Bürgerlich-liberale Zeitung

Kolumnen

Wirecard-Serie, Teil 1

Markus Braun sitzt seit Juli 2020 ohne erstinstanzliches Urteil in Untersuchungshaft. Das Gesetz behandelt lange U-Haft als Ausnahme, Karlsruhe verlangt mit jedem Monat strengere Maßstäbe. Doch eine absolute Höchstgrenze kennt Deutschland nicht. Der Wirecard-Prozess wird damit zum Rechtsstaats-Test.

Wirecard-Serie, Teil 1

Sechs Jahre ohne Urteil: Wann wird Untersuchungshaft zur Strafe?

Markus Braun sitzt seit dem 22. Juli 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Am 22. Juli 2026 waren es sechs Jahre. Heute, Mitte September 2026, sind daraus fast 2.250 Tage Freiheitsentzug ohne erstinstanzliches Strafurteil geworden. Der frühere Vorstandsvorsitzende von Wirecard bestreitet die zentralen Vorwürfe weiterhin.

Man muss Markus Braun weder für unschuldig halten noch seiner Verteidigung glauben, um darin ein rechtsstaatliches Problem zu erkennen.

Denn Untersuchungshaft ist keine Strafe. Sie darf es nicht sein.

Genau deshalb wirft der Wirecard-Prozess inzwischen eine Frage auf, die weit über diesen spektakulären Wirtschaftsstrafprozess hinausreicht: Wie lange darf ein Rechtsstaat einen Menschen einsperren, bevor er ihn verurteilt hat?

Die Antwort des deutschen Rechts ist überraschend: Unter bestimmten Voraussetzungen sehr lange. Eine absolute Höchstgrenze gibt es nicht.

Und im Fall Braun zeigt sich, was das praktisch bedeuten kann.


Der Mann, der seit 2020 auf sein Urteil wartet