Zwischen Täterpsychologie und Rechtsstaatskritik
Lamya Kaddor benennt den islamistischen Hass hinter dem Anschlag auf den Berliner CSD, verweist dann aber auf familiäre Konflikte des Täters. Die Analyse zeigt, warum solche Deutungen die Ideologie überlagern – und weshalb vor allem das Handeln von Justiz und Sicherheitsbehörden geprüft werden muss.
Wenn die Ideologie hinter der Biografie verschwindet
Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day steht Deutschland unter Schock. Eine Frau wurde getötet, 29 Menschen wurden verletzt. Der Tatverdächtige Abdul B. war den Sicherheitsbehörden als Islamist bekannt, hatte versucht, sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ anzuschließen, und galt nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung als Hochrisikoperson. Trotzdem befand er sich auf freiem Fuß.
Die politische Debatte müsste sich deshalb auf drei Fragen konzentrieren: Wie konnte sich Abdul B. radikalisieren? Warum verhinderten die Sicherheitsbehörden die Tat nicht? Und wie lassen sich queere Menschen künftig wirksamer vor islamistischer Gewalt schützen?
Stattdessen droht der Fall erneut in einer Auseinandersetzung zu versinken, in der die persönliche Geschichte des Täters mehr Raum erhält als seine Ideologie und die staatliche Verantwortung.
Kaddor benennt den Islamismus – und verschiebt anschließend den Fokus
Die Grünen-Abgeordnete und Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor schrieb nach dem Anschlag auf X:
„Islamist Abdul B. hat aus Hass auf queere Menschen getötet!“
Das ist eine klare und notwendige Benennung des mutmaßlichen Tatmotivs. Der Vorwurf, Kaddor habe den islamistischen Hintergrund vollständig verschwiegen, wäre daher falsch.
Unmittelbar anschließend verwies sie jedoch auf angeblich neue Erkenntnisse über „schwere Beziehungsprobleme mit dem Vater“, der selbst homosexuell sein soll. Dies seien „klassische Merkmale einer Radikalisierung“.
Genau an dieser Stelle beginnt das Unbehagen.
Selbstverständlich kann es wissenschaftlich sinnvoll sein, den persönlichen Radikalisierungsweg eines Attentäters zu untersuchen. Familiäre Konflikte, Identitätskrisen, soziale Isolation und individuelle Kränkungen können Menschen für extremistische Angebote empfänglich machen. Wer Radikalisierung verhindern will, muss solche Faktoren verstehen.
Doch Zeitpunkt und Gewichtung sind entscheidend. Wenige Stunden nach einer Bluttat, deren Ziel offenbar queere Menschen waren, wirkt die öffentlich präsentierte Vater-Sohn-Hypothese wie eine Psychologisierung des Täters. Aus einem islamistischen Anschlag droht die Geschichte eines persönlich verletzten jungen Mannes zu werden.
Erklären heißt nicht entschuldigen
Millionen Menschen erleben Konflikte mit ihren Eltern. Viele wachsen mit Ablehnung, familiären Brüchen oder schwerwiegenden Identitätsproblemen auf. Sie werden deshalb weder Islamisten noch Mörder.
Eine persönliche Krise kann erklären, weshalb jemand nach Halt, Zugehörigkeit oder einem geschlossenen Weltbild sucht. Sie erklärt aber nicht hinreichend, warum er eine Ideologie übernimmt, die queere Menschen abwertet und Gewalt gegen Andersdenkende legitimiert.
Islamismus ist keine private Gefühlsstörung. Er ist eine extremistische Weltanschauung, die individuelle Freiheit, Gleichberechtigung, sexuelle Selbstbestimmung und die demokratische Ordnung bekämpft. Wer einen Christopher Street Day angreift, trifft nicht zufällig eine beliebige Menschenmenge. Er attackiert sichtbar gelebte Freiheit.
Die Biografie des Tatverdächtigen kann ein Teil der Erklärung sein. Sie darf jedoch nicht an die Stelle der ideologischen Erklärung treten.
Kaddor bezeichnet familiäre Konflikte als „klassische Merkmale einer Radikalisierung“. Doch eine belastete Vaterbeziehung ist zunächst kein Kennzeichen des Islamismus. Entscheidend wäre vielmehr, wer Abdul B. radikalisierte, in welchen Netzwerken er sich bewegte, welche Propaganda er konsumierte und weshalb die queerfeindliche Ideologie des IS für ihn attraktiv wurde.
Ohne diese Verbindung bleibt die psychologische Deutung spekulativ.
