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Block-Prozess: Justiz-Pannen, fragwürdige Beschlüsse – und am Ende platzt das Urteil?

Die Staatsanwaltschaft räumt Versäumnisse ein, das Gericht eröffnet neue rechtliche Angriffsflächen. Im Block-Prozess drohen vermeidbare Fehler den Abschluss hinauszuschieben. Profitieren könnten die Angeklagten – während die entführten Kinder weiter auf eine endgültige Entscheidung warten.

Block-Prozess: Justiz-Pannen, fragwürdige Beschlüsse – und am Ende platzt das Urteil?
Fehlende Beschlüsse, Streit um Beweisdaten, Zugriff auf ZEIT-Interviews: Wie Hamburgs Justiz den Abschluss im Block-Prozess gefährdet. Illustration by Richard Bergsirk

Fehlende Beschlagnahmebeschlüsse, kaum nutzbare Beweisdaten und ein umstrittener Zugriff auf journalistische Interviews: Im Hamburger Block-Prozess häufen sich die rechtlichen Risiken. Im Mittelpunkt stehen Staatsanwältin Mona Paul, die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt und eine bemerkenswerte Initiative des Strafverteidigers Marko Voß.

„Das ist peinlich.“

Mit diesen Worten räumte Oberstaatsanwältin Mona Paul am 20. August Versäumnisse bei der Beschlagnahme elektronischer Beweismittel ein. Erforderliche Beschlüsse hätten nicht vorgelegen. Der Staatsanwaltschaft sei das nicht bekannt gewesen. Systematik oder Willkür bestritt sie.

Peinlich ist dafür eine bemerkenswert milde Beschreibung.

Hier geht es um die gewaltsame Entführung zweier Kinder. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, den Auftrag dazu gegeben zu haben. Sie bestreitet das. Die strafrechtliche Verantwortung muss das Landgericht Hamburg klären.

Doch ausgerechnet die Justiz gefährdet durch ihre eigene Prozessführung, dass ein späteres Urteil rechtlich Bestand hat.

Beweise ausgewertet, Beschlüsse vergessen

Legal Tribune Online (LTO) dokumentierte einen bemerkenswerten Vorgang: Die Polizei sicherte 34 IT-Asservate mit rund 4,2 Terabyte Daten zunächst zur Durchsicht. Ermittler filterten relevantes Material heraus. Die Staatsanwaltschaft verwendete die Ergebnisse für ihre Anklage – ohne zuvor die erforderliche förmliche Beschlagnahme beantragt zu haben.

Erst im Oktober 2025 ordnete die Kammer unter Vorsitz von Isabel Hildebrandt die vollständige Nachbeschlagnahme an.

Ob dieser Schritt den ursprünglichen Verfahrensfehler tatsächlich heilte, ist juristisch umstritten.

Der Verteidiger von Gerhard Delling, Dr. David Rieks, machte daraus einen zentralen Angriffspunkt. Richterliche Kontrolle könne nicht dadurch ersetzt werden, dass Ermittler zunächst umfassend Daten auswerten und erst anschließend die rechtliche Grundlage schaffen.

Ein möglicher Verfahrensfehler führt zwar nicht automatisch zur Unverwertbarkeit. Beruht ein späteres Urteil jedoch auf rechtswidrig verwerteten Beweisen, kann daraus ein Revisionsgrund entstehen.

Akteneinsicht – aber ohne praktisch lesbare Daten

Der nächste Streit betrifft die Verteidigungsrechte.

Die Verteidiger erhielten Kopien der elektronischen Beweismittel als Rohdaten. Ohne spezielle Software waren große Teile praktisch nicht auszuwerten. Ein forensisches Privatgutachten bezifferte die Aufbereitungskosten auf etwa 52.000 Euro und mehrere Wochen Arbeit.

Einen Antrag auf entsprechend aufbereitete Akteneinsicht und Aussetzung des Verfahrens lehnte das Gericht ab.

Am 7. Oktober folgte die nächste Überraschung: Staatsanwalt Marvin Steinberg kündigte an, dass zumindest Blocks Smartphone plötzlich per Link einschließlich Auswertungssoftware zugänglich gemacht werden könne.

Zuvor hatte es geheißen, eine Einsichtnahme sei ausschließlich an Computern des Landeskriminalamts möglich.

Warum die neue Lösung nun doch funktionierte, konnte Oberstaatsanwältin Paul laut LTO nicht erklären.

Wer einen rechtsfesten Prozess führen will, muss solche Widersprüche aufklären. Eine wirksame Verteidigung darf nicht an technischen Hindernissen scheitern.

Der nächste Konflikt: Ein Anwalt will ZEIT-Aufnahmen, die Richterin greift zu

Noch bemerkenswerter ist der jüngste Eingriff in die Pressefreiheit.

Am 5. Oktober 2026 regte Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Block-Familienanwalts Andreas Costard, im Gerichtssaal an, ZEIT-Journalistin Anne Kunze als Zeugin zu laden.

