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Erst keine Zeit, dann kein Geld: Die Erklärungen im Fall Gabelin zerfallen

Seit August kennt die Gesamtschule Bockmühle mögliche Termine für Holocaust-Zeitzeuge Thomas Gabelin. Erst fehlen angeblich Zeit und Vorbereitung, dann taucht plötzlich die Finanzierung als Hürde auf. Ein Ersatztermin fehlt bis heute – und die Behördenversion wirft immer neue Fragen auf.

Erst keine Zeit, dann kein Geld: Die Erklärungen im Fall Gabelin zerfallen
Seit August liegen Termine vor, doch kein Ersatztermin steht fest. Im Fall Gabelin widerspricht sich die Bezirksregierung zunehmend. Illustration by Richard Bergsirk

Der fatale Kniefall von Essen

Erst Pädagogik, dann Geld: Im Fall Gabelin wachsen die Widersprüche

Seit August lagen der Gesamtschule Bockmühle Terminvorschläge für Holocaust-Zeitzeuge Thomas Gabelin vor. Erst fehlte angeblich die nötige Vor- und Nachbereitung, dann wurde Geld zur zusätzlichen Hürde – inzwischen sogar „vor allem“ Geld. Einen Ersatztermin nennt die Bezirksregierung weiterhin nicht.

Es gibt Presseantworten, die einen Vorgang erklären. Und es gibt Antworten, die mit jeder neuen Nachricht mehr Fragen produzieren.

Im Fall des abgesagten beziehungsweise nicht weiterverfolgten Zeitzeugengesprächs mit dem 82-jährigen Holocaust-Überlebenden Thomas Gabelin an der Gesamtschule Bockmühle in Essen ist inzwischen Letzteres eingetreten.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unserer Redaktion mittlerweile mehrfach geantwortet. Doch ausgerechnet auf die naheliegendste Frage gibt es weiterhin keine Antwort:

Wenn die Schule seit August von möglichen Terminen wusste und angeblich weiterhin sehr an einem Gespräch mit Thomas Gabelin interessiert ist – warum gibt es bis heute keinen Ersatztermin?

Stattdessen verändert sich die Begründung.

Zunächst ging es um pädagogische und organisatorische Schwierigkeiten.

Dann wurde bekannt, dass die Terminvorschläge bereits im August vorlagen und sich nicht auf den 13. Oktober beschränkten.

Anschließend tauchte erstmals die Finanzierung als zusätzliche Voraussetzung auf.

Und in der jüngsten Nachricht der Bezirksregierung wird daraus sogar ein ausdrücklich hervorgehobener Punkt: Der Termin müsse organisatorisch und „vor allem auch finanziell“ machbar sein.

Gleichzeitig versichert die Sprecherin kategorisch:

„Es gab absolut keine anderen Gründe für die Absage.“

Je entschiedener dieses Dementi ausfällt, desto erklärungsbedürftiger wird allerdings die wechselnde Begründung.

Ausgangspunkt: Was geschah mit dem 13. Oktober?

Am 28. September richtete Die Vossische eine Presseanfrage an Schulleiterin Julia Gajewski.

Hintergrund waren Berichte aus dem Umfeld Thomas Gabelins, wonach ein für den 13. Oktober vorgesehener Besuch telefonisch abgesagt worden sei.

Als Begründung sollen mögliche Reaktionen von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt angesprochen worden sein.

Unsere Redaktion stellte deshalb drei konkrete Fragen:

Bestätigt die Schule die Absage und welche Gründe waren ausschlaggebend?

Spielten der Nahostkonflikt, mögliche Spannungen innerhalb der Schülerschaft oder Sicherheitsbedenken eine Rolle?

Und wie bewertet die Schule den Vorwurf, durch die Entscheidung vor antisemitischen beziehungsweise ideologischen Konflikten zu kapitulieren?

Von Schulleiterin Julia Gajewski selbst erhielten wir keine direkte Stellungnahme.

