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Wird aus dem Fall Ulmen ein Fall Fernandes?

Fast zwei Jahre nach der ersten Anzeige fehlen laut Justiz erneut Unterlagen. Dazu kommt eine Unterlassungserklärung gegenüber der eigenen Tochter. Was muss Collien Fernandes erklären, welche Rolle spielt HateAid – und wann wäre ein Glaubhaftigkeitsgutachten nötig?

Wird aus dem Fall Ulmen ein Fall Fernandes?
Fehlende Unterlagen, der Streit um die Tochter und HateAid: Warum auch Collien Fernandes’ öffentliche Erklärungen kritisch geprüft werden müssen. Illustration by Richard Bergsirk

Öffentlichkeit ist schnell. Beweisprüfung dauert. Im Fall Christian Ulmen und Collien Fernandes fällt inzwischen allerdings auf, dass die Justiz wiederholt über fehlende Unterlagen klagt. Wer schwere Vorwürfe öffentlich erhebt, muss sich deshalb eine einfache Frage gefallen lassen: Was wurde wann den Ermittlern vorgelegt – und warum fehlt noch immer etwas?

Diese Frage ist keine Respektlosigkeit gegenüber möglichen Gewaltopfern. Sie gehört zur Aufklärung.

Fast zwei Jahre – und erneut fehlen Unterlagen

Im November 2024 erstattete Fernandes in Berlin Anzeige gegen Unbekannt wegen eines Fake-Accounts. Das Verfahren gelangte nach Itzehoe und wurde im Juni 2025 eingestellt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft waren weitere Unterlagen angefordert worden, ohne dass eine Reaktion erfolgte. Fernandes widersprach: Sie habe kein Schreiben erhalten und sei auch nicht telefonisch oder per E-Mail kontaktiert worden. Im März 2026 wurden die Ermittlungen nach Prüfung der Medienveröffentlichungen wieder aufgenommen. Schon damals gab es also einen offenen Streit darüber, weshalb den Ermittlern Material fehlte.

Jetzt, im Oktober 2026, beklagt die Staatsanwaltschaft Potsdam erneut ausstehende Beweismittel. Die verschiedenen Verfahrensabschnitte dürfen nicht zu einem einzigen durchgehend laufenden Verfahren zusammengeschoben werden. Aber seit der ersten Anzeige sind fast zwei Jahre vergangen. Das macht die Frage nach der vollständigen und rechtzeitigen Zuarbeit dringlicher.

Fernandes erklärte zunächst, ihre Anwälte hätten die angeforderten Beweismittel am Freitag elektronisch und postalisch versandt. Als Erklärung für die unterschiedlichen Darstellungen vermutete sie eine zeitliche Überschneidung.

Am Dienstag bestätigte die Staatsanwaltschaft jedoch nur einen teilweisen Eingang. Fernandes ergänzte anschließend, ein kleiner Teil sei tatsächlich noch nicht weitergeleitet worden, weil ihre Anwälte weitere Einordnung benötigt hätten. Nach ihren Angaben betrifft das eine einstellige Zahl von Dokumenten bei einer dreistelligen Zahl eingereichter Unterlagen.

Das ist eine relevante Präzisierung. Ein bloßes Problem mit dem Posteingang erklärt nicht, weshalb Unterlagen noch bei den Anwälten lagen.

Ob die fehlenden Dokumente nebensächlich oder entscheidend sind, ist öffentlich unbekannt. Hundert Anlagen ersetzen keinen zentralen Beleg. Deshalb braucht es eine belastbare Chronologie der Anforderungen, Antworten und Übermittlungen.

Die Tochter setzte eine Grenze

Hinzu kommt ein anderer, eigenständiger Vorgang.

Nach Mitteilung der Kanzlei Höch gab Fernandes am 1. Oktober eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber ihrer minderjährigen Tochter ab. Sie verpflichtete sich damit, bestimmte Sachverhalte aus deren Privatsphäre nicht erneut öffentlich zu machen. Nach Darstellung der Anwälte hatte die Tochter zuvor mehrfach ausdrücklich darum gebeten, persönliche Angelegenheiten nicht zum Gegenstand öffentlicher Erzählungen ihrer Mutter zu machen.

