KÖKTÜRK, ROTE HILFE, LINKSJUGEND
Köktürk beschimpft Israel, Medien und Andersdenkende. Funktionäre der Linksjugend verherrlichen Stalin und Mao, Linke sitzen in der Roten Hilfe. Einzelne Fälle reichen nicht für ein Parteiverbot. Doch wann entsteht ein verfassungsrechtlich relevantes Muster?
Wie viele Warnzeichen braucht es noch, bevor die Linke zum Fall für eine Verbotsprüfung wird?
Investigative Analyse / Kommentar
„Fickt den genozidalen Apartheidsstaat Israel.“ – „Fickt die Mainstream-Medien.“ – „Fickt jeden, der anderer Meinung ist als wir.“
Eine Bundestagsabgeordnete der Linken sagt solche Sätze öffentlich – und bleibt Funktionsträgerin ihrer Fraktion. Gleichzeitig treten Linken-Abgeordnete der Roten Hilfe bei, während Funktionäre der Linksjugend mit Stalin, Mao und antisemitischen Parolen auffallen. Die entscheidende Frage lautet deshalb längst nicht mehr nur: Was stimmt mit Cansın Köktürk nicht? Sondern: Wann wird aus einzelnen radikalen Fällen ein strukturelles Problem einer Partei?
Der Fall Cansın Köktürk wäre schon für sich bemerkenswert.
33 Jahre alt.
Bundestagsabgeordnete.
Obfrau der Linken im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Und inzwischen bekannt für einen politischen Stil, bei dem die Grenze zwischen Aktivismus und parlamentarischer Repräsentation zunehmend verschwimmt. Der Bundestag führt sie weiterhin als Abgeordnete der Linksfraktion und als ordentliches Mitglied sowie Obfrau im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Deutscher Bundestag
Doch Köktürk ist inzwischen nur noch ein Teil eines größeren Bildes.
„Fickt jeden, der anderer Meinung ist“
Am Wochenende veröffentlichte Köktürk ein Instagram-Video, über das BILD berichtet.
Darin beschimpft sie Israel als „genozidalen Apartheidsstaat“, attackiert Donald Trump und Benjamin Netanjahu, die „Mainstream-Medien“ – und schließlich sogar Menschen, die ihr politisch widersprechen.
Der bemerkenswerteste Satz lautet:
„Fickt … jeden, der anderer Meinung ist als wir.“
BILD dokumentiert darüber hinaus ihre Aussage, „Free Palestine“ müsse bis „zum letzten Atemzug“ gelten. BILD
Man kann über Israel, Gaza oder Netanjahus Politik erbittert streiten.
Man kann Israel schwer kritisieren.
Man kann gegen jede Regierung demonstrieren.
Aber der Satz über „jeden, der anderer Meinung ist“ berührt einen anderen Punkt.
Demokratie beginnt dort, wo der politische Gegner ein Gegner bleiben darf – und nicht zum moralisch entrechteten Feind wird.
Es war nicht ihr erster parlamentarischer Eklat
Bereits am 11. September hatte Köktürk im Bundestag mehrere Ordnungsrufe kassiert.
Der Bundestag verhängte schließlich ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro gegen sie. Sie war die erste Abgeordnete, bei der die neue verschärfte Regelung angewendet wurde. tagesschau.de
Das allein beweist selbstverständlich keine Verfassungsfeindlichkeit.
Aber es zeigt ein Muster:
Provokation.
Eskalation.
Sanktion.
Anschließend politische Mobilisierung.
Köktürk reagierte nicht mit erkennbarem Rückzug aus diesem Stil.
Wenige Wochen später folgte die nächste Eskalation.
Köktürks Weg: Sozialarbeit, Aktivismus, Parlament
Köktürk studierte Soziale Arbeit an der Universität Duisburg-Essen. Vor ihrem Bundestagsmandat arbeitete sie bei VIFA-Erziehungshilfen e.V. in Bochum als Sozialarbeiterin. Als Mitgliedschaften gibt der Bundestag unter anderem Sea-Watch und die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum an. Deutscher Bundestag
Das ist echte Berufserfahrung.
Aber es ist keine klassische privatwirtschaftliche Laufbahn.
Ihr beruflicher Weg spielte sich im sozialstaatlichen, jugendhilfepolitischen und migrationspolitischen Umfeld ab.
Köktürk selbst bezeichnet sich öffentlich als „Sozialarbeiterin, Autorin & Aktivistin“. Linktree
Das Wort Aktivistin ist dabei entscheidend.
Sie versteht Politik erkennbar nicht nur als parlamentarische Interessenvermittlung, sondern als gesellschaftlichen Kampf.
Köktürk ist nicht das einzige Problem
Und genau hier beginnt die Frage, die für die Linke unangenehmer ist als jede einzelne Köktürk-Tirade.