Stattdessen antwortete am 30. September Vanessa Nolte, Sprecherin des Regierungspräsidenten und Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksregierung Düsseldorf.

Ihre Darstellung war zunächst eindeutig.

„Die Gesamtschule Bockmühle hat das Angebot eines Zeitzeugengesprächs mit Herrn Thomas Gabelin von Beginn an positiv aufgenommen. Der 13. Oktober 2026 wurde zunächst als möglicher Termin ins Auge gefasst. Nach weiterer schulinterner Prüfung wurde dieser Termin jedoch nicht weiterverfolgt.“

Als Begründung schrieb die Bezirksregierung:

„Ausschlaggebend waren schulorganisatorische und pädagogische Gründe. Ein Zeitzeugengespräch zu einem derart sensiblen Thema erfordert eine angemessene Vorbereitung und Nachbereitung im Unterricht. Die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen konnten für den vorgesehenen Termin nicht hinreichend sichergestellt werden.“

Das war die erste offizielle Erklärung.

Pädagogik.

Organisation.

Nicht genügend gesicherte Vor- und Nachbereitung.

Von finanziellen Problemen war keine Rede.

Dann kommt heraus: Die Termine lagen seit August vor

Wir fragten nach:

Wann wurde der 13. Oktober überhaupt „ins Auge gefasst“?

Eine konkrete Antwort auf genau diese Frage erhielten wir nicht.

Stattdessen teilte Vanessa Nolte am 1. Oktober mit:

„Aus gesundheitlichen Gründen von Herrn Gabelin hat Herr Pawellek der Schule nur Termine im ersten Schulhalbjahr vorgeschlagen. Die Vorschläge wurden der Schule im August unterbreitet.“

Diese Antwort verändert die Ausgangslage erheblich.

Die Schule wurde also nicht wenige Tage vor dem geplanten Besuch überrascht.

Die Vorschläge lagen bereits im August vor.

Bis zum 13. Oktober blieb damit ein erheblicher Zeitraum für die behauptete pädagogische Vorbereitung.

Hinzu kommt:

Nach der eigenen Darstellung der Bezirksregierung stand nicht lediglich ein einziger Termin zur Verfügung.

Es wurden Termine im ersten Schulhalbjahr angeboten.

Damit stellt sich eine Frage, die bis heute nicht beantwortet ist:

Wenn der 13. Oktober wegen fehlender Vorbereitung ungeeignet war – warum wurde nicht ein späterer Termin vereinbart?

November?

Dezember?

Januar?

Die Bezirksregierung nennt keinen.

Wie lange braucht eine Schule für Holocaust-Bildung?

Gerade die ursprüngliche Begründung wirft deshalb Fragen auf.

Eine angemessene Vorbereitung eines Zeitzeugengesprächs ist selbstverständlich sinnvoll.

Gerade bei einem Holocaust-Überlebenden sollte ein solcher Termin pädagogisch eingebettet und nachbereitet werden.

Aber genau deshalb muss man fragen:

Wie lange braucht eine staatliche Gesamtschule dafür?

Wenn Terminvorschläge seit August vorliegen, ist es schwer verständlich, weshalb weder der 13. Oktober noch offenbar ein anderer Termin innerhalb des gesamten ersten Schulhalbjahres ermöglicht werden kann.

Es geht nicht um einen kurzfristig eingeschobenen Unterhaltungsabend.

Es geht um Holocaust-Bildung.

Und es geht um einen 82-jährigen Zeitzeugen, bei dem die Bezirksregierung selbst ausdrücklich auf gesundheitliche Einschränkungen verweist.

Gerade diese begrenzte zeitliche Verfügbarkeit müsste eigentlich ein Grund sein, nach einer Lösung zu suchen.

Nicht ein Grund, auf unbestimmte Zeit keinen Termin zu nennen.

Dann taucht plötzlich das Geld auf

In derselben Antwort vom 1. Oktober erscheint ein weiterer Punkt.

