Mehr Ausländer in Brandenburg – aber nicht automatisch mehr Fachkräfte
Brandenburg hat inzwischen deutlich mehr ausländische Einwohner als 2013. Doch Zuwanderung bedeutet nicht automatisch Fachkräftegewinn: Ausländer sind häufiger arbeitslos, und viele Syrer beziehen Bürgergeld. Gleichzeitig sanken Arbeitslosigkeit und SGB-II-Bezug im Land seit 2015 insgesamt deutlich.
Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen in Brandenburg hat sich seit 2013 mehr als verdreifacht. Diese Entwicklung wird häufig mit dem Fachkräftemangel begründet. Ein genauer Blick auf die Arbeitsmarktdaten zeigt jedoch ein widersprüchlicheres Bild: Ausländische Beschäftigte sind für manche Branchen inzwischen unverzichtbar. Gleichzeitig sind sie überdurchschnittlich häufig arbeitslos oder auf staatliche Leistungen angewiesen.
Vor allem bei der Zuwanderung aus Syrien handelt es sich überwiegend nicht um gezielte Fachkräfteeinwanderung, sondern um Fluchtmigration. Die Menschen wurden nicht nach Ausbildung, Berufserfahrung oder Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes ausgewählt. Entsprechend langwierig und teuer ist ihre Integration.
Jeder fünfte ausländische Erwerbstätige ist arbeitslos
Im Februar 2025 waren in Brandenburg insgesamt 88.923 Menschen arbeitslos. Darunter befanden sich 19.755 ausländische Staatsangehörige. Obwohl Ausländer nur einen relativ kleinen Teil der Bevölkerung stellen, entfiel damit mehr als jeder fünfte Arbeitslose auf diese Gruppe.
Noch deutlicher wird der Unterschied bei den Quoten: Die allgemeine Arbeitslosenquote Brandenburgs betrug im Februar 2025 6,6 Prozent. Unter ausländischen Erwerbspersonen lag sie dagegen bei 21 Prozent – mehr als dreimal so hoch.
Die Zahlen zeigen: Die wachsende ausländische Bevölkerung vergrößert zwar grundsätzlich das Arbeitskräftepotenzial. Ein erheblicher Teil dieses Potenzials wird aber bisher nicht in reguläre Beschäftigung überführt.
Syrische Zuwanderung bleibt sozialpolitisch problematisch
Für Brandenburg weist die öffentlich zugängliche Standardberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit nicht alle Arbeitsmarktdaten einzeln für syrische Staatsangehörige aus. Bundesweit ist das Bild jedoch eindeutig.
Im November 2024 waren rund 155.000 syrische Staatsangehörige arbeitslos gemeldet. Insgesamt wurden 386.000 erwerbsfähige Syrer von Jobcentern oder Arbeitsagenturen betreut. Nur 287.000 Syrer waren beschäftigt, darunter 236.000 sozialversicherungspflichtig. Die Beschäftigungsquote lag bei lediglich 41,7 Prozent. Zum Vergleich: Bei der ausländischen Bevölkerung insgesamt waren es rund 56 Prozent.
Besonders hoch ist der staatliche Leistungsbezug. Im August 2024 erhielten rund 518.000 syrische Staatsangehörige Bürgergeld. Darunter waren 353.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter und 165.000 Kinder und Jugendliche. Die SGB-II-Hilfequote betrug 54,9 Prozent. Mehr als jeder zweite syrische Staatsangehörige war damit auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Gegenüber 2018, als die Quote noch über 80 Prozent lag, ist das ein Fortschritt. Nach fast zehn Jahren Zuwanderung bleibt eine Hilfequote von rund 55 Prozent jedoch außerordentlich hoch. Sie zeigt, dass die Integration in eine existenzsichernde Beschäftigung bei einem großen Teil bisher nicht gelungen ist.
Sind die beschäftigten Syrer Fachkräfte?
Von den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Syrern arbeiteten 2024 etwa 41 Prozent auf Helferniveau. Rund 48 Prozent waren als Fachkräfte und weitere elf Prozent als Spezialisten oder Experten tätig.
Allerdings beschreibt diese Statistik nur die bereits Beschäftigten – nicht alle syrischen Zuwanderer. Außerdem bedeutet eine Tätigkeit auf Fachkraftniveau nicht zwingend, dass eine Person bereits bei ihrer Einreise eine in Deutschland verwertbare Fachausbildung besaß. Qualifikationen können auch später erworben worden sein.
