Unter dem Deckmantel der Toleranz: Wer hinter IslamiQ steckt
Das Portal IslamiQ gibt sich unabhängig, ist aber das Sprachrohr der IGMG. Unsere Recherche zeigt: Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit agiert eine homophobe Ideologie, während Kritik als rassistisch diffamiert wird. Zeit, den Biedermann-Mythos und staatliche Fördermittel zu beenden.
Wer die deutsche Medienlandschaft nach Debatten über Religionsfreiheit, Diskriminierung und die Praxis muslimischen Lebens durchsucht, stößt zwangsläufig auf das Online-Portal IslamiQ. Das Medium präsentiert sich im gewohnten Gewand des Fachjournalismus: aufgeräumtes Design, sachliche Tonalität, juristische Analysen und Kommentare zu tagesaktuellen politischen Entscheidungen. Es versteht sich als Stimme der Muslime in Deutschland, als Mahner gegen Rassismus und als Wächter über staatliche Grundrechtsverstöße.
Doch hinter der professionellen Fassade verbirgt sich kein unabhängiges Presseorgan. Eine investigative Analyse der Eigentumsverhältnisse, Handelsregisterdaten und personellen Überschneidungen offenbart ein lückenloses Geflecht: IslamiQ ist das direkte Publikationsorgan einer Tochtergesellschaft der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) – einer Organisation, die seit Jahrzehnten vom Bundesamt für Verfassungsschutz als größte Strömung der islamistischen Millî-Görüş-Bewegung in Deutschland beobachtet wird.
Dieser Report legt offen, wie IslamiQ als mediales Sprachrohr fungiert. Anhand von drei zentralen Berichterstattungs-Beispielen – dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Verbeamtung bei Nähe zur Muslimbruderschaft, der Reform des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Familienministerin Karin Prien und der Auswertung ostdeutscher AfD-Wahlprogramme – zeigt dieser Beitrag die systematische Methodik des Portals. Das Ergebnis ist das Lehrstück einer eklatanten Doppelmoral: Während das Portal nach außen bedingungslose Akzeptanz, Grundrechtsschutz und staatliche Fördergelder einklagt, vertritt der dahinterstehende Verband intern ein orthodox-illiberales Weltbild, das gesellschaftliche Vielfalt ablehnt, homosexuelle Menschen ethisch abwertet und verfassungsrechtliche Abwehrgrenzen als Verfolgung inszeniert.
Die Kaskade hinter IslamiQ: Wirtschaftliche und personelle Identität
Auf den ersten Blick erweckt IslamiQ den Eindruck eines ungebundenen Nischenmediums. In der Fußzeile der Website wird auf das Impressum verwiesen, welches die PLURAL Publications GmbH mit Sitz in Köln als rechtlich verantwortlichen Verlag ausweist. Erst der tiefere Blick in die amtlichen Handelsregisterdokumente (HRB 77050, Amtsgericht Köln) legt die tatsächliche Machtstruktur offen.
Das Firmengeflecht im Handelsregister
Die PLURAL Publications GmbH verfügt über ein Stammkapital von 25.000 Euro. Als alleinige Gesellschafterin mit einer Holding-Quote von 100 Prozent ist eingetragen: die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e. V. (IGMG).
Die Verbindung beschränkt sich keineswegs auf eine rein passive Finanzbeteiligung. Verband und Verlagsgesellschaft sind räumlich, technologisch und organisatorisch unrennbar miteinander verwoben. Beide Einheiten residieren unter derselben Adresse in der Colonia-Allee 3, 51067 Köln. Sie nutzen dieselbe Telefon- und Faxanlage, teilen sich Infrastrukturen und arbeiten im Bereich Druck, Design und Publikationen nahtlos zusammen. Die IGMG selbst bezeichnet PLURAL in ihren eigenen Verbandschroniken offen als den verlagsmäßigen Arm, der zur Förderung islamischer Literatur und Medienarbeit ins Leben gerufen wurde.