Nolte schreibt:

„Die Schule ist weiterhin an einem Termin mit einem Zeitzeugin äußerst interessiert. Voraussetzung ist allerdings, dass es finanziell stemmbar ist für die Schule und in den Lehrplan organisatorisch eingebunden werden kann.“

Finanziell stemmbar.

Dieser Gesichtspunkt war in der ersten ausführlichen Antwort nicht erwähnt worden.

Dort hatte es ausdrücklich geheißen, ausschlaggebend seien schulorganisatorische und pädagogische Gründe gewesen.

Nun kommt Geld hinzu.

Das wirft weitere Fragen auf:

Welche konkreten Kosten hätte der Besuch von Thomas Gabelin verursacht?

Wann wurde festgestellt, dass diese möglicherweise nicht getragen werden können?

War die Finanzierung bereits beim 13. Oktober ein Hindernis?

Wenn ja, warum wurde sie in der ersten Antwort nicht als ausschlaggebender Grund genannt?

Wenn nein, warum wird sie nun als Voraussetzung für einen zukünftigen Termin eingeführt?

Auch darauf gibt es bislang keine konkrete Antwort.

Unsere Nachfrage – und wieder keine Antwort

Nach dieser Stellungnahme fragten wir erneut nach:

„Die Schule ist also in Monaten nicht in der Lage, eine angemessene Vorbereitung und Nachbereitung im Unterricht vorzubereiten? Oder Herrn Gabelin einen Ersatztermin im 1. Schulhalbjahr anzubieten?“

Die Frage war bewusst konkret.

Sie zielte auf zwei Punkte:

Warum reicht der Zeitraum seit August nicht für die behauptete Vorbereitung?

Und welchen Ersatztermin hat die Schule angeboten?

Doch auch diese Frage beantwortete die Bezirksregierung nicht.

Stattdessen schrieb Vanessa Nolte:

„Wie schon erläutert, ist die Schule weiterhin sehr an so einem Thema/Termin mit einem Zeitzeugen interessiert – wenn es organisatorisch und vor allem auch ‚finanziell‘ für die Schule machbar ist. Es gab absolut keine anderen Gründe für die Absage.“

Damit verschiebt sich die Gewichtung erneut.

Aus der zunächst pädagogisch-organisatorischen Begründung wird nun ausdrücklich ein organisatorisches und „vor allem auch finanzielles“ Problem.

„Vor allem“.

Dieses Wort ist bemerkenswert.

Denn in der ersten Erklärung kam Geld überhaupt nicht vor.

Nun wird es besonders hervorgehoben.

Aus „pädagogisch“ wird „vor allem finanziell“

Damit ergibt sich folgende Chronologie:

Am 30. September sind „schulorganisatorische und pädagogische Gründe“ ausschlaggebend.

Am 1. Oktober erfahren wir, dass die Terminvorschläge seit August vorlagen und zusätzlich die finanzielle Machbarkeit geprüft werden müsse.

Wenig später erklärt die Behörde, entscheidend seien Organisation und „vor allem auch“ die Finanzierung.

Die konkrete Nachfrage nach dem fehlenden Ersatztermin bleibt unbeantwortet.

Das bedeutet nicht automatisch, dass eine dieser Aussagen falsch sein muss.

Es bedeutet aber sehr wohl, dass sich die offizielle Begründung erweitert und in ihrer Gewichtung verändert.

Und genau das verlangt nach einer Erklärung.

Wenn Geld eine wesentliche Rolle spielte, warum wurde dies nicht von Anfang an gesagt?

Wenn Geld keine Rolle beim ursprünglichen 13.-Oktober-Termin spielte, warum wird es jetzt so prominent in den Vordergrund gestellt?

Und wenn die Schule wirklich weiterhin „sehr“ an einem Zeitzeugengespräch interessiert ist:

Warum nennt sie keinen Termin?

Das kategorische Dementi

Parallel dazu bleibt die Bezirksregierung in einem anderen Punkt maximal eindeutig.

