Der Berliner Papiertiger
Berlin verhandelt über eine Koalition, deren Partner erst Garantien gegen Antisemitismus und organisierte Kriminalität benötigen. Eine Expertenkommission darf urteilen, aber nicht bestrafen. Die Linke entscheidet über die Linke. Ein Kommentar über einen politischen Papiertiger.
DIE VOSSISCHE | KOMMENTAR | 8. OKTOBER 2026
Erst Antisemitismus verbieten, dann gemeinsam regieren
SPD, Grüne und Linke benötigen vor ihren Koalitionsverhandlungen schriftliche Garantien gegen Antisemitismus und Kontakte zur organisierten Kriminalität. Eine Expertenkommission soll Verstöße bewerten. Bestrafen darf am Ende die betroffene Partei selbst. Berlin erlebt ein politisches Schattenspiel.
Berlin hat ein neues politisches Wunder vollbracht. Drei Parteien wollen gemeinsam regieren, misstrauen einander aber offenbar so sehr, dass sie sich zunächst schriftlich versichern müssen, keinen Antisemitismus in ihren Reihen zu dulden und Kontakte zur organisierten Kriminalität zu meiden.
Am 8. Oktober 2026 präsentierten SPD, Grüne und Linke gleich zwei entsprechende Vereinbarungen. Erst dadurch wurde der Weg für Sondierungsgespräche frei.
Man muss sich diesen Vorgang auf der Zunge zergehen lassen.
In der deutschen Hauptstadt soll möglicherweise eine Regierung gebildet werden, deren künftige Partner zunächst schriftlich festhalten müssen, dass Antisemitismus und Verbindungen zur organisierten Kriminalität in ihren Reihen nichts zu suchen haben.
Nicht als allgemeine politische Selbstverständlichkeit. Sondern als eigens ausgehandelte Voraussetzung, damit man überhaupt miteinander verhandeln kann.
Das eigentlich Ungeheuerliche ist nicht der Inhalt dieser Erklärungen. Es ist ihre offenbar empfundene Notwendigkeit.
Die Linke kontrolliert die Linke
Besonders aufschlussreich ist der vereinbarte Kontrollmechanismus.
Bei antisemitischen Vorfällen innerhalb der Koalitionsfraktionen kann ein dreiköpfiges Expertengremium zur fachlichen Bewertung eingesetzt werden.
Und dann?
Dann entscheidet die betroffene Fraktion selbst über mögliche Sanktionen bis hin zum Ausschluss.
So steht es ausdrücklich im Originaldokument.
Mit anderen Worten: Die Linke darf am Ende wieder über die Linke entscheiden.
Drei Experten dürfen untersuchen, bewerten und feststellen. Aber eine Sanktion gegen den Willen der betroffenen Fraktion können sie nicht verhängen.
Das ist kein unabhängiges Kontrollsystem. Das ist ein Gutachterverfahren mit parteipolitischem Letztentscheidungsrecht.
Natürlich können SPD und Grüne anschließend protestieren. Sie könnten sogar die Zusammenarbeit infrage stellen. Nur: Eine verbindliche Verpflichtung, eine Expertenempfehlung umzusetzen, enthält die Vereinbarung nicht.
Ein Papiertiger mit drei Gutachtern.
Warum überhaupt mit einer solchen Partei verhandeln?
Hier beginnt das politische Problem, das SPD und Grüne mit ihren Erklärungen lieber verdecken würden.
Wenn sie die Berliner Linke für einen verlässlichen Partner im Kampf gegen Antisemitismus und organisierte Kriminalität halten, wozu brauchen sie dann vorab besondere Vereinbarungen über das Verhalten ihrer Funktionäre?
Wenn sie ihr hingegen nicht vertrauen, weshalb wollen sie mit ihr regieren?
Beides gleichzeitig geht politisch nur schwer zusammen.
Die konkreten Anlässe sind bekannt: Umstrittene Äußerungen aus den Reihen der Linken, die Kritiker als antisemitisch bewerten, und der Besuch eines Angehörigen eines teilweise kriminellen Clanmilieus bei einer Neuköllner Wahlparty der Partei. SPD und Grüne machten daraufhin besondere Garantien zur Voraussetzung für die Sondierungen.
Doch statt zunächst überzeugende personelle und politische Konsequenzen zu verlangen, einigte man sich auf ein Verfahren für mögliche künftige Verstöße.
Nicht die Lösung der bestehenden Konflikte wurde zur Voraussetzung der Gespräche, sondern eine Vereinbarung darüber, wie man mit solchen Konflikten künftig umgehen könnte.
Das ist der entscheidende Unterschied.
Stellen wir uns dasselbe mit der AfD vor
Man stelle sich vor, SPD und Grüne würden mit der AfD Koalitionsverhandlungen führen.
Vorher müssten die drei Parteien allerdings noch eine Vereinbarung unterzeichnen, dass rechtsextreme Äußerungen innerhalb der künftigen Koalitionsfraktionen nicht geduldet werden.
Sollte Björn Höcke anschließend wieder mit einer umstrittenen Äußerung auffallen, würde man drei Experten bestellen. Diese dürften seine Worte beurteilen.
Über mögliche Konsequenzen würde anschließend die AfD-Fraktion selbst entscheiden.
Wäre damit das politische Problem aus Sicht von SPD und Grünen gelöst?
Wohl kaum. Eine solche Konstruktion würde deren bisheriger Abgrenzungspolitik gegenüber der AfD fundamental widersprechen.