Wenn die Aufmerksamkeit zuerst dem Täter gilt
Nach Anschlägen entsteht häufig eine eigentümliche Asymmetrie: Über den Täter erfahren wir seine Kindheit, seine Konflikte, seine Ängste und seine vermeintlichen Traumata. Die Opfer bleiben dagegen eine Zahl.
Auch beim Berliner CSD muss der moralische Mittelpunkt ein anderer sein. Im Zentrum stehen die getötete Frau, die Verletzten, ihre Angehörigen und eine queere Community, die gezielt in ihrem Recht angegriffen wurde, offen und selbstbestimmt zu leben.
Ursachenforschung ist notwendig. Empathie darf aber nicht zuerst beim Täter einsetzen. Wer unmittelbar nach einer solchen Tat dessen familiäre Probleme hervorhebt, muss damit rechnen, dass dies als Verschiebung des Mitgefühls wahrgenommen wird – selbst wenn keine Entschuldigung beabsichtigt war.
Eine verantwortungsvolle Reihenfolge wäre: zuerst die Opfer, dann die klare Benennung der Ideologie, anschließend die Aufklärung des Radikalisierungswegs und schließlich die Untersuchung staatlicher Versäumnisse.
Eine Abschiebungsdebatte, die am konkreten Fall vorbeigeht
Fast zeitgleich kritisierte Kaddor einen Abschiebeflug nach Afghanistan. Unter den 31 Abgeschobenen befand sich nach Medienberichten erstmals auch eine Person ohne strafrechtliche Verurteilung. Die Bundesregierung wolle Islamisten bekämpfen, vertiefe dafür aber die Zusammenarbeit mit dem Taliban-Regime. „Gerade nach dem CSD-Anschlag“, schrieb Kaddor, wirke das Vorgehen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt „unglaublich zynisch“.
Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan und an Verhandlungen mit den Taliban ist grundsätzlich legitim. Ein Rechtsstaat muss auch bei Rückführungen individuelle Gefahren, Menschenrechte und völkerrechtliche Grenzen beachten. Eine Abschiebung wird nicht allein dadurch richtig, dass die Bundesregierung sie mit der Bekämpfung des Islamismus begründet.
Die unmittelbare Verbindung mit dem CSD-Anschlag überzeugt dennoch nicht.
Abdul B. war kein afghanischer Asylbewerber, sondern ein 2005 in Berlin geborener deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln. Er konnte daher nicht abgeschoben werden. Sein Fall belegt weder die Notwendigkeit noch die Unzulässigkeit von Abschiebungen nach Afghanistan.
Wer beide Themen miteinander verbindet, erzeugt eine politische Symboldebatte, die von den konkreten Sicherheitsfragen ablenkt. Die entscheidende Frage lautet nicht, warum Abdul B. nicht abgeschoben wurde. Sie lautet, warum ein bekannter und als hochgefährlich eingestufter Islamist trotz Überwachung einen Anschlag verüben konnte.
Das tatsächliche rechtsstaatliche Problem
Abdul B. war bereits wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung auffällig geworden. Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Das Urteil war noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, eine höhere und nicht mehr bewährungsfähige Strafe verlangt und sich für die Fortdauer der Haft eingesetzt. Trotzdem wurde der Haftbefehl aufgehoben. ZDFheute
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung stufte das Bundeskriminalamt Abdul B. als Hochrisikoperson ein. Die Sicherheitsbehörden überwachten ihn bis kurz vor dem Anschlag. Eine Kamera soll sogar aufgezeichnet haben, wie er am Tatabend sein Wohnhaus verließ. Verhindert wurde die Tat dennoch nicht. Tagesschau
Daraus ergeben sich konkrete Fragen:
Warum befand sich ein als hochgefährlich eingestufter und einschlägig verurteilter Islamist auf freiem Fuß? Weshalb führten die Überwachungsmaßnahmen nicht zu einer rechtzeitigen Intervention? Welche Informationen lagen Polizei, Justiz und Nachrichtendiensten vor? Waren die gesetzlichen Instrumente unzureichend – oder wurden vorhandene Möglichkeiten nicht konsequent genutzt?
Hier liegt der Kern der notwendigen rechtsstaatlichen Debatte.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht staatliche Hilflosigkeit
Ein demokratischer Rechtsstaat darf Menschen nicht vorsorglich und unbegrenzt einsperren, weil Sicherheitsbehörden sie für gefährlich halten. Auch ein islamistischer Gefährder besitzt Grundrechte. Untersuchungshaft, Überwachung und andere Eingriffe benötigen eine gesetzliche Grundlage und müssen verhältnismäßig sein.