Was geschieht gleichzeitig an anderen Stellen der Partei und ihres Umfelds?
Die Bundesregierung bezeichnet die Rote Hilfe e.V. als „die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“.
Nach Angaben der Bundesregierung unterstützt die Organisation linksextremistische Straftäter juristisch und finanziell, stärkt den Zusammenhalt der Szene und bietet einen Legitimationsrahmen auch für politische Straf- und Gewalttaten. Deutscher Bundestag
Und trotzdem befinden sich Mitglieder der Roten Hilfe innerhalb der Linken nicht irgendwo am Rand.
Sie sitzen im Bundestag.
Der aktuelle Streit um Elif Eralps frühere Mitgliedschaft hat zusätzlich gezeigt, wie nah solche Strukturen an parlamentarischer Spitzenpolitik liegen.
Das allein macht die Gesamtpartei noch nicht verfassungswidrig.
Aber es macht die Frage nach Zurechnung und politischer Duldung legitim.
Dann ist da noch die Linksjugend
Auch hier geht es inzwischen nicht mehr nur um polemische Behauptungen politischer Gegner.
Der Bayerische Rundfunk wertete im Juni interne Chats und Foren der Linksjugend aus.
Das Ergebnis:
Funktionäre und Vorstandsmitglieder verherrlichten Stalin und Mao.
Auch die DDR wurde teilweise zum Vorbild stilisiert.
Darüber hinaus dokumentierte die Recherche antisemitische Parolen in internen Kommunikationsräumen. tagesschau.de
Das sind schwerwiegende Befunde.
Auch hier gilt:
Nicht jeder Jugendliche im Verband vertritt solche Positionen.
Nicht jede Äußerung eines Funktionärs lässt sich automatisch der Gesamtpartei zurechnen.
Aber genau deshalb lautet die entscheidende Frage:
Wie reagiert die Partei?
Wer wird ausgeschlossen?
Wer verliert Funktionen?
Welche Gliederungen werden sanktioniert?
Welche Positionen werden tatsächlich organisatorisch bekämpft?
Oder bleibt es bei Distanzierungssätzen?
Der AfD-Maßstab muss für alle gelten
Hier wird der Vergleich mit der AfD relevant.
Nicht deshalb, weil Linke und AfD politisch identisch wären.
Sie sind es nicht.
Sondern weil für die demokratische Bewertung derselbe juristische Maßstab gelten muss.
Beim Umgang mit der AfD wird seit Jahren nicht nur auf das Parteiprogramm geschaut.
Untersucht werden auch:
Funktionäre.
Jugendorganisationen.
Landesverbände.
Netzwerke.
wiederholte Äußerungen.
und vor allem die Frage, ob die Parteiführung extreme Positionen duldet, unterstützt oder organisatorisch integriert.
Dieser Maßstab darf nicht von der politischen Himmelsrichtung abhängen.
Wehrhafte Demokratie kennt kein Links und Rechts.
Sie kennt nur verfassungsrechtliche Kriterien.
Aber reicht all das bereits für ein Parteiverbot?
Hier endet die politische Empörung und beginnt das Verfassungsrecht.
Und dessen Hürden sind bewusst extrem hoch.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 klargestellt:
Ein Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot.
Es reicht nicht, dass einzelne Mitglieder extreme Meinungen vertreten.
Es reicht nicht einmal, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele erkennen lässt.
Eine Partei muss vielmehr aktiv und planvoll darauf hinarbeiten, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte von Gewicht dafür bestehen, dass dieses Handeln zumindest eine gewisse Erfolgsmöglichkeit besitzt. Federal Constitutional Court
Das Gericht formuliert noch etwas Entscheidendes:
Verfassungswidrige Einzelaktionen rechtfertigen grundsätzlich zunächst polizei- oder strafrechtliche Reaktionen.
Für ein Parteiverbot muss sich das Verhalten aus einer Haltung ergeben, die der Partei insgesamt zugerechnet werden kann. Federal Constitutional Court
Genau dort liegt der investigative Ansatz.
Nicht Köktürk allein – sondern das Muster muss untersucht werden
Köktürks Aussagen reichen für sich genommen nicht für ein Parteiverbot.
Auch eine Rote-Hilfe-Mitgliedschaft eines Abgeordneten reicht nicht.
Auch radikale Chats eines Jugendfunktionärs reichen nicht.
Aber wenn man wissen will, ob eine Partei verfassungsrechtlich problematisch wird, muss man genau diese Bausteine zusammensetzen:
Wie viele Fälle gibt es?
Wie hoch stehen die Beteiligten in Partei und Fraktion?
Sind sie Randfiguren oder Führungspersonal?
Welche Aussagen werden sanktioniert?
Welche werden toleriert?