Warum soll eine vergleichbare Selbstkontrolle bei Antisemitismusvorwürfen gegen Mitglieder der Linken plötzlich als tragfähige Grundlage für eine gemeinsame Regierung dienen?
Der Vergleich behauptet nicht, die politischen Positionen beider Parteien seien identisch. Er stellt eine Frage nach der Glaubwürdigkeit politischer Maßstäbe.
Wer eine Partei wegen gravierender Zweifel an ihrer politischen Haltung nicht für koalitionsfähig hält, macht sie nicht dadurch koalitionsfähig, dass er ihr eine Selbstkontrollvereinbarung zur Unterschrift vorlegt.
Ein Schutzversprechen ohne Durchsetzungsmacht
Auch zur organisierten Kriminalität wurde eine eigene Vereinbarung getroffen. Funktionsträger und Mandatsträger sollen Kontakte zu entsprechenden Personenkreisen vermeiden. Verstöße sollen Konsequenzen haben.
Aber auch hier bleibt die Frage, wer die vereinbarten Konsequenzen unabhängig durchsetzen kann.
Ein Papier ersetzt keine personelle Entscheidung. Ein unterschriebenes Bekenntnis ersetzt keine glaubwürdige Abgrenzung.
Und eine Expertenmeinung ersetzt erst recht keine Sanktion, wenn diejenige Fraktion, gegen deren Mitglied sie sich richtet, das letzte Wort behält.
Der Vorgang liefert deshalb keinen überzeugenden Nachweis dafür, dass sich die politischen Konflikte innerhalb der möglichen Koalition erledigt hätten.
Er zeigt lediglich, dass die drei Parteien eine Formulierung gefunden haben, mit der sie ihre Gespräche beginnen können.
Selbst Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärte gegenüber dem ZDF, das Papier löse das Antisemitismusproblem bei der Linken nicht. Er kritisierte zudem, dass keine Antisemitismusdefinition genannt werde.
Das eigentliche Ziel: Die Koalition ermöglichen
Der politische Nutzen dieser Vereinbarungen ist offensichtlich.
SPD und Grüne können behaupten, sie hätten klare Bedingungen durchgesetzt. Die Linke kann erklären, sie habe diese Bedingungen akzeptiert. Und alle drei können ihre Verhandlungen aufnehmen.
Jede Partei bekommt ein Argument für ihre Anhänger.
Doch was haben die Berliner Bürger davon?
Zunächst zwei Dokumente, deren Wirksamkeit sich erst bei einem konkreten Konflikt zeigen wird. Für den entscheidenden Fall einer verweigerten Sanktion haben die Partner keine automatische Durchsetzung vorgesehen.
Das ist das Wesen dieses politischen Schattenspiels: Nach außen wird Kontrolle demonstriert, während die entscheidende Macht bei denjenigen verbleibt, die kontrolliert werden sollen.
Ob die Beteiligten damit bewusst Wähler täuschen wollen, lässt sich nicht beweisen. Der politische Effekt ist aber schon jetzt erkennbar: Die öffentliche Auseinandersetzung über mögliche Hindernisse einer Koalition wird durch die Unterzeichnung zweier Papiere für vorläufig beendet erklärt.
Elif Eralp fehlt bei der Präsentation
Ausgerechnet Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp war bei der Vorstellung der Vereinbarungen nicht anwesend. Nach Angaben eines Sprechers ist sie erkrankt und bis zum Ende der Woche krankgeschrieben.
Über ihre Erkrankung muss nicht spekuliert werden.
Politisch bleibt jedoch eine andere Frage: Wie eindeutig steht die Spitzenkandidatin persönlich hinter diesen Verpflichtungen, und welche Konsequenzen wäre sie bereit, innerhalb ihrer eigenen Partei tatsächlich zu tragen?
Eine Unterschrift unter ein Papier ist schnell geleistet. Politische Führung beweist sich erst, wenn eine Entscheidung gegen die eigenen Leute erforderlich wird.
Berlin braucht keine Bekenntnisbürokratie
Das Grundproblem bleibt.
Antisemitismus ist keine Verhandlungsklausel. Die Distanz zur organisierten Kriminalität ist kein Zugeständnis, das ein potenzieller Regierungspartner erst mühsam aus dem anderen herausverhandeln müsste.
Beides sollte für demokratische Regierungsparteien selbstverständlich sein.
Wenn aber SPD und Grüne diese Selbstverständlichkeiten zunächst schriftlich von der Linken einfordern müssen, dann ist schon die Voraussetzung der Verhandlungen ein politisches Warnsignal.
Wer solche Zweifel für ernst genug hält, um tagelang über Kontrollmechanismen zu verhandeln, sollte auch erklären können, weshalb dieselben Zweifel einer Regierungsbeteiligung nicht entgegenstehen.
Eine Koalition wird nicht glaubwürdiger, indem man ihre grundlegenden Vertrauensprobleme auf Papier festhält.
Und eine Partei wird nicht zuverlässiger, weil drei Experten künftig feststellen dürfen, was sie anschließend selbst sanktionieren kann – oder eben nicht.
Am Ende bleibt eine einfache Frage:
Wenn man einer Partei erst schriftlich verbieten muss, was für eine demokratische Regierungspartei selbstverständlich sein sollte – warum will man dann überhaupt mit ihr regieren?
Quellen: Originalvereinbarungen der Berliner Grünen vom 8. Oktober 2026; Berliner Zeitung (Wortlaut); Handelsblatt; ZDF heute.
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