[IGMG e.V. (Verband)] ── 100% Eigner ──> [PLURAL Publications GmbH] ── Herausgeber ──> [IslamiQ]
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└────────────── Personelle Identität ─────────┘
(Ali Mete: Generalsekretär & GF)
Die personelle Führungskaskade
Noch deutlicher wird die Steuerung des Portals bei der Betrachtung der handelnden Personen. Zwischen Eigner-Verband, Verlagsleitung und Redaktion herrscht eine personelle Identität, die im unabhängigen Journalismus jeden Code of Conduct verletzen würde:
- Ali Mete: Er ist Geschäftsführer der PLURAL Publications GmbH und amtiert gleichzeitig als Generalsekretär der IGMG. In früheren Jahren fungierte er zudem direkt als Chefredakteur von IslamiQ.
- Mikayil Demir: Er ist ebenfalls als Geschäftsführer der PLURAL Publications GmbH eingetragen und bekleidet zeitgleich das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der IGMG.
- Mehmet Kandemir: Als Prokurist der PLURAL Publications GmbH steuert er die kaufmännischen Belange; zuvor war er über Jahre hinweg in redaktionellen und organisatorischen Zusammenhängen der IGMG-Zeitung Camia tätig.
| Name | Funktion im Eigner-Verlag (PLURAL) | Funktion im Verband (IGMG) |
| Ali Mete | Geschäftsführer (ehem. IslamiQ-Chefredakteur) | Generalsekretär |
| Mikayil Demir | Geschäftsführer | Stellvertretender Vorsitzender |
| Mehmet Kandemir | Prokurist | Medialer Kader (Camia) |
Auch die Redaktionsspitze fügt sich nahtlos in diese Verbandsarchitektur ein. Chefredakteur Muhammed Suiçmez studierte islamische Theologie an der Marmara-Universität in Istanbul und absolvierte anschließend seinen Master im Bereich der islamischen Seelsorge an der Universität Osnabrück. Weitere Redaktionsmitglieder wie Kübra Zorlu sind zeitgleich in Publikationsgremien wie Perspektif eingebunden, die ebenfalls dem IGMG-Umfeld zuzurechnen sind.
Journalistisches Fazit: IslamiQ ist kein unabhängiges Magazin, das neutral über islamische Themen berichtet. Es ist das getarnte Publikationsorgan einer Verbandstochter, dessen Unternehmensleitung direkt im Vorstand der IGMG sitzt. „Unabhängigkeit“ vorzutäuschen, ist angesichts dieser Handelsregisterdaten und Personalunionen eine Täuschung des Lesers.
Die Dreier-Anatomie des Framings: Wie IslamiQ Politik betreibt
Wer die Berichterstattung von IslamiQ systematisch analysiert, erkennt rasch die wiederkehrenden Muster der Narrativbildung. Das Portal nutzt tagesaktuelle Ereignisse aus Justiz, Politik und Parteienlandschaft, um ein ganz bestimmtes Weltbild zu verankern: Muslime stünden in Deutschland unter ständiger staatlicher und gesellschaftlicher Bedrohung, während jede rechtsstaatliche Skepsis gegenüber islamistischen Strukturen als Vorwand für Diskriminierung gebrandmarkt wird.
Drei Fälle verdeutlichen diese Methodik.
Fall A: Das VG-Karlsruhe-Urteil – Verbeamtung, Verfassungstreue und die Zerstörung des Rechtsstaatsnarrativs
In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ging es um eine fundamentale Frage des deutschen Berufsbeamtentums: Darf eine Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden, wenn begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen?
Die Stadt Karlsruhe hatte die Übernahme abgelehnt. Der Grund: Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg belegten, dass die Frau ehrenamtlich als Lehrerin in einer Moschee tätig war, die strukturell und ideologisch eng in das Netzwerk der Muslimbruderschaft (MB) eingebunden ist. Die 1928 in Ägypten gegründete Muslimbruderschaft gilt global als Mutterorganisation des politischen Islamismus; ihr Ziel ist die schrittweise Umgestaltung von Gesellschaft und Staat nach islamischen Rechtsnormen – ein Vorhaben, das unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes ist. Das Gericht wies die Klage der Frau ab, da sie die berechtigten Zweifel an ihrer Verfassungstreue nicht ausräumen konnte und eine Distanzierung verweigerte.
Wie IslamiQ berichtet
IslamiQ greift das Urteil auf, verschiebt jedoch subtil den Schwerpunkt der Erzählung. Das Urteil wird nicht als Schutzmechanismus des demokratischen Rechtsstaates eingeordnet, der seine Verwaltung vor der Unterwanderung durch Verfassungsfeinde schützt. Stattdessen wird die Klägerin in den Stand einer Betroffenen gerückt, der allein aufgrund eines ehrenamtlichen Engagements in einer Moschee die berufliche Zukunft verbaut werde.
