Wirecard-Serie, Teil 9
Wirecard konnte jahrelang trotz BaFin, Bilanzkontrolle und EY-Testaten wachsen. Selbst die Bundesregierung unterstützte den Konzern noch 2019 in China. Welche Verantwortung tragen Aufsicht, Prüfer, Ministerien und Kanzleramt – unabhängig von Markus Brauns möglicher strafrechtlicher Schuld?
Aufsichtsversagen und politische Verantwortung
Im Münchner Strafprozess geht es um die