Doch Rechtsstaatlichkeit darf nicht mit Passivität verwechselt werden.
Wenn ein Mann versucht hat, sich dem IS anzuschließen, wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt wurde und zugleich als Hochrisikoperson gilt, muss der Staat seine Entscheidungen nachvollziehbar erklären können.
Der Schutz möglicher Opfer ist ebenfalls eine rechtsstaatliche Verpflichtung. Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze, bei denen nur eine Seite moralisch zählt. Die Aufgabe verantwortungsvoller Politik besteht darin, beides zu gewährleisten.
Eine frühere Kontroverse zeigt eine andere politische Seite
Kaddors heutiges Auftreten als Sicherheitspolitikerin und Kritikerin des Islamismus sollte auch vor dem Hintergrund ihrer früheren Positionierungen betrachtet werden. Eine Kontroverse aus dem Jahr 2011 zeigt eine Seite ihres politischen Denkens, die in ihrer gegenwärtigen öffentlichen Selbstdarstellung kaum hervortritt.
Der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte bei seiner ersten Pressekonferenz erklärt:
„Dass aber der Islam zu Deutschland gehört, ist eine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends belegen lässt.“
Dem Satz ging eine wichtige Klarstellung voraus: Die in Deutschland lebenden Menschen muslimischen Glaubens seien selbstverständlich Bürger dieses Landes und gehörten zu Deutschland. Friedrich unterschied damit ausdrücklich zwischen der gesellschaftlichen Zugehörigkeit von Muslimen und der historischen Bedeutung des Islams für Deutschland. Der vollständige Wortlaut ist im Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages dokumentiert.
Kaddor bezeichnete Friedrichs Aussage damals als politisch und historisch falsch – und sogar als „gefährlich“. Diese Reaktion ist bemerkenswert, denn Friedrichs grundlegende Unterscheidung war sachlich vertretbar.
Christentum und Judentum, die griechisch-römische Antike, Aufklärung, Humanismus und das römische Recht haben die deutsche Kultur- und Verfassungsgeschichte über Jahrhunderte geprägt. Dem Islam kam für die Entstehung Deutschlands und seiner politischen Ordnung keine vergleichbare konstitutive Bedeutung zu.
Zwar gab es schon früher Kontakte zu muslimisch geprägten Gesellschaften, einzelne Muslime in deutschen Territorien und später islamische Gemeinden. Friedrichs Wort „nirgends“ war deshalb unnötig absolut und historisch angreifbar. Aus einer punktuellen Präsenz folgt jedoch keine mit Christentum oder Judentum vergleichbare Prägekraft.
Seine Kernaussage bleibt nachvollziehbar: Muslime gehören als Bürger uneingeschränkt zu Deutschland. Daraus folgt aber nicht, dass der Islam rückwirkend zu einem historischen Fundament des Landes erklärt werden muss.
Von der historischen Debatte zur moralischen Warnung
Kaddors damalige Reaktion offenbart ein politisches Muster, das auch in der aktuellen Debatte erkennbar wird. Statt zwischen der gesellschaftlichen Zugehörigkeit muslimischer Bürger und der Kritik an religiösen oder islamistischen Vorstellungen zu unterscheiden, wurde bereits eine historisch begründbare Abgrenzung moralisch problematisiert.
Eine diskutierbare These erschien nicht nur als falsch, sondern als „gefährlich“.
Damit verschob sich die Auseinandersetzung von der Sachebene auf eine moralische Ebene. Wer die historische Prägekraft des Islams bestreitet, spricht Muslimen jedoch weder ihre Bürgerrechte noch ihre gesellschaftliche Zugehörigkeit ab. Ebenso wenig richtet sich die Kritik am Islamismus pauschal gegen Muslime.
Diese Unterscheidungen sind für eine offene Gesellschaft unverzichtbar. Werden sie verwischt, lässt sich eine notwendige Kritik am politischen Islam schnell als Angriff auf muslimische Bürger darstellen.
Ein politischer Wandel – oder eine veränderte Außendarstellung?
Heute präsentiert sich Kaddor als entschiedene Kritikerin des Islamismus. Auch nach dem CSD-Anschlag bezeichnete sie Abdul B. ausdrücklich als Islamisten und benannte den Hass auf queere Menschen. Diese Klarheit ist anzuerkennen.