Das Portal lässt die Argumentation des Verfassungsschutzes als bloße Behauptung erscheinen und suggeriert, der Staat wende hier Gesinnungsprüfung gegen Muslime an. Die Tatsache, dass das Beamtentum die aktive Gewähr verlangt, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, wird als unzumutbare Hürde dargestellt. Das framing lautet: Der Staat konstruiere Vorwände, um religiöse Muslime aus dem öffentlichen Dienst drängenzuhalten.
Fall B: „Demokratie leben!“ – Wenn man den eigenen Verlagschef als externen Experten zitiert
Einen Höhepunkt medialer Selbstreferenzialität liefert IslamiQ im Juli 2026 bei der Berichterstattung über die Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte angekündigt, das Fördernetzwerk grundlegend umzustrukturieren. Das bisherige Förderziel „Vielfaltgestaltung“, das unter ihrer grünen Vorgängerin Lisa Paus etabliert worden war, wird ersatzlos gestrichen. Prien kritisierte, dass das Programm eine zu starke minderheiten- und identitätspolitische Schlagseite bekommen habe. Vielfalt allein sei kein Förderziel, das automatisch die Demokratie stärke. Zudem hinterfragte sie den Begriff des „antimuslimischen Rassismus“ und betonte, dass der Kampf gegen Antisemitismus nicht mit Muslimfeindlichkeit gleichgesetzt werden dürfe.
Die mediale Inszenierung
IslamiQ reagiert mit empörter Berichterstattung. Die Reform wird als „Fehler“ und als „Relativierung von Diskriminierungserfahrungen“ gebrandmarkt. Als zentraler Zeuge und Scharfmacher gegen die Ministerin wird in der Meldung ein Verbandsvertreter zitiert: Ali Mete, eingeführt schlicht mit der Zeile: „Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), Ali Mete, kritisiert die Aussagen...“
Hier betreibt IslamiQ eine doppelte Täuschung des Lesers:
- Der fehlende Interessenskonflikt-Hinweis: Ali Mete wird dem Leser als externer Verbands-Experte präsentiert. Verschwiegen wird, dass Ali Mete gleichzeitig der Geschäftsführer der PLURAL Publications GmbH ist – also der rechtliche Chef ebenjenes Verlags, der IslamiQ herausgibt. Das Medium interviewt und zitiert somit seinen eigenen Verlagsleiter, ohne diese Doppelrolle mit einem Wort offenzulegen.
- Der finanzielle Nerv getroffen – Warum die IGMG Prien attackieren muss:Zwar erhält die IGMG als vom Verfassungsschutz beobachteter Hauptverband keine direkte institutionelle Grundfinanzierung aus deutschen Steuergeldern. Doch die Realität der Förderlandschaft sieht komplexer aus: Über schwammig formulierte Förderkategorien wie „Vielfaltgestaltung“ oder „Kampf gegen antimuslimischen Rassismus“ konnten in der Vergangenheit IGMG-nahe Lokalvereine, Projektinitiativen, Jugendgruppen oder Kooperationsbündnisse im kommunalen Raum immer wieder von staatlichen Projektmitteln profitieren. Zudem vergeben Bundesprogramme Aufträge an Bildungs- und Anti-Diskriminierungsnetzwerke, in denen Verbandskader als „Experten“ oder Multiplikatoren mitwirken.Wenn Karin Prien nun ankündigt, die Förderrichtlinien drastisch zu verschärfen, den Fokus strikt auf Extremismusprävention zu legen und identitätspolitische Töpfe zu schließen, geht es für das IGMG-Umfeld um handfeste finanzielle und strukturelle Pfründe. Priens Kurskorrektur zieht eine Trennlinie, die verhindert, dass Mittel aus den Händen des Steuerzahlers verdeckt in die Peripherie eines verfassungsfeindlichen Verbandes sickern.Der Angriff von IslamiQ auf Prien ist daher kein neutraler Debattenbeitrag zur Sprachkritik, sondern ein politischer Befreiungsschlag zur Rettung eigener Pfründe und Einflusskanäle. Indem IslamiQ Priens Politik als „Gefahr für den Schutz von Muslimen“ inszeniert, versucht das Portal, die eigene Finanz- und Opferarchitektur gegen den staatlichen Zugriff zu verteidigen.
