die Akteure fungiert.

Anhand Prößers Text lässt sich die Parteilichkeit des Hauptstadtsumpfes in drei Schritten sezieren:

  • Das Euphemismus-Spiel mit dem „Schutzraum“: Was im Artikel als sensibler Safe Space verklärt wird, ist die organisierte Wiedereinführung von Zutrittsbeschränkungen nach ethnischen Kriterien. Was im zivilisierten Rechtsstaat als inakzeptable Diskriminierung gilt, wird von Prößer unter dem Etikett des Progressivismus salonfähig geschrieben – solange die Ausgrenzung die „richtige“ Gruppe trifft.
  • Der Juristentrick als Persilschein (§ 5 LADG): Um das Projekt abzusichern, zitiert der Autor die Leiterin der Berliner Ombudsstelle, Doris Liebscher. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz wird hier so interpretiert, dass eine tatsächliche Ungleichbehandlung von Bürgern nach Hautfarbe rechtens sei, sofern sie als „Nachteilsausgleich“ deklariert wird. Wenn ein Gesetz so gebogen werden kann, dass die Diskriminierung von Menschen nach Hautfarbe plötzlich legal ist, hat sich das Antidiskriminierungsrecht selbst ad absurdum geführt.
  • Die Täter-Opfer-Umkehr: Wenn Politiker und Journalisten den Kritikern dieser Rassen-Parzellierung einen „rechten Kulturkampf“ vorwerfen, verkehren sie die Realität. Den Kulturkampf haben nicht jene begonnen, die auf einem gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für alle Bürger bestehen – ihn haben jene eröffnet, die den öffentlichen Raum nach Identitätskriterien aufteilen und damit den sozialen Frieden aufs Spiel setzen.

Der Doppelstandard und die Entfremdung im Alltag

Die Berliner Posse offenbart eine tiefe Doppelmoral, die bei immer mehr Bürgern zu berechtigtem Unmut und Frustration führt. Während der Mehrheitsbevölkerung mit moralisierendem Zeigefinger geboten wird, jede Veränderung ihres Umfelds bedingungslos hinzunehmen, gelten für andere Gruppen stets Sonderlogiken.

In dieser Debatte klafft eine massive Reziprozitäts-Lücke: Keine westliche Demokratie verlangt von Staaten in der islamischen Welt, der Karibik oder Afrika, dass sie ihre eigenen Regeln und Gesetze zugunsten westlicher Lebensweisen aufgeben. Niemand kommt auf die Idee, in Teheran, Riad, Istanbul oder Nassau exklusive Räume für Miniröcke, westliche Bademode oder säkulare Lebensstile im öffentlichen Raum einzufordern. Dort gilt wie selbstverständlich das Recht und die Kultur des Hauses. Wer dort lebt oder zu Gast ist, passt sich an.

In Europa hingegen wird das Prinzip der Anpassung schrittweise ausgehöhlt. Die Bürger erleben im Alltagsleben das kontinuierliche Bröckeln von Standards: Sei es die Ausbreitung von Burkinis und religiöser Verhüllung in öffentlichen Bädern, die Missachtung der Nachtruhe im Wohnumfeld – etwa durch nächtliche Ruhestörungen während des Ramadan – oder der schleichende Verfall von Sauberkeit und Ordnung im Mietshaus. Wenn der Staat bei all diesen alltäglichen Reibungspunkten wegschaut oder zur „interkulturellen Toleranz“ mahnt, gleichzeitig aber mit Steuergeldern alimentierte Wohlfühl-Angebote nach Hautfarbe oder Identität schafft, empfindet die Bevölkerung das zu Recht als staatlich geförderte Entfremdung im eigenen Land.

Das Fundament: Unser Land, unsere Regeln

Gegen diesen schädlichen Relativismus muss wieder ein fundamentales Grundprinzip der Staatsphilosophie in Erinnerung gerufen werden: Zuwanderung ist eine freiwillige Entscheidung. Niemand wird gezwungen, in Deutschland oder Europa zu leben. Wer sich jedoch entscheidet, Teil dieser Gesellschaft zu werden, tritt in eine kompromisslose Bringschuld ein.

Diese Bringschuld beinhaltet die vollständige Anerkennung der Säkularität, der Gesetze und der gewachsenen Alltagsnormen des Aufnahmelandes.

  • Der öffentliche Raum ist neutral: Religiöse Gebote, traditionelle Bekleidungsvorschriften und ethnische Sonderansprüche haben ihren Platz im Privaten, in der Moschee oder im Verein – nicht jedoch im öffentlichen Raum und erst recht nicht in staatlich geförderten Institutionen.
  • Keine Extrawürste: Wer in dieses Land kommt, tut dies zu den hier geltenden Bedingungen. Es gibt keinen Anspruch darauf, die Normen des Herkunftslandes mitzubringen, die hiesige Kultur umzugestalten oder geschützte Sonderräume einzufordern.

Echter Schutz vor Rassismus und Diskriminierung entsteht nicht dadurch, dass man die Gesellschaft in kleine, privilegierte Opfergruppen aufspaltet und ethnische Zäune errichtet. Er entsteht ausschließlich durch die strikte, kompromisslose und ausnahmslose Durchsetzung derselben Regeln für jeden Bürger – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion.

Die Rückkehr zum universellen Rechtsstaat

Die Farce rund um das Berliner „Volksbad“ ist kein unbedeutender Einzelfall, sondern ein alarmierendes Symptom für den Verfall unseres Gemeinwesens. Ein Rechtsstaat, der seine eigenen universellen Prinzipien aus falsch verstandener Toleranz zur Disposition stellt und zulässt, dass der öffentliche Raum nach Identitätskriterien parzelliert wird, gibt sich selbst auf.

Es ist Zeit für eine Umkehr: Wenn wir den gesellschaftlichen Frieden wahren wollen, müssen wir zu den Grundlagen des Rechtsstaates zurückkehren. Der öffentliche Raum gehört allen Bürgern gleichermaßen – ohne Sonderrechte, ohne ethnische Ausnahmen und ohne religiöse Zugeständnisse. Integration gelingt nicht dadurch, dass das Haus für die Gäste umgebaut wird, sondern dadurch, dass das Hausrecht von allen respektiert wird.

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Geschrieben von

Cilla Zielinski
Cilla Zielinski
Medizinerin (München) & Feuilletonistin in Zürich. An der Schnittstelle von Wissenschaft, Design & Kultur. Seziert den Zeitgeist mit chirurgischer Präzision.

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