Ein Kind sollte keine Anwälte benötigen, damit seine Bitte um Privatsphäre Gewicht bekommt.

Fernandes reagierte über ihr Management wiederum öffentlich. Sie bezeichnete die anwaltliche Pressemitteilung als „komplett sinnentstellt“ und kritisierte, dass dadurch erneut die Öffentlichkeit auf das Thema gelenkt werde. Zugleich erklärte sie, dieser Themenkomplex gehöre nicht in die Öffentlichkeit.

Hier liegt ein konkreter Widerspruch zwischen dem beanspruchten Schutz der Privatsphäre und den zuvor veröffentlichten Inhalten. Daraus folgt nichts über die Wahrheit der Gewaltvorwürfe. Es folgt aber sehr wohl eine berechtigte Frage nach Fernandes’ Verantwortung für ihre öffentliche Kommunikation.

Glaubhaftigkeit gehört geprüft

Die konkreten Belastungsaussagen müssen sorgfältig auf Entstehung, Konsistenz und Übereinstimmung mit anderen Beweisen geprüft werden.

Dabei sollte auch geprüft werden, ob ein aussagepsychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten erforderlich ist. Ein solches Gutachten untersucht bestimmte Aussagen; es ist kein allgemeines Charakterzeugnis und kein automatischer Lügendetektor.

Die Rechtsprechung verlangt sachverständige Hilfe, wenn besondere Umstände Fachkenntnisse erfordern, über die das Gericht selbst nicht verfügt. Fehlende Anlagen allein begründen diese Notwendigkeit noch nicht.

Die Forderung muss deshalb konkret lauten: Welche entscheidenden Aussagen sind unabhängig bestätigt? Welche bleiben streitig? Und benötigen diese eine sachverständige Prüfung?

Welche Rolle spielt HateAid?

Die Verbindung zu HateAid ist belegt. Die Organisation bestätigt selbst, Fernandes im Kampf gegen gefälschte Nacktbilder und pornografische Deepfakes zu unterstützen. Ihre Geschäftsführerinnen übergaben im Juni gemeinsam mit Fernandes und weiteren Initiatorinnen eine Petition an Bundestagsabgeordnete.

Damit sind Unterstützung und gemeinsame politische Öffentlichkeitsarbeit dokumentiert. Eine Steuerung ihrer persönlichen Aussagen oder eine Inszenierung der Vorwürfe ist dadurch nicht bewiesen.

Wer die Rolle von HateAid untersuchen will, muss nach konkreten Aufgaben, Finanzierung und Kommunikationsabsprachen fragen. Die belegte Zusammenarbeit ist der Ausgangspunkt einer Recherche, nicht bereits deren Ergebnis.

Auch die unbequemen Tatsachen gehören dazu

Ebenso wenig darf unterschlagen werden, dass im Hamburger presserechtlichen Verfahren wesentliche Vorgänge um Fake-Profile und sexuelle Kontakte unter Fernandes’ Namen unstreitig blieben. Das Oberlandesgericht untersagte dagegen den erweckten Verdacht der Herstellung oder Verbreitung von Deepfake-Videos; die Berichterstattung über körperliche Gewaltvorwürfe blieb zulässig. Das war keine strafrechtliche Verurteilung.

Wer Fernandes kritisch prüft, muss auch diese Tatsachen berücksichtigen.

Aus dem Fall Ulmen wird deshalb nicht automatisch ein Fall erfundener Anschuldigungen. Aber Fernandes’ öffentliche Erklärungen sind längst selbst prüfungsbedürftig. Solidarität darf Nachfragen nicht ersetzen. Und öffentliche Empörung darf der Beweisprüfung nicht davonlaufen.

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Geschrieben von

Dr. Contra
Dr. Contra ist bürgerlich-liberaler Analyst und Kolumnist der Vossischen. Er schreibt über Machtstrukturen, digitale Souveränität und algorithmische Willkür und plädiert für Transparenz und offene Debatten.
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