Auf unsere Frage, ob der Nahostkonflikt, mögliche Reaktionen der Schülerinnen und Schüler oder Sicherheitsbedenken Grundlage der Entscheidung gewesen seien, antwortete sie:

„Nein. Weder die Situation im Nahen Osten noch mögliche Reaktionen von Schülerinnen und Schülern oder Sicherheitsbedenken waren Grundlage der Entscheidung.“

In der neuesten Nachricht legt Nolte noch einmal nach:

„Es gab absolut keine anderen Gründe für die Absage.“

Damit stehen zwei Darstellungen frontal gegeneinander.

Aus Gabelins Umfeld wird berichtet, dass bei der telefonischen Kommunikation mögliche Reaktionen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt angesprochen worden seien.

Die Bezirksregierung bestreitet das kategorisch.

Beide Versionen lassen sich nicht einfach miteinander versöhnen.

Gerade deshalb wäre eine präzise Darstellung der unmittelbar beteiligten Schulleitung wichtig.

Die liegt unserer Redaktion weiterhin nicht vor.

Die Bockmühle ist eine Brennpunktschule

Der Kontext ist dabei nicht nebensächlich.

Der WDR bezeichnete die Gesamtschule Bockmühle noch im Juni 2026 ausdrücklich als Brennpunktschule. Rund 1.500 Schülerinnen und Schüler besuchen sie. Migration, Vielfalt und Integration gehören laut WDR zu den zentralen Realitäten des Schulalltags; der Sender bezeichnete die Schule als „Schmelztiegel der Kulturen“.

Schon Jahre zuvor wurde die Bockmühle öffentlich als Brennpunktschule mit erheblichen sozialen Belastungen beschrieben. Der WDR dokumentierte unter anderem bauliche Probleme, Lehrermangel und schwierige soziale Rahmenbedingungen.

Dabei geht es nicht darum, eine gesamte Schülerschaft pauschal unter Verdacht zu stellen.

Es geht darum, den konkreten sozialen und kulturellen Kontext zu benennen, in dem die Entscheidung über ein Holocaust-Zeitzeugengespräch gefallen ist.

Die Schule liegt in einem stark migrantisch und muslimisch geprägten Umfeld. Eine veröffentlichte aktuelle Religionsstatistik der gesamten Schülerschaft existiert nicht; die muslimische Prägung ihres Schulumfelds und die damit verbundenen pädagogischen Themen sind jedoch offenkundig Bestandteil ihrer Realität.

Islambezogene Konflikte sind dort kein theoretisches Thema

Besonders bemerkenswert ist deshalb eine Veranstaltung aus dem November 2024.

Ausgerechnet an der Gesamtschule Bockmühle fand die Fortbildung „Der Islam in der Kontroverse – Praktische Dilemmata in schulischen Kontexten“ statt.

Die offizielle Veranstaltungsbeschreibung benennt ausdrücklich Konflikte zwischen muslimischen beziehungsweise migrantischen Schülerinnen und Schülern und Eltern einerseits sowie Schulen und Lehrkräften andererseits.

Genannt werden unter anderem islamisches Gebet, Ramadan, Kopfbedeckung, Schwimmunterricht, Klassenfahrten und Schweigeminuten.

Auch mögliche Radikalisierungsprozesse werden ausdrücklich erwähnt.

Die Veranstaltung selbst war dabei differenziert angelegt. Sie warnte ebenso vor Stereotypisierung und Polarisierung und behandelte islambezogene Kontroversen nicht pauschal als Sicherheitsproblem.

Gerade deshalb ist sie für den aktuellen Fall relevant.

Sie zeigt nämlich eines sehr deutlich:

Islambezogene Konfliktlagen und Spannungen in Schulen sind keine frei erfundene Konstruktion einer kritischen Presse.

Sie sind Gegenstand offizieller pädagogischer Arbeit.

Und sie wurden ausgerechnet an der Bockmühle selbst thematisiert.