Die nüchterne Bilanz lautet deshalb: Unter den beschäftigten Syrern gibt es durchaus Fachkräfte. Bezogen auf die gesamte syrische Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist der Anteil der Beschäftigten aber niedrig. Gleichzeitig arbeitet ein überdurchschnittlich großer Teil in Helfertätigkeiten, und der Bürgergeldbezug bleibt sehr hoch.
Brandenburgs Arbeitslosenquote ist seit 2015 nicht gestiegen
Ein Zusammenhang zwischen der Zuwanderung seit 2015 und einem allgemeinen Anstieg der Arbeitslosigkeit in Brandenburg lässt sich aus den Zahlen nicht ableiten. Im Gegenteil:
| Jahr | Arbeitslose im Jahresdurchschnitt | Arbeitslosenquote |
|---|---|---|
| 2015 | 114.878 | 8,7 % |
| 2019 | rund 77.000 | 5,8 % |
| 2022 | rund 76.000 | 5,6 % |
| 2024 | 82.795 | 6,1 % |
| 2025 | 86.413 | 6,4 % |
Seit dem Tiefpunkt 2022 ist die Arbeitslosigkeit wieder gestiegen. Gegenüber 2015 liegt sie aber weiterhin deutlich niedriger: Die Zahl der Arbeitslosen sank um rund 28.500, die Quote um 2,3 Prozentpunkte.
Der jüngste Anstieg wird von der Bundesagentur für Arbeit vor allem mit der schwachen Konjunktur, dem Stellenabbau in der Industrie und einer zurückhaltenden Einstellungspraxis begründet. Zuwanderung ist daher nicht die alleinige oder nachweislich wichtigste Ursache.
Auch die Gesamtzahl der Bürgergeldbezieher ist gesunken
Das Bürgergeld wurde erst 2023 eingeführt. Für einen Vergleich seit 2015 müssen deshalb die damaligen Hartz-IV-Leistungen beziehungsweise das gesamte SGB-II-System herangezogen werden.
Auch hier zeigt sich kein allgemeiner Anstieg:
| Kennzahl in Brandenburg | 2015 | 2024 | Veränderung |
| Personen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften | 235.000 | 155.000 | −34 % |
| Erwerbsfähige Leistungsberechtigte | 171.000 | 111.000 | −35 % |
| Bedarfsgemeinschaften | 137.000 | 88.000 | −36 % |
Die Gesamtzahl der Leistungsbezieher ist somit seit 2015 erheblich zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich ihre Zusammensetzung verändert. Während weniger deutsche Staatsangehörige Leistungen beziehen, ist der Anteil ausländischer Leistungsberechtigter gestiegen. Die allgemeine Verbesserung verdeckt daher Integrationsprobleme einzelner Zuwanderergruppen.
Zuwanderung bringt kaum Nutzen und erhebliche Folgekosten
Brandenburg benötigt wegen seiner alternden Bevölkerung zusätzliche Arbeitskräfte. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Form der Zuwanderung automatisch den Fachkräftemangel lindert. Gezielte Arbeitsmigration aus Polen, Indien oder anderen Staaten ist arbeitsmarktpolitisch anders zu bewerten als ungesteuerte Fluchtmigration.
Die starke Zuwanderung seit 2015 hat Brandenburg zusätzliche Beschäftigte gebracht. Sie verursacht aber zugleich erhebliche Kosten für Bürgergeld, Unterbringung, Schulen, Sprachkurse, Gesundheitsversorgung und kommunale Verwaltung. Bei syrischen Staatsangehörigen stehen einer wachsenden Zahl Beschäftigter weiterhin eine niedrige Beschäftigungsquote und ein sehr hoher Grundsicherungsbezug gegenüber.
Eine seriöse Bilanz darf deshalb weder behaupten, Zuwanderung sei grundsätzlich eine Belastung, noch jeden Zuwanderer vorschnell als benötigte Fachkraft darstellen. Entscheidend sind Qualifikation, Beschäftigungsquote, Einkommen und die Frage, ob der eigene Lebensunterhalt dauerhaft ohne staatliche Unterstützung gesichert werden kann.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktsituation syrischer Staatsangehöriger, Arbeitsmarktbericht Brandenburg, Februar 2025, Jahresrückblick 2025, Brandenburg Sozial 2021, Brandenburg Sozial 2025.
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