Uno-Diktat statt Volksentscheid

Politik wird vor Ort gemacht – das ist das Fundament der Schweiz. Doch eine Allianz aus NGOs und UNO-Ausschüssen hebelt kantonale Entscheide und Bundesgerichtsurteile systematisch aus. Am Beispiel eines Aargauer Schulwels entlarvt die Vossische eine brandgefährliche Beschwerde-Maschinerie.

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Uno-Diktat statt Volksentscheid
NGOs, die den Rechtsweg missbrauchen, um die Demokratie zu umgehen, müssen politisch und finanziell an die Kandare genommen werden.

Wie NGOs die Schweizer Demokratie aushebeln

Ein unheimlicher Wandel vollzieht sich in der Schweizer Politlandschaft: Wenn NGOs und findige Anwälte vor heimischen Gerichten oder am Stimmvolk scheitern, flüchten sie nach Genf. Am Beispiel eines aktuellen Falls aus dem Aargau zeigt sich, wie eine internationale Beschwerde-Maschinerie die lokale Souveränität zertrümmert. Ein Weckruf gegen die schleichende Entmachtung des Stimmbürgers.

Die Prämisse der Vossischen ist unumstöösslich, eine klare Ansage an die Architekten der globalisierten Governance: Politik wird vor Ort gemacht. Sie entsteht im direkten Dialog zwischen Bürgern, lokalen Behörden und gewählten Volksvertretern. Sie wird dort verhandelt, wo die Konsequenzen getragen werden müssen – in den Gemeinden, in den Schulstuben, in den kantonalen Parlamenten. Weder in New York noch in Brüssel, weder bei der UNO noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) liegt die Legitimität für das Zusammenleben in der Schweiz.

Doch eine gut geölte Allianz aus ideologisch getriebenen NGOs, Aktivitäts-Anwälten und fernen Uno-Bürokraten arbeitet mit Hochdruck daran, dieses demokratische Fundament zu zertrümmern. Aus einer pragmatischen, lokalen Abwägung wird über Nacht ein internationaler Präzedenzfall konstruiert. Das Ziel: Die Schweizer Justiz und den Gesetzgeber mittels Völkerrecht kurzzuschliessen.

Der Fall Aargau: Wenn Ideologie das Kindeswohl schlägt

Wie diese Maschinerie in der Praxis funktioniert, zeigt der jüngste Fall einer kognitiv stark beeinträchtigten Schülerin aus dem Kanton Aargau. Die zuständigen Behörden vor Ort – Fachleute, die die Situation kennen und das reale Wohl des Kindes im Auge haben – entschieden, dass das Mädchen in einer heilpädagogischen Sonderschule am besten gefördert und geschützt werden kann. Es ist eine klassische, sensible Einzelfallentscheidung, wie sie in der Schweiz täglich gefällt wird.

Doch anstatt diesen Entscheid und den regulären Schweizer Rechtsweg zu akzeptieren, instrumentalisiert die Dachorganisation Inclusion Handicap das Schicksal dieses Kindes. Das Ziel der Aktivisten ist längst nicht mehr das individuelle Kindeswohl. Es geht um einen ideologischen Masterplan: Die erzwungene Durchsetzung der radikalen „inklusiven Bildung“ auf Biegen und Brechen – völlig vorbei am Willen der lokalen Schulgemeinden, der Lehrer und der Steuerzahler.

Die Entlarvung der „Edel-Aktivisten“: NGOs als Ersatz-Gesetzgeber

Man muss diese Nichtregierungsorganisationen (NGOs) endlich beim Namen nennen und als das entlarven, was sie sind: Sie agieren nicht als selbstlose Vertreter der Zivilgesellschaft, sondern als selbsternannte Ersatz-Gesetzgeber ohne jede demokratische Legitimation.

Weil sie an den Schweizer Wahlurnen und in den Parlamenten für ihre radikalen, oft weltfremden Agenden keine Mehrheiten finden, nutzen sie internationale Abkommen als Hebel. Die Methode ist perfide:

  • Der Gang nach Genf: Scheitern die NGOs in der Schweiz, wenden sie sich an die Uno-Ausschüsse.
  • Der Zirkelschluss der Experten: Diese Gremien sind keine neutralen Gerichte. Sie sind besetzt mit sogenannten „Experten“, die nicht selten selbst aus dem internationalen NGO-Milieu stammen. NGOs klagen also vor Gleichgesinnten.
  • Die moralische Erpressung: Mit den so erwirkten, rechtlich oft unverbindlichen „Rügen“ und „Empfehlungen“ aus Genf marschieren die Aktivisten zurück in die Schweiz, um die nationale Politik und Verwaltung medial und moralisch zu erpressen.

Ob beim Asylrecht, der Klimapolitik oder nun bei der Schulbildung: Das Prinzip bleibt stets gleich. Die nationale Souveränität und der demokratische Volksentscheid werden durch den moralischen Absolutismus internationaler Funktionäre ersetzt.

Widerstand im Bundeshaus: Wer befiehlt in diesem Land?

Es ist ein überfälliges und ermutigendes Zeichen, dass sich im Eidgenössischen Parlament nun spürbarer Widerstand gegen diese ausufernde Beschwerde-Maschinerie regt. Denn hier wird keine Detailfrage verhandelt, sondern die fundamentale Systemfrage der direkten Demokratie:

Wer hat in der Schweiz das letzte Wort? Sind es die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die von ihnen gewählten Räte – oder sind es anonyme Uno-Funktionäre in Genf, die noch nie einen Schweizer Steuerfranken erwirtschaftet oder eine Schweizer Schule von innen gesehen haben?

Wenn Urteile des Bundesgerichts oder Entscheide von kantonalen Behörden durch die Hintertür internationaler Gremien blockiert und delegitimiert werden, verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit. Der Bürger wendet sich enttäuscht ab, wenn er merkt, dass sein Stimmzettel wertlos wird, sobald eine NGO in Genf Schützenhilfe holt.

Fazit: Den Hebel der Funktionäre brechen

Die Vossische hält unbeirrt am Kern des Erfolgsmodells Schweiz fest: Die Macht gehört dem Volk und seinen lokalen Institutionen. Die Uno-Ausschüsse in Genf dürfen nicht zu einer internationalen Super-Appellinstanz mutieren, die die Schweizer Justiz aushebelt.

Es ist Zeit, dass die Politik dieser Praxis den Stecker zieht. NGOs, die den Rechtsweg missbrauchen, um die Demokratie zu umgehen, müssen politisch und finanziell an die Kandare genommen werden. Politik wird vor Ort gemacht – alles andere ist das Diktat einer abgehobenen Bürokratie.

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