Indem IslamiQ die Streichung des Begriffs „antimuslimischer Rassismus“ skandalisierte, verteidigte das Portal nicht nur eine begriffliche Hoheit, sondern das eigene Geschäftsmodell der Opfer-Zertifizierung.
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│ DIE DOPPELMORAL-MATRIX │
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[ANSPRUCH NACH AUSSEN] [PRAXIS NACH INNEN]
• Klage über Diskriminierung • Homosexualität ist "haram"
• Forderung nach Staatsknete • Ausschluss von LGBTIQ+
• Berufung auf Grundrechte • Ablehnung des Säkularismus
Fall C: Die AfD-Analyse – Der bequeme Fingerzeig auf fremde Intoleranz
Im August 2026 veröffentlicht IslamiQ eine ausführliche Analyse der Wahlprogramme der Alternative für Deutschland (AfD) für die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Das Portal legt akribisch dar, wie die AfD den Islam vor allem als Bedrohung für die innere Sicherheit skizziert, Einschränkungen beim Moscheebau und Muezzinruf fordert, das Kopftuch an Schulen und im öffentlichen Dienst verbieten will und die Auslandsfinanzierung von Moscheen unterbinden möchte.
Das Kalkül hinter der Berichterstattung
Die Kritik an den pauschalisierenden Positionen der AfD ist inhaltlich an vielen Stellen berechtigt und verfängt bei der Leserschaft leicht. Doch im Gesamtkontext des Portals erfüllt die AfD-Analyse eine Entlastungsfunktion.
Indem IslamiQ sich als Bollwerk gegen den Rechtspopulismus inszeniert, bedient das Portal den Reflex des progressiven Milieus in Deutschland: Wer gegen die AfD ist, muss auf der richtigen Seite stehen. Der verfeinerte Trick besteht darin, jede verfassungsrechtliche Kritik am politischen Islam, an der IGMG oder an islamistischen Strukturen mit den radikalen Forderungen der AfD in einen Topf zu werfen. Kritik an der IGMG wird so reflexhaft als „Wassertragen für die AfD“ gebrandmarkt.
Dass der Verband, den IslamiQ vertritt, in seinen eigenen Zirkeln Positionen vertritt, die in puncto Intoleranz, Ablehnung von Minderheiten und patriarchalischem Gesellschaftsbild den Positionen von Rändern in nichts nachstehen, wird unter den Teppich gekehrt.
Der blinde Fleck: Homophobie und Illiberalismus im IGMG-Musterhaus
Wer von der Gesellschaft bedingungslose Akzeptanz, Schutz vor Diskriminierung und staatliche Geldmittel einfordert, muss sich an den Werten messen lassen, die er selbst vorlebt. Und an dieser Stelle bricht das Kartenhaus der IslamiQ-Rhetorik zusammen.
Die Sexualethik der IGMG: Toleranz gilt nur für uns
Die IGMG ist eine orthodox-konservative sunnitische Organisation. Ihre Theologie basiert auf den klassischen Rechtsschulen der Māturīdīya und Aschʿarīya. In ihren offiziellen Grundsatzpapieren und Stellungnahmen vertritt die Gemeinschaft bezüglich sexueller Minderheiten eine klare Linie:
- Religiöses Verdikt: Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden ausdrücklich als haram (religiös verboten und sündhaft) definiert.
- Moralische Abwertung: Die gesellschaftliche Emanzipation und rechtliche Gleichstellung von homosexuellen, bisexuellen oder transgeschlechtlichen Menschen (LGBTIQ+) wird von der IGMG offiziell als „moralische Verfallserscheinung“ und als Bedrohung für die traditionelle Familie gebrandmarkt.
- Struktureller Ausschluss: Menschen, die offen homosexuell leben, sind nach den internen Verbandsregeln von jeglichen Leitungsfunktionen, Sprecherrollen oder akademischen Posten innerhalb der IGMG ausgeschlossen.
