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Freispruch trotz Spurenvernichtung: Das unbegreifliche Urteil im Fall Tamar Boes (14)

Der Freispruch für den irakischen Asylbewerber Jamal T., der die 14-jährige Tamar in den Niederlanden totfuhr, sorgt für Entsetzen. Trotz illegaler Ausreise, Handynutzung und eiligem Autoverkauf folgte das Gericht seinen Schutzbehauptungen. Ein Bericht über ein Urteil gegen jede Logik.

Freispruch trotz Spurenvernichtung: Das unbegreifliche Urteil im Fall Tamar Boes (14)
Fall Tamar Boes: Das unbegreifliche Urteil im Detail

Ein Urteil gegen den gesunden Menschenverstand

Am 14. Juli 2026 endete einer der umstrittensten Prozesse der Niederlande am Bezirksgericht Haarlem mit einem Paukenschlag: Der irakische Asylbewerber Jamal T. (33) aus Cölbe (Hessen) wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Fahrerflucht freigesprochen. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung, wonach der Angeklagte nicht bemerken konnte, dass er einen Menschen überrollt hatte.

Eine lebensnahe, kritische Beweiswürdigung offenbart jedoch gravierende Widersprüche und Schutzbehauptungen, die ein konsequent agierendes Gericht zu einem völlig anderen Urteil hätten führen müssen.

Die Chronologie der Tatnacht: Sekunden, die Leben zerstörten

Die polizeilich dokumentierten Fakten rekonstruieren die Nacht vom 24. auf den 25. Juli 2020 auf der unbeleuchteten Deichstraße (Waterlandse Zeedijk) zwischen Monnickendam und Marken im Detail:

  • 01:00 Uhr: Die 14-jährige Tamar Boes verlässt nach einem Streit mit ihren Eltern aufgebracht das Elternhaus in Marken.
  • 03:00 Uhr: Jamal T. befehligt seinen grauen Mazda 3. Mit im Wagen sitzen drei weitere irakische Asylbewerber. Der Beifahrer hält das Handy zur Navigation. Jamal T. blickt nachweislich für mehrere Sekunden auf das Display.
  • 03:04 Uhr: Eine Induktionsschleife im Asphalt registriert die Überfahrt des Mazda 3. Die tödliche Kollision mit dem Mädchen geschieht in diesem engen Zeitfenster.
  • 03:09 Uhr: Nur fünf Minuten später erfasst eine Überwachungskamera den Wagen, wie er auf einen nahegelegenen Parkplatz einbiegt. Zwei Insassen steigen aus und untersuchen die beschädigte Front des Fahrzeugs.
  • 03:43 Uhr: Eine Polizeistreife entdeckt die leblose Tamar im tiefen Straßengraben.

Schutzbehauptungen unter der Lupe: Wie ein echtes Gericht gewertet hätte

Das erstinstanzliche Gericht bewertete die Indizien mit einer extremen, fast naiven Zurückhaltung zugunsten des Angeklagten. Eine konsequente juristische Aufarbeitung hätte die Aussagen der Insassen jedoch wie folgt zerlegt:

Das Märchen vom „Tier oder der Bodenwelle“

Der Angeklagte gab an, er habe geglaubt, über einen Stein, ein Tier oder eine Bodenwelle gefahren zu sein.

Die juristische Gegenansicht: Ein Mazda 3 ist ein kompakter Mittelklassewagen mit direkter Straßenrückmeldung. Das Überrollen eines Körpers von der Statur einer 14-Jährigen erzeugt einen derart heftigen, dumpfen Aufprall im Fahrwerk, dass die Behauptung, man habe nichts Außergewöhnliches bemerkt, als reine Schutzbehauptung zu werten ist. Wer nach einer solchen Erschütterung weiterfährt, handelt mit bedingtem Vorsatz zur Fahrerflucht.

Die absurde Wetter-Ausrede als Fluchtnachweis

Die Gruppe gab an, die Reise abgebrochen zu haben und mitten in der Nacht Hunderte Kilometer zurück nach Deutschland gefahren zu sein, weil es „zu kalt zum Zelten“ gewesen sei.

Die juristische Gegenansicht: Ein spontaner Urlaubsabbruch mitten in der Nacht unmittelbar nach einer Kollision ist kein witterungsbedingter Zufall, sondern ein klassisches Fluchtverhalten zur Entziehung aus dem Zugriff der niederländischen Justiz.

Gezielte Spurenvernichtung in Hessen

Zurück in Cölbe ließ Jamal T. das Auto unverzüglich gründlich waschen, reparierte die beschädigte Frontpartie in einer Werkstatt und verkaufte den Wagen nur zwei Monate später hastig weiter.

Die juristische Gegenansicht: Dieses Verhalten zeigt ein hohes Maß an krimineller Energie und den aktiven Willen zur Beweisvereitelung. Erst monatliche Ermittlungen führten die Polizei zu dem verkauften Fahrzeug, an dessen Unterboden trotz der intensiven Reinigung DNA- und Faserreste von Tamar sichergestellt werden konnten.

Das Rätsel der Leiche: Wurde Tamar im Graben abgelegt?

Ein besonders düsteres Detail wirft Fragen auf, die das Gericht im Zweifel unberücksichtigt ließ. Polizisten fanden Tamars Leiche in einer unnatürlichen Position im Graben vor: Ihre Arme waren nach oben gestreckt, die Beine kerzengerade zusammengefügt.

Ein von der Familie beauftragter, privater Rechtsmediziner (Frank van de Goot) betonte, dass Tamar sich aufgrund ihrer schweren inneren Verletzungen unmöglich selbst in den Graben hätte schleppen können. Zudem fand die Polizei auf dem Asphalt eine Pfütze aus Kühlerflüssigkeit und Öl – ein klarer Beweis dafür, dass der Wagen an der Unfallstelle hielt.

Obwohl keine direkten DNA-Spuren der Insassen an der Leiche gesichert wurden (was auch an der anfangs unzureichenden Spurensicherung der Behörden lag), spricht die Rekonstruktion dafür, dass der Körper des Mädchens nach dem Aufprall bewegt wurde, um den Unfall zu vertuschen.

Der Täter und sein Status: Illegale Ausreise im laufenden Verfahren

Jamal T. (zum Tatzeitpunkt 27, heute 33 Jahre alt) war im Juli 2020 als Asylbewerber im hessischen Cölbe registriert.

  • Da er sich im laufenden Asylverfahren befand, besaß er lediglich eine Aufenthaltsgestattung.
  • Das Verlassen des Bundesgebiets war ihm gesetzlich strikt untersagt.
  • Seine Reise zum „Zelten“ in die Niederlande war somit eine illegale Grenzüberschreitung.

Dies liefert auch das entscheidende Motiv für die panische Flucht nach dem Unfall: Eine polizeiliche Erfassung im Ausland hätte sein laufendes Asylverfahren in Deutschland unmittelbar gefährdet.

Wie es jetzt weitergeht

Das Urteil vom 14. Juli 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die eine achtwöchige Haftstrafe gefordert hatte, hat zwei Wochen Zeit, um Berufung einzulegen. Angesichts der erdrückenden Indizienkette, der nachgewiesenen Spurenvernichtung und des massiven öffentlichen Drucks wird erwartet, dass der Fall vor einer höheren Instanz neu verhandelt wird.

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Geschrieben von

Leon Berger
Leon Berger
Leon Berger (*2003, München) vereint bayerisches Handwerk mit globalem Blick. Nach Abi & Volontariat schärften Einsätze in Washington D.C. und Tel Aviv sein Profil.
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