Entlastend, Herr Bott? Blocks Sprachnachricht lässt auch den gegenteiligen Schluss zu
Für Ingo Bott ist Christina Blocks Sprachnachricht entlastend. Doch Verzweiflung schließt Vorwissen nicht aus. Wer den Rechtsweg für ausgeschöpft hält und sich trotzdem nicht abfinden mag, lässt auch eine andere Deutung zu. Eine Analyse von Cyla Zieliński.
Christina Blocks Verteidiger sieht in einer Nachricht kurz vor der Entführung ihrer Kinder ein Zeichen ihrer Ahnungslosigkeit. Doch wer den Rechtsweg für ausgeschöpft erklärt und sich mit dem Ergebnis nicht abfinden mag, sagt etwas durchaus Mehrdeutiges. Verzweiflung ist kein Beweis für Unwissen.
Eine Stimme kann verzweifelt klingen. Ein Mensch kann traurig sein, erschöpft, ohne Vertrauen in Behörden und Gerichte. Aber lässt sich daraus ableiten, dass dieser Mensch von einem bevorstehenden Eingreifen nichts gewusst haben kann? Genau an dieser Stelle verdient die Argumentation von Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott Widerspruch.
Am 85. Verhandlungstag spielte das Hamburger Landgericht eine Sprachnachricht ab, die Block kurz vor der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder an eine Freundin geschickt hatte. Die Verteidigung hatte die Einführung der Aufnahme beantragt. Bott deutete die darin zum Ausdruck kommende Hoffnungslosigkeit als Hinweis darauf, dass seine Mandantin keinen geheimen Plan gekannt habe. Block bestreitet den Vorwurf, die Entführung beauftragt zu haben.
Doch die Nachricht enthält eine Passage, die sich keineswegs ohne Weiteres in diese entlastende Erzählung einfügt.