Urteil gegen AfD-Mann: Misst die Justiz mit zweierlei Maß?

Nach dem Stadler-Urteil wegen Volksverhetzung wächst die Kritik: Werden Beleidigungen gegen Deutsche im Alltag von der Justiz oft ignoriert?

Teilen
Urteil gegen AfD-Mann: Misst die Justiz mit zweierlei Maß?
Urteil gegen AfD-Mann: Misst die Justiz mit zweierlei Maß?

Der Vorfall im Jahr 2023 schien zunächst alltäglicher Bahn-Frust zu sein: Zwei Migranten blockierten die Türen eines Regionalzuges in Moosburg, sodass dieser nicht abfahren konnte. Der bayerische Landtagsabgeordnete Ralf Stadler (AfD) filmte die Szene, griff ein und postete das Video im Internet. Seine Wortwahl: „Mitarbeiter der Bahn sind diesem Pack völlig hilflos ausgeliefert“ und „da geht’s dann los mit solcherne und Messerstechern“.

Das Amtsgericht Passau sah darin nach Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Quittung: Eine saftige Geldstrafe von 160 Tagessätzen. Stadler hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

Die Debatte: Werden Beleidigungen ungleich bewertet?

Das Urteil sorgt für Unverständnis bei vielen Bürgern, die im Alltag ganz andere Erfahrungen machen. In den sozialen Netzwerken und Kommentarspalten wird die Frage laut, warum der Begriff „Pack“ in diesem Kontext drakonisch bestraft wird, während alltägliche Beschimpfungen gegen Deutsche oft folgenlos bleiben.

Begriffe wie „Kartoffel“, „Alman“ oder pauschale „Nazi“-Unterstellungen gehören im öffentlichen Raum oder auf Schulhöfen fast schon zum Alltagston. Noch drastischer wird es, wenn westlich gekleidete Frauen verbal als „Huren“ oder Männer als „Hurensöhne“ diffamiert werden. Viele Bürger fragen sich zu Recht: Warum liest man hier nie von Verurteilungen wegen Volksverhetzung?

Die rechtliche Hürde bei Volksverhetzung: > Juristisch ist der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) eng definiert. Er setzt voraus, dass gegen eine bestimmte nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zum Hass aufgestachelt wird, und zwar in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Rechtsprechung tat sich in der Vergangenheit oft schwer damit, die Mehrheitsbevölkerung (also „die Deutschen“) als eine solche schutzbedürftige Gruppe im Sinne des Gesetzes zu definieren – was in der Bevölkerung zunehmend als Ungerechtigkeit empfunden wird.

Weiterlesen