Damit nicht genug: Voß schlug außerdem vor, die umfangreichen Interviewaufnahmen zu beschlagnahmen, die Kunze im Januar 2024 mit Mitgliedern der Familie Hensel angefertigt hatte.

Seine Anregung ist durch die LTO-Prozessberichterstattung dokumentiert. Ob er zusätzlich einen förmlichen Antrag stellte, ist öffentlich nicht belegt.

Bereits auf den folgenden Tag, den 6. Oktober, ist der Durchsuchungsbeschluss der Jugendschutzkammer datiert.

Verantwortlich für die Verfahrensführung ist die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt.

Am 12. Oktober erschienen Staatsanwaltschaft und Polizei bei der ZEIT. Auch für die Privatwohnung der Journalistin lag eine Durchsuchungsanordnung vor.

Die Aufnahmen wurden herausgegeben, um die Durchsuchung abzuwenden. Der Verlag widersprach der Beschlagnahme und legte Rechtsmittel ein.

Eine tatsächliche Durchsuchung fand deshalb nicht statt.

Die zeitliche Abfolge wirft Fragen auf: Weshalb hielt die Kammer den weitreichenden Eingriff für erforderlich? Welche milderen Möglichkeiten wurden geprüft? Und weshalb genügte das bereits vorhandene Beweismaterial nicht?

Was Richterin Hildebrandts Kammer rechtlich erklären muss

LTO hat den Durchsuchungsbeschluss eingesehen und erhebliche Begründungslücken beschrieben.

Die Kammer beruft sich auf gesetzliche Einschränkungen des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts bei der Aufklärung schwerer Straftaten. Sie erläutert nach der LTO-Analyse jedoch nicht überzeugend, weshalb die konkreten Gesprächsaufzeichnungen von dieser Ausnahme erfasst sein sollen.

Die Medienstrafrechtlerin Prof. Dr. Anna H. Albrecht verweist auf den BGH-Beschluss vom 20. November 1989, II BGs 355/89: Auch Antworten auf journalistische Fragen können geschützte Mitteilungen sein.

Dass die Identität eines Interviewpartners öffentlich bekannt ist, beseitigt diesen Schutz ebenfalls nicht ohne Weiteres. Darauf weist die Rechtsprechung des BGH vom 28. Dezember 1978, StB 235/78, hin.

Nach LTO setzt sich der Hamburger Beschluss mit dieser Rechtsprechung nicht erkennbar auseinander.

Das ist der eigentliche Skandalverdacht: Eine Strafkammer greift auf vertrauliche journalistische Arbeitsmaterialien zu, ohne die rechtlichen Voraussetzungen nach der vorliegenden fachjournalistischen Analyse hinreichend zu begründen.

Dabei geht es nicht allein um die Rechte eines Verlages.

Es geht um den Schutz journalistischer Recherchen, um das Vertrauen von Gesprächspartnern und um eine Pressefreiheit, die nicht nach Belieben gerichtlichen Ermittlungsinteressen untergeordnet werden darf.

Viel Kanonendonner – und ein Urteil in weiter Ferne?

Niemand kann aus diesen Vorgängen seriös schließen, Gericht oder Staatsanwaltschaft wollten das Verfahren absichtlich scheitern lassen.

Aber die dokumentierten Fehler und umstrittenen Entscheidungen verlangen Antworten.

Warum wurden die ursprünglichen Beschlagnahmebeschlüsse nicht eingeholt? Warum blieb die Akteneinsicht über Monate technisch problematisch? Warum musste eine Redaktion unter Androhung einer Durchsuchung vertrauliche Interviewaufnahmen herausgeben?

Und vor allem: Wie viele dieser rechtlichen Risiken hätte die Justiz selbst vermeiden können?

Die Verteidiger müssen mögliche Revisionsgründe erkennen. Gericht und Staatsanwaltschaft dagegen müssen ein Verfahren gewährleisten, das auch einer späteren Überprüfung standhält.

Sollte ein Urteil wegen erheblicher Verfahrensfehler aufgehoben werden, könnte eine erneute Hauptverhandlung erforderlich werden. Ein rechtskräftiger Abschluss würde sich möglicherweise um Jahre verzögern.

Für die betroffenen Kinder wäre das eine weitere Belastung.

Die Hamburger Justiz steht deshalb längst nicht mehr nur vor der Aufgabe, die strafrechtliche Verantwortung für eine Entführung zu klären.

Sie muss auch beweisen, dass sie dazu ein rechtsstaatlich belastbares Verfahren führen kann.

Ein Kanonendonnerprozess produziert Schlagzeilen. Eine funktionierende Justiz produziert Urteile, die Bestand haben.

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Geschrieben von

Cilla Zielinski
Cilla Zielinski ist Medizinerin und Feuilletonistin. Sie schreibt an der Schnittstelle von Wissenschaft, Design und Kultur und analysiert gesellschaftliche Trends mit präzisem, nüchternem Blick.

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