Zwar betont die IGMG in Erklärungen für die deutsche Öffentlichkeit regelmäßig, dass man physische Gewalt oder staatliche Verfolgung von Homosexuellen ablehne. Doch das ändert nichts an der Substanz: Nach jeder soziologischen und politikwissenschaftlichen Definition vertritt der Verband eine zutiefst homophobe, heteronormative und diskriminierende Ideologie.
Die fundamentale Doppelmoral
Hier offenbart sich eine Schizophrenie, die von der deutschen Öffentlichkeit viel zu lange ignoriert wurde:
- Nach außen (via IslamiQ): Man klagt über die kleinsten Nuancen von Diskriminierung, fordert den Ausbau des Antidiskriminierungsrechts, verlangt staatliche Fördergelder für eigene Verbände und bezeichnet die kritische Hinterfragung des Begriffs „antimuslimischer Rassismus“ durch eine Ministerin als skandalöse Entwertung von Opfererfahrungen.
- Nach innen (via IGMG-Doktrin): Man verweigert anderen geschlechtlichen und sexuellen Minderheiten exakt jene Gleichwertigkeit, die man für sich selbst beansprucht. Homosexuelle Menschen werden als sündhaft degradiert, ihre Lebensweisen als Verfall dargestellt und ihre Rechte auf gesellschaftliche Sichtbarkeit bekämpft.
Investigative Bilanz: Die IGMG nutzt über IslamiQ den liberalen Rechtsstaat aus, um Sonderrechte und Opferschutz für die eigene Gruppe einzufordern – lehnt die Kernwerte dieses liberalen Rechtsstaates (Säkularismus, universelle Menschenrechte, Gleichberechtigung aller Lebensentwürfe) für das eigene Umfeld jedoch ab.
Vom Salzburger Hotel „Cool Mama“ zum universellen Opfer-Narrativ
Wie dieses Zusammenspiel im Alltagsjournalismus funktioniert, zeigt der Vorfall, der die Recherche zu diesem Dossier ins Rollen brachte: Der Fall des Salzburger Hotels Cool Mama.
Der Fall am Frühstücksbuffet
Im August 2026 berichteten österreichische Medien und in der Folge IslamiQ über einen Vorfall in Salzburg. Einer muslimischen Hotelgästin, die ein religiöses Kopftuch trug, wurde im Sky-Restaurant des Design-Hotels Cool Mama der Zugang zum Frühstücksbuffet verwehrt. Das Hotel berief sich auf einen hausinternen, allgemeinen Dresscode und sein privates Hausrecht. Die Betroffene schaltete die Gleichbehandlungsanwaltschaft ein, die die Regelung für rechtlich problematisch hielt.
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│ DER FALL HOTEL "COOL MAMA" │
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[PRESSE / ISLAMIQ] [REALITÄT / IGMG]
• Hotel nutzt Hausrecht • IGMG nutzt Hausrecht
• Framing: "Systemischer Rassismus" • Praxis: Ausschluss von LGBTIQ+
• Schrei nach staatlicher Strafe • Framing: "Religiöse Freiheit"
Die Inszenierung durch IslamiQ
Für IslamiQ war der Fall eine Steilvorlage. Das Portal reihte den Vorfall in Salzburg nahtlos in eine Kette ähnlicher Meldungen ein („Frau mit Kopftuch erhält keinen Tisch im Restaurant“, „Fitnessstudio verweigert Zutritt mit Kopftuch“). Innerhalb weniger Stunden wurde das Ereignis zu einem Beweis für einen angeblich flächendeckenden, strukturellen Hass auf Muslime im deutschsprachigen Raum hochgejazzt.
Eine differenzierte Abwägung zwischen der Religionsfreiheit der Einzelnen und der Privatautonomie sowie dem Hausrecht eines privaten Gewerbebetriebs fand nicht statt. Für IslamiQ stand fest: Wer das Kopftuch nicht an jedem Ort zu jeder Zeit akzeptiert, ist Teil des rassistischen Systems.
Die unerträgliche Parallele
Die argumentative Verdrehung wird deutlich, wenn man die Maßstäbe spiegelt:
- Wenn ein privates Hotel sein Hausrecht nutzt, um Kleidungsregeln durchzusetzen, schreit IslamiQ nach dem Staat, wirft dem Betreiber Rassismus vor und fordert rechtliche Konsequenzen.