Gleichzeitig bleibt die Frage, wie dieses Auftreten zu ihrer früheren Position passt. Hat Kaddor ihre damalige Einschätzung revidiert? Unterscheidet sie heute deutlicher zwischen Muslimen, Islam und Islamismus? Oder ist lediglich der sicherheitspolitische Teil ihres politischen Profils stärker in den Vordergrund gerückt?
Ein Meinungswandel wäre weder ungewöhnlich noch verwerflich. Gerade bei einer Abgeordneten, die als Expertin für Religion, Islamismus und innere Sicherheit auftritt, wäre Transparenz darüber jedoch wünschenswert. Wer frühere Aussagen anderer als „gefährlich“ bezeichnet hat, sollte erklären können, ob dieser Vorwurf weiterhin gilt.
Die Kontroverse von 2011 beweist nicht, dass Kaddor islamistische Gewalt billigt oder deren Gefahr grundsätzlich leugnet. Eine solche Behauptung wäre unhaltbar. Sie zeigt aber, dass ihre heutige Rolle als entschlossene Islamismuskritikerin nur einen Teil ihres politischen Profils abbildet.
Zu diesem Profil gehört ebenso ihre frühere Bereitschaft, eine sachlich begründbare Abgrenzung des Islams von den historischen Fundamenten Deutschlands scharf zu moralisieren.
Progressive Politik muss Islamismus ohne Ausflüchte bekämpfen
Gerade Politikerinnen und Politiker, die sich für Minderheitenrechte einsetzen, sollten islamistische Queerfeindlichkeit unmissverständlich benennen. Wer sexuelle Selbstbestimmung verteidigt, darf deren religiös-extremistische Gegner weder kulturell relativieren noch hinter psychologischen Erklärungen verschwinden lassen.
Das bedeutet nicht, Muslime unter Generalverdacht zu stellen. Islam und Islamismus sind nicht gleichzusetzen. Millionen Muslime lehnen Gewalt und extremistische Herrschaftsvorstellungen ab. Eine präzise Kritik am Islamismus schützt sie vor jener pauschalen Stigmatisierung, die entsteht, wenn politische Debatten nicht sauber unterscheiden.
Ebenso wenig darf der Anschlag für beliebige Forderungen nach Abschiebungen instrumentalisiert werden. Der Tatverdächtige war Deutscher. Wer trotzdem reflexartig das Asylrecht zum Hauptthema macht, verfehlt den Fall genauso wie jene, die vor allem über sein Verhältnis zum Vater sprechen.
Die notwendige Konsequenz liegt weder in pauschaler Fremdenfeindlichkeit noch in biografischer Verharmlosung. Sie liegt in der konsequenten Bekämpfung islamistischer Netzwerke, einer ehrlichen Aufarbeitung des Behördenhandelns und dem wirksamen Schutz bedrohter Minderheiten.
Die Ideologie darf nicht zur Nebensache werden
Lamya Kaddor hat den islamistischen und queerfeindlichen Charakter der Tat ausdrücklich benannt. Das unterscheidet ihre Äußerung von einer vollständigen Verdrängung des Tatmotivs. Trotzdem bleibt ihre Schwerpunktsetzung kritikwürdig.
Politische Kommunikation besteht nicht nur daraus, was gesagt wird. Ebenso wichtig ist, was anschließend in den Mittelpunkt rückt. Wer auf den islamistischen Hass sogleich mit einer spekulativen Familiengeschichte folgt und den Anschlag danach zur Kritik an einer sachlich anders gelagerten Abschiebung nutzt, verwischt die entscheidenden Verantwortungsfragen.
Auch Kaddors frühere Reaktion auf Hans-Peter Friedrich gehört zu dieser Bewertung. Sie zeigt eine politische Haltung, in der bereits die historisch begründete Abgrenzung zwischen der Zugehörigkeit muslimischer Bürger und der kulturellen Prägekraft des Islams als „gefährlich“ erscheinen konnte. Ob und wie sich diese Haltung verändert hat, bleibt erklärungsbedürftig.
Die Biografie eines Täters gehört zur Aufklärung. Die Ideologie gehört ins Zentrum der politischen Analyse. Das Behördenhandeln gehört auf den Prüfstand. Und die erste öffentliche Aufmerksamkeit gehört den Opfern.
Wenn diese Reihenfolge verloren geht, wird aus Differenzierung Vernebelung – und aus Ursachenforschung eine Debatte, in der am Ende wieder mehr über den Täter gesprochen wird als über jene, die er angegriffen hat.
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