Bürgerlich-liberale Zeitung

Mamdani vor Amtsenthebung: Eine düstere Warnung für Berlin
Mamdani vor Amtsenthebung: Eine düstere Warnung für Berlin

Mamdani vor Amtsenthebung: Eine düstere Warnung für Berlin

In New York fordert eine Petition die Amtsenthebung von Bürgermeister Mamdani wegen seines Versagens beim Schutz jüdischer Bürger. Diese dramatische Entwicklung ist eine düstere Warnung für Berlin: Sollte die Linken-Politikerin Erin Eralp Bürgermeisterin werden, droht ein ähnliches Szenario.

New Yorks Bürgermeister Mamdani vor der Amtsenthebung

Die Organisation »End Jew Hatred« hat in den USA eine weitreichende Petition gestartet, mit der die New Yorker Gouverneurin Kathy Hochul aufgefordert wird, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani einzuleiten. Die Vorwürfe wiegen schwer und zeichnen das Bild einer Stadtverwaltung, die den Schutz ihrer Bürger – insbesondere der jüdischen Gemeinschaft – ideologischen Zielen unterordnet.

Diese dramatische Entwicklung in der amerikanischen Metropole sollte für die deutsche Hauptstadt ein klares Warnsignal sein: Es ist absolut sicher, dass es in Berlin zu einer ganz ähnlichen Petition kommen wird, sollten die Berliner Wähler den Fehler begehen und die antisemitische und islamfreundliche Linken-Politikerin Erin Eralp zur Bürgermeisterin machen.

Auslöser für die vehementen Forderungen in New York sind zwei brutale Messerangriffe, die sich am 23. Juli auf der Upper West Side ereigneten. Dabei wurden der 57-jährige Chok Sung in den Rücken gestochen und dem 50-jährigen Moshe Grunhaus auf dem Heimweg von der Synagoge eine Stichwunde am Oberkörper zugefügt. Obwohl einer der Männer asiatischer und der andere jüdischer Abstammung ist, wurden beide Opfer eines Angreifers, der »Allahu Akbar« rief. Die Petition wirft Mamdani vor, über die akuten Sicherheitsbedenken der jüdischen Gemeinschaft bestens im Bilde gewesen zu sein, aber bewusst nicht gehandelt zu haben, um die Stadt zu beruhigen und seine Pflichten zu erfüllen. Die Organisation wirft ihm deshalb ein klares Amtsvergehen (»malfeasance in office«) vor.