- Wenn der deutsche Staat sein Hausrecht im Beamtentum nutzt (Fall VG Karlsruhe), um die Verwaltung vor verfassungsfeindlicher Unterwanderung durch Islamisten zu schützen, spricht IslamiQ von staatlicher Verfolgung und Diskriminierung.
- Wenn jedoch die IGMG ihr internes „Hausrecht“ nutzt, um homosexuellen Menschen Verbandsämter zu verweigern, ihnen die moralische Eignung abzusprechen und sie aus der Gemeinschaft zu drängen, verkauft die IGMG dies als ein von der Religionsfreiheit geschütztes, unantastbares Recht.
- Das Personal-Profil hinter IslamiQ
Wer ist wer? Führung, Verlag und Redaktion im Überblick
Um zu verstehen, wie die redaktionelle Linie von IslamiQ gesteuert wird, lohnt sich eine detaillierte Personalaufstellung. Das Impressum und die Verbandsnetzwerke weisen eine klare Aufteilung zwischen Verbandsführung, Verlagsmanagement und Redaktionskader aus:
1. Die Führungsebene (Verlags- und Verbandsleitung)
- Ali Mete (Geschäftsführer PLURAL Publications / Generalsekretär IGMG):Er ist die zentrale Schlüsselfigur in der gesamten Struktur. 1982 im türkischen Kelkit geboren, kam er als Kind nach Deutschland und studierte Religionswissenschaften in Frankfurt am Main. Bevor er zum Generalsekretär der IGMG aufstieg, diente er selbst als Chefredakteur von IslamiQ. Heute hält er als Geschäftsführer der PLURAL Publications GmbH die rechtlichen und kaufmännischen Fäden des Eigner-Verlags in den Händen – und steuert damit zeitgleich Verband und Medium.
- Mikayil Demir (Geschäftsführer PLURAL Publications / Stellv. IGMG-Vorsitzender):An der Seite von Ali Mete vertritt er die Verlagsgesellschaft nach außen. Seine zeitgleiche Funktion als stellvertretender Bundesvorsitzender der IGMG garantiert die direkte strategische Rückkopplung der Medienarbeit an die Verbandsspitze.
- Mehmet Kandemir (Prokurist PLURAL Publications):Er verantwortet die operativen Verlagsgeschäfte. Kandemir verfügt über eine langjährige Historie im medialen Apparat der IGMG und war zuvor unter anderem in redaktionellen und organisatorischen Zusammenhängen für die IGMG-Verbandszeitung Camia tätig.
2. Die Redaktionsspitze und Mitarbeiter
- Muhammed Suiçmez (Chefredakteur):Er leitet die laufende Redaktion von IslamiQ. Suiçmez absolvierte sein Studium der Islamischen Theologie an der renommierten Marmara-Universität in Istanbul und schloss anschließend ein Masterstudium im Bereich der Islamischen Seelsorge an der Universität Osnabrück ab. Seine akademische Prägung verbindet klassisch-türkische Theologie mit den Schnittstellen des deutschen Hochschul- und Seelsorgewesens.
- Kübra Layık (Redakteurin):Sie gehört zum festen Redaktionsstamm in Köln und ist für tagesaktuelle Meldungen sowie Berichterstattungen im Bereich Gesellschaft und Recht zuständig. Sie studierte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
- Kübra Zorlu (Redakteurin):Sie verfügt über einen Masterabschluss in Medienwissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Neben ihrer Tätigkeit bei IslamiQ ist sie auch in Publizistikgremien wie dem Magazin Perspektif eingebunden, das ebenfalls im ideologischen und organisatorischen Einflussbereich des IGMG-Umfelds agiert.
- Enes Bayram (Redakteur):Er wird im Impressum als Redaktionsmitglied geführt und wirkt an der wöchentlichen Aufbereitung von Themen sowie der Sichtung tagesaktueller Debatten mit.