Warum also soll die Frage nach Reaktionen abwegig sein?

Das macht die Darstellung aus dem Umfeld Thomas Gabelins nicht automatisch wahr.

Aber es macht sie relevant.

Wenn dort tatsächlich telefonisch von möglichen Reaktionen der Schülerschaft auf den Nahostkonflikt gesprochen wurde, wäre das vor dem dokumentierten Schulkontext jedenfalls kein völlig lebensfremdes Szenario.

Deshalb genügt ein kategorisches „Nein“ der Bezirksregierung nicht, um die Sache journalistisch für erledigt zu erklären.

Es braucht eine nachvollziehbare Rekonstruktion des Gesprächs.

Wer telefonierte mit wem?

Wann?

Was wurde wörtlich oder sinngemäß gesagt?

Wann fiel die Entscheidung gegen den 13. Oktober?

Welche Gründe wurden dabei intern dokumentiert?

Und warum taucht die finanzielle Frage erst später in der öffentlichen Kommunikation auf?

Gerade hier müsste Holocaust-Bildung stattfinden

Die möglicherweise schwierige Zusammensetzung einer Schülerschaft wäre ohnehin kein überzeugendes Argument gegen einen Besuch Thomas Gabelins.

Sie wäre ein Argument dafür.

Gerade dort, wo unterschiedliche historische Narrative, religiöse Identitäten, Erfahrungen von Migration und die hoch emotionalisierte Debatte über Israel und Gaza zusammentreffen, muss Schule erklären, unterscheiden und konfrontieren.

Holocaust-Geschichte darf nicht davon abhängig werden, ob sie konfliktfrei konsumiert werden kann.

Wenn Schüler widersprechen, muss diskutiert werden.

Wenn antisemitische Positionen auftreten, muss ihnen widersprochen werden.

Wenn Geschichtsbilder kollidieren, muss Unterricht sie einordnen.

Das ist Bildungsarbeit.

Eine Brennpunktschule braucht deshalb nicht weniger Zeitzeugen.

Sie braucht sie womöglich dringender als andere.

Wo ist der Ersatztermin?

Am Ende führt alles zu derselben Frage zurück.

Die Schule sei „weiterhin sehr“ interessiert, sagt die Bezirksregierung.

Die Terminvorschläge lagen seit August vor.

Mehrere Termine innerhalb des ersten Schulhalbjahres waren offenbar grundsätzlich möglich.

Die Schule brauchte angeblich mehr Vor- und Nachbereitung.

Nun muss der Besuch außerdem organisatorisch und „vor allem auch finanziell“ machbar sein.

Aber welchen konkreten Termin hat die Schule Thomas Gabelin angeboten?

Diese Frage haben wir ausdrücklich gestellt.

Sie wurde nicht beantwortet.

Das Schweigen darüber wiegt inzwischen schwerer als jede weitere Versicherung des großen Interesses.

Denn Interesse lässt sich messen.

An einer Handlung.

An einem Gegenvorschlag.

An einem Datum.

„Absolut keine anderen Gründe“

Vanessa Nolte schreibt nun:

„Es gab absolut keine anderen Gründe für die Absage.“

Das ist eine bemerkenswert kategorische Erklärung.

Nur beantwortet das Wort „absolut“ nicht die offenen Sachfragen.

Es erklärt nicht, weshalb im ersten Schreiben ausschließlich pädagogische und organisatorische Gründe genannt wurden.

Es erklärt nicht, weshalb danach zusätzlich die Finanzierung auftauchte.

Es erklärt nicht, weshalb diese Finanzierung schließlich sogar mit „vor allem“ hervorgehoben wird.

Es erklärt nicht, warum ein seit August bekannter Zeitzeugenbesuch innerhalb des gesamten ersten Schulhalbjahres offenbar keinen Ersatztermin bekommen hat.

Und es erklärt nicht, warum die konkrete Nachfrage unserer Redaktion nach genau diesem Ersatztermin unbeantwortet bleibt.