Welche extremistischen Organisationen überschneiden sich personell mit Partei und Fraktion?
Welche Jugendstrukturen vertreten offen autoritäre oder antisemitische Positionen?
Was beschließt die Partei offiziell?
Und vor allem:
Wie reagiert die Führung?
Das ist die Prüfung, die eine wehrhafte Demokratie leisten muss.
Köktürk bleibt – und genau das ist politisch relevant
Bislang ist Köktürk weiterhin Bundestagsabgeordnete der Linken.
Sie ist weiterhin Obfrau im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Deutscher Bundestag
Ihre parlamentarische Sanktion änderte daran nichts.
Auch ihre jüngsten Äußerungen haben bislang keine öffentlich dokumentierte Entfernung aus ihren Fraktionsfunktionen zur Folge.
Das ist für sich genommen völlig legal.
Aber es ist politisch aussagekräftig.
Denn eine Partei zeigt ihre tatsächlichen Grenzen nicht durch Pressemitteilungen.
Sie zeigt sie dort, wo jemand diese Grenzen überschreitet.
Wie viel Radikalität ist noch „Einzelfall“?
Genau hier liegt die Frage, die die Linke beantworten muss.
Wenn es nur Köktürk wäre, könnte man von einer einzelnen Provokateurin sprechen.
Wenn es nur einzelne problematische Aussagen in der Linksjugend wären, könnte man von jugendlichem Radikalismus sprechen.
Wenn es nur einen Kontakt zur Roten Hilfe gäbe, könnte man von einer individuellen politischen Biografie sprechen.
Aber je mehr dieser Fälle nebeneinanderstehen, desto schwieriger wird die Behauptung, jeder habe mit jedem nichts zu tun.
Das bedeutet noch nicht:
Die Linke ist verfassungswidrig.
Es bedeutet aber:
Der Staat und die Öffentlichkeit müssen genauer hinschauen, ob aus Einzelfällen ein zurechenbares Muster entsteht.
Genau das ist der Unterschied zwischen politischer Polemik und einer Verbotsprüfung
Ein Verbot darf niemals deshalb geprüft werden, weil eine Partei unbequem, radikal oder wirtschaftspolitisch extrem links ist.
Auch die Forderung nach Vergesellschaftung oder Überwindung des Kapitalismus ist nicht automatisch verfassungsfeindlich.
Das Grundgesetz schützt auch radikale politische Programme.
Die Grenze liegt dort, wo Menschenwürde, Demokratie oder Rechtsstaat planvoll angegriffen werden.
Und genau deshalb muss eine ernsthafte Prüfung fragen:
Wie steht die Partei zur politischen Gewalt?
Wie steht sie zu demokratischem Pluralismus?
Wie behandelt sie Andersdenkende?
Wie geht sie mit extremistischen Organisationen um?
Wie reagiert sie auf antisemitische Aussagen?
Welche Rolle spielen entsprechende Akteure innerhalb ihrer Strukturen?
Das sind dieselben Fragen, die bei jeder anderen Partei gestellt werden müssen.
Fazit: Kein Schnellschuss – aber auch kein Freifahrtschein
Cansın Köktürk allein ist kein Verbotsgrund.
Die Linksjugend allein ist kein Verbotsgrund.
Rote-Hilfe-Mitgliedschaften allein sind kein Verbotsgrund.
Aber genau daraus folgt nicht, dass alles bedeutungslos wäre.
Im Gegenteil.
Die verfassungsrechtlich relevante Frage beginnt dort, wo sich aus solchen Einzelvorgängen ein strukturelles und zurechenbares Muster entwickelt.
Köktürk beschimpft Andersdenkende.
Funktionäre der Linksjugend verherrlichen autoritäre Diktatoren und verbreiten antisemitische Parolen. tagesschau.de
Die Bundesregierung stuft die Rote Hilfe als zentrale Organisation des deutschen Linksextremismus ein. Deutscher Bundestag
Und gleichzeitig sitzen Personen aus diesen politischen Milieus in oder nahe parlamentarischen Strukturen der Linken.
Damit ist eine Frage legitim, die bei der AfD seit Jahren selbstverständlich gestellt wird:
Wie viel davon ist Rand – und wie viel davon gehört inzwischen zum politischen Organismus der Partei?
Das ist keine Aufforderung zu einem vorschnellen Parteiverbot.
Aber es ist ein Argument für denselben Prüfmaßstab für alle Parteien.
Denn eine wehrhafte Demokratie, die nur auf einer Seite genau hinsieht, wird unglaubwürdig.
Und eine Partei, die radikale Grenzüberschreitungen in den eigenen Reihen dauerhaft folgenlos lässt, muss damit rechnen, dass irgendwann nicht mehr nur nach den Tätern gefragt wird.
Sondern nach der Partei, die sie trägt.
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