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│ DIE ISLAMIQ-PERSONALSTRUCTURE │
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[VERLAG & VERBAND] [REDAKTION (KÖLN)]
• Ali Mete (GF Plural & GenSec IGMG) • Muhammed Suiçmez (Chefredakteur)
• Mikayil Demir (GF Plural & Vize IGMG) • Kübra Layık (Redakteurin)
• Mehmet Kandemir (Prokurist Plural) • Kübra Zorlu (Redakteurin)
• Enes Bayram (Redakteur)
Die funktionale Rollenverteilung
Die Personalstruktur verdeutlicht das Prinzip der Arbeitsteilung: Während das Redaktionsteam um Chefredakteur Muhammed Suiçmez die journalistische Fassade mit tagesaktuellen Meldungen, Justizberichten und Koransprüchen aufrechterhält, sorgen die Verlagsgeschäftsführer Ali Mete und Mikayil Demir dafür, dass die Berichterstattung exakt auf den politischen Kurs und die Verbandsinteressen der IGMG abgestimmt bleibt.
Fazit und Forderungen an Politik und Medien
Die Analyse von IslamiQ und der dahinterstehenden Trägerstruktur der IGMG legt eine gravierende Fehlentwicklung im deutschen Mediendiskurs offen. Auf dem rechten Auge ist die Gesellschaft in Deutschland zu Recht wachsam. Auf dem linken Auge herrscht oft Sehschwäche. Doch auf dem islamistischen Auge sind Medien, Politik und Fördergeldgeber schlicht blind.
Es ist an der Zeit, diese Blindheit zu beenden. Wer die Unterwanderung liberaler Werte verhindern und die Demokratie effektiv schützen will, muss folgende Konsequenzen ziehen:
Transparenzpflicht für Verbandsmedien
Medienplattformen wie IslamiQ dürfen in der öffentlichen Debatte nicht länger unkritisch als „unabhängige Online-Magazine“ oder „muslimische Stimmen“ zitiert werden. Journalisten, Agenturen und Politikberater sind verpflichtet, bei der Zitation von IslamiQ-Artikeln die Eigentümerschaft der IGMG und die personellen Verflechtungen transparent zu benennen. Wer IslamiQ liest, liest die PR einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation.
Ende der staatlichen Fördergelder für illiberale Umfelder
Die Entscheidung von Familienministerin Karin Prien, das Programm „Demokratie leben!“ zu reformieren und schwammige Förderziele wie „Vielfaltgestaltung“ einzudampfen, war keine Fehllenkung, sondern ein überfälliger Schritt. Staatliche Steuergelder dürfen unter keinen Umständen in Vereine, Stiftungen oder Medienprojekte fließen, die direkt oder indirekt mit Verfächtern einer homophoben, verfassungsfeindlichen oder islamistischen Ideologie verbunden sind. Wer Fördermittel gegen Extremismus beantragt, muss ein uneingeschränktes Bekenntnis zu den universellen Menschenrechten – inklusive der Rechte von sexuellen Minderheiten – ablegen.
Keine Immunität durch die Opferkarte: Täter-Opfer-Umkehr stoppen
Der Begriff des „antimuslimischen Rassismus“ wird von Verbänden wie der IGMG gezielt als rhetorische Schutzweste missbraucht. Jede berechtigte Kritik an konservativ-orthodoxen Machtstrukturen, an der systematischen Unterdrückung von Frauen oder an der pauschalen Abwertung von Queers wird reflexhaft als „rassistisch“ diffamiert. Es ist eine kalkulierte Täter-Opfer-Umkehr: Man fordert bedingungslose gesellschaftliche Toleranz ein, verweigert sie im eigenen Einflussbereich aber allen, die nicht ins orthodoxe Weltbild passen.
Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit kann eine tief homophobe, orthodox-konservative Ideologie ungestört in Deutschland agieren – und wird durch verdeckte Projektförderungen sowie steuerliche Begünstigungen indirekt noch vom Staat alimentiert. Es ist ein skandalöser blinder Fleck der Politik: Man schweigt tot, was diese orthodoxen Strukturen für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans-Menschen bedeuten.
Die Politik und die Zivilgesellschaft dürfen sich von dieser Opfer-Taktik nicht länger erpressen lassen. Muslime in Deutschland verdienen kompromisslosen Schutz vor rechtsextremer Hetze, Diskriminierung und Gewalt – aber orthodoxe Verbände verdienen keinerlei Schutz vor der schonungslosen Offenlegung ihrer illiberalen und menschenfeindlichen Doktrin.
IslamiQ hat es geschafft, sich jahrelang als Biedermann im Diskurs der Toleranz zu etablieren. Wer genauer hinsieht, erkennt den Brandstifter hinter der Fassade. Es wird Zeit, den Blick endlich zu schärfen.
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