Noch vor den Plädoyers nennt der Vorsitzende Richter Brauns zentrale Wirecard-Verteidigung „Spekulation“ und sieht „keinerlei Anhaltspunkte“ für reale Drittpartnergeschäfte. Zulässige vorläufige Beweiswürdigung – oder entsteht der Eindruck, das Urteil stehe bereits fest?