Nicht weniger Holocaust-Bildung, sondern mehr

Vielleicht gibt es für alle diese Punkte am Ende eine einfache organisatorische Erklärung.

Dann sollte die Bezirksregierung sie nennen.

Vielleicht waren die Kosten tatsächlich zu hoch.

Dann sollte sie die Summe nennen.

Vielleicht gab es keinen geeigneten Ersatztermin.

Dann sollte sie erklären, welche Termine geprüft wurden und weshalb jeder davon ausschied.

Vielleicht wurde über Gaza und mögliche Schülerreaktionen tatsächlich niemals gesprochen.

Dann sollte die unmittelbar beteiligte Schule den Ablauf des fraglichen Telefonats nachvollziehbar darstellen.

Was nicht überzeugt, ist eine Kommunikationslinie, bei der sich die Begründung mit jeder Nachfrage erweitert, während die konkrete Kernfrage unbeantwortet bleibt.

Die Gesamtschule Bockmühle ist eine Brennpunktschule in einem kulturell und religiös hoch heterogenen, stark migrantisch und muslimisch geprägten Umfeld. Genau dort gehören schwierige historische Themen nicht aus dem Klassenzimmer heraus.

Sie gehören hinein.

Gerade wenn sie Konflikte auslösen.

Gerade wenn Schüler widersprechen.

Gerade wenn Israel, Gaza, Antisemitismus und muslimische Identität im Schulalltag aufeinanderprallen.

Die Aufgabe einer Schule besteht nicht darin, diese Konflikte zu vermeiden.

Sie besteht darin, sie auszuhalten und pädagogisch zu bearbeiten.

Thomas Gabelin wäre dafür kein organisatorisches Problem gewesen.

Er wäre eine Gelegenheit gewesen, die bald nicht mehr existiert.

Wenn Schüler und Eltern den Lehrplan bestimmen

Und am Ende bleibt noch eine grundsätzlichere Frage.

Was geschieht mit einer Schule, wenn nicht mehr die Pädagogik bestimmt, welche Bildungsangebote notwendig sind, sondern die erwartete Reaktion von Schülern und Eltern?

Sollte sich der Eindruck bestätigen, dass ein Holocaust-Zeitzeuge deshalb nicht eingeladen wird, weil bestimmte Teile der Schülerschaft oder ihres familiären Umfelds daran Anstoß nehmen könnten, wäre das weit mehr als ein missglückter Termin.

Dann hätte die Schule einen Teil ihres Bildungsauftrags faktisch ausgelagert.

Dann entschieden nicht mehr Lehrer, Schulleitung und staatlicher Lehrplan darüber, was Schüler erfahren, lernen und aushalten müssen.

Dann bestimmten diejenigen die Grenze des Unterrichts, die am lautesten widersprechen.

Genau das darf eine öffentliche Schule nicht zulassen.

Schule ist kein Wunschkonzert der Elternhäuser und kein konfliktfreier Schutzraum vor unbequemer Geschichte. Sie hat einen staatlichen Bildungsauftrag. Und zu diesem Auftrag gehört gerade auch, jungen Menschen Inhalte zuzumuten, die ihren familiären, religiösen oder politischen Überzeugungen widersprechen können.

Wenn Holocaust-Bildung erst dann stattfindet, wenn sie niemanden mehr provoziert, hat sie ihren Sinn verloren.

Und wenn eine Schule beginnt, ihre Bildungsangebote danach auszurichten, was einzelne Milieus akzeptieren, dann ist nicht Thomas Gabelin das Problem.

Dann hat die Schule ein Problem mit ihrer eigenen Autorität.

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Geschrieben von

Cilla Zielinski
Cilla Zielinski ist Medizinerin und Feuilletonistin. Sie schreibt an der Schnittstelle von Wissenschaft, Design und Kultur und analysiert gesellschaftliche Trends mit präzisem, nüchternem Blick.

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