Das Video muss weg. Die Gründe für Reiches Warnung bleiben
Die Linke erzielt gegen Katherina Reiche einen Eilerfolg. Doch Karlsruhe hat ihre Vorwürfe nicht widerlegt. Die Partei will große Wohnungsbestände vergesellschaften; ihr Umgang mit Antisemitismus bleibt umstritten. Ein gelöschtes Ministeriumsvideo beantwortet keine dieser politischen Fragen.
Die Linke feiert einen Eilerfolg gegen Katherina Reiche. Doch Karlsruhe hat weder ihre Enteignungspläne entkräftet noch ihren Umgang mit Antisemitismus rehabilitiert. Wer regieren will, muss politische Fragen beantworten – ein gelöschter Instagram-Beitrag genügt nicht.
Die Linke hat einen juristischen Erfolg erzielt. Katherina Reiche muss ein Video vom Instagram-Kanal ihres Wirtschaftsministeriums vorläufig entfernen. Daraus lässt sich eine Siegesmeldung basteln. Eine politische Entlastung ergibt sich daraus nicht.
Denn das Bundesverfassungsgericht hat der Linken keinen Persilschein ausgestellt. Es hat vorläufig die Verbreitung eines Beitrags über einen staatlichen Kommunikationskanal gestoppt. Die politischen Gründe für Reiches Warnung bestehen weiter. Erfolgreicher Eilantrag der ...
Das ist der entscheidende Unterschied, den die Partei mit ihrer triumphierenden Reaktion verwischt.
Der Beschluss vom 14. Oktober betrifft ein Video, das am 24. September auf dem Ministeriumsprofil veröffentlicht wurde. Es muss bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, längstens für sechs Monate, entfernt werden. Ob die Nutzung dieses staatlichen Kanals die verfassungsrechtliche Chancengleichheit der Linken verletzt hat, bleibt der Hauptsache vorbehalten. Reiche kann sich weiterhin als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Über die Wahrheit sämtlicher politischer Vorwürfe ist damit gerade nicht entschieden. Erfolgreicher Eilantrag der ...
Die Trennung zwischen Ministeramt und Parteikampf ist berechtigt. Eine Bundesregierung darf ihre Kommunikationsmittel nicht beliebig gegen politische Konkurrenten einsetzen. Auch eine scharfe Kritik an der Linken muss diese Grenze respektieren.
Ebenso berechtigt ist allerdings die Forderung, dass die Linke ihren gerichtlichen Erfolg nicht als Widerlegung unbequemer Tatsachen verkauft.
Denn bei der Eigentumspolitik braucht niemand Reiches Instagram-Video als Beweismittel. Dafür reichen die Beschlüsse der Partei.
Die Berliner Linke verlangt, dass jede Regierungskoalition unter ihrer Beteiligung innerhalb der ersten Hälfte der Legislatur ein verbindliches Vergesellschaftungs- und Trägergesetz beschließt. Betroffen sein sollen die Bestände privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Der Beschluss fordert ausdrücklich einen „bewussten Bruch mit privater Verwertungslogik“. dielinke.berlin
Das ist ein politisches Vorhaben mit Zeitplan. Wer zugespitzt von einem Enteignungsturbo spricht, sollte diesen konkreten Inhalt benennen: Die Linke will die Überführung großer privater Wohnungsbestände in Gemeinwirtschaft verbindlich und innerhalb einer festgelegten Frist vorantreiben.
Juristisch handelt es sich um eine angestrebte Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes, die eine gesetzliche Entschädigungsregelung voraussetzt. Daraus folgt weder ein bereits beschlossenes Gesetz noch dessen automatisch feststehende Verfassungsmäßigkeit. zdfheute.de
Politisch bleibt der Eingriff gewaltig. Die Frage nach Finanzierung, Verwaltung und Folgen für den Wohnungsbau verschwindet nicht dadurch, dass die Partei das Vorhaben mit dem freundlich klingenden Wort „Vergesellschaftung“ bezeichnet.
Wohnungsnot verlangt Wohnungen. Ein Eigentümerwechsel allein baut keine einzige zusätzliche Wohnung. Wer Milliarden für die Übernahme vorhandener Bestände einsetzen will, muss erklären, weshalb dieses Geld dort wirksamer eingesetzt wäre als beim zusätzlichen Wohnungsbau.
Reiches Warnung vor möglichen Folgen für Investitionen verdient deshalb eine sachliche Auseinandersetzung. Die Linke darf ihr widersprechen. Sie muss dann aber auch erklären, wie sie privates Kapital für Neubau und Modernisierung gewinnen will, während sie zugleich einen grundlegenden Bruch mit privater Bewirtschaftung anstrebt.
Noch schwerer wiegt der Umgang mit Antisemitismus.
Die Linke hat Erklärungen gegen Judenhass und für das Existenzrecht Israels abgegeben. Diese Erklärungen gehören zur vollständigen Darstellung. Ebenso gehört dazu, dass die Umsetzung bereits vor einer Regierungsbildung zum Streitfall wurde.
Nach Vanessa Emdes Aufnahme in die Linksfraktion unterbrachen SPD und Grüne ihre Sondierungen. Im Mittelpunkt standen auch Unterschiede zwischen der gemeinsamen Antisemitismusvereinbarung und einer Erklärung der Linksfraktion. Nach ZDF-Angaben fehlten im Fraktionstext unter anderem der vereinbarte externe Prüfmechanismus und die ausdrückliche Unverhandelbarkeit des Existenzrechts Israels für sämtliche Mandatsträger. Parteichefin Ines Schwerdtner wies den Vorwurf einer Aufweichung zurück. zdfheute.de
Das ist der belegbare Kern der Kritik: Wie belastbar sind Schutzversprechen, wenn bereits über ihre Durchsetzung und personellen Konsequenzen gestritten wird?
Zentralratspräsident Josef Schuster formulierte seine Kritik unmissverständlich: „Formeln zum Schutz jüdischen Lebens können den in der Linken weiterhin geduldeten Antisemitismus nicht kaschieren.“ Er verlangte konkrete, auch personelle Konsequenzen und forderte SPD und Grüne auf, ihre Zusammenarbeit davon abhängig zu machen. berliner-abendblatt.de
Diesen Vorwurf kann die Linke schwerlich als bloße CDU-Kampagne abräumen.
Inzwischen haben sich die drei Parteien auf die Fortsetzung der Sondierungen verständigt. Die gemeinsame Vereinbarung soll Bestandteil eines möglichen Koalitionsvertrags werden. WELT Das erhöht die Verantwortung aller Beteiligten: Sie müssen zeigen, welche Konsequenzen bei Verstößen tatsächlich folgen.
Für eine Regierung reicht es nicht, Antisemitismus in einer Präambel abzulehnen. Entscheidend ist, ob die Verantwortlichen auch dann handeln, wenn es die eigene Fraktion trifft und die eigene Mehrheit gefährdet.
Die Linke kann vor Gericht ihre Rechte verteidigen. Das steht ihr selbstverständlich zu. Sie kann damit aber weder ihre Eigentumspolitik der öffentlichen Prüfung entziehen noch die Kritik jüdischer Repräsentanten erledigen.
Das Ministerium muss ein Video entfernen. Die Linke muss erklären, wie sie regieren will. Und SPD und Grüne müssen entscheiden, welche ihrer Bedingungen auch dann noch gelten, wenn sie den Weg zur Macht versperren.
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