Verfassungstreue nach Parteibuch
AfD-Politiker Martin Sichert ist von der Landratswahl in Friesland ausgeschlossen. Der Beitrag kritisiert die Begründung des Wahlausschusses, hinterfragt die Maßstäbe bei der Prüfung der Verfassungstreue und sieht im Umgang mit Bewerbern von AfD und Linken eine politische Doppelmoral in diesem Fall.
Darf Martin Sichert keine Meinung mehr haben?
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf bei der Landratswahl im niedersächsischen Friesland nicht antreten. Ein Kreiswahlausschuss hat ihm mit fünf zu einer Stimme die notwendige Verfassungstreue abgesprochen. Als Belege dienen überwiegend politische Äußerungen: Kritik an Migration, die Verwendung des Wortes „Kartellparteien“, die Bezeichnung der Tagesschau als „Propaganda-Kanal“ und die Ablehnung von Regenbogenflaggen an öffentlichen Gebäuden.
Man muss Sicherts Ansichten nicht teilen, um die entscheidende Frage zu stellen: Seit wann beweist eine unbequeme Meinung, dass jemand die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will?
Und warum wird diese Frage bei der AfD mit einer geradezu kriminalistischen Energie gestellt, während die niedersächsische Linke nach einem vom Zentralrat der Juden massiv antisemitisch genannten Parteitagsbeschluss unbehelligt ihre Kandidaten für kommunale Spitzenämter aufstellt?
Es geht längst nicht mehr nur um Martin Sichert. Es geht um die Frage, ob die Verfassungstreue in Niedersachsen tatsächlich nach einheitlichen Maßstäben geprüft wird – oder inzwischen nach Parteibuch.
Die AfD-Mitgliedschaft löste die Überprüfung aus
Martin Sichert sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Am 13. September 2026 wollte er bei der Landratswahl im Landkreis Friesland antreten. Auf dem Stimmzettel wird sein Name nach der bisherigen Entscheidung jedoch nicht stehen.
Der Kreiswahlausschuss verweigerte ihm am 21. Juli mit fünf gegen eine Stimme die Zulassung. Landräte sind kommunale Wahlbeamte. Deshalb gelten für sie strengere Anforderungen als für Bundestags-, Landtags- oder Kreistagsabgeordnete. Bewerber müssen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Das ist grundsätzlich legitim. Niemand muss akzeptieren, dass ein erklärter Verfassungsfeind ein staatliches Amt übernimmt.
Entscheidend ist jedoch, wann ein solcher Verdacht besteht – und nach welchen Kriterien er geprüft wird.
Bei Sichert wurde das Verfahren zunächst allein aufgrund seiner Mitgliedschaft im niedersächsischen AfD-Landesverband eingeleitet. In dem Schreiben der Kreiswahlleitung hieß es ausdrücklich, weitere Anhaltspunkte hätten zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegen. Erst anschließend stellte das niedersächsische Innenministerium Material über Sichert zusammen.
Damit ist der politische Mechanismus erkennbar: Zuerst kam das Parteibuch, danach begann die Suche nach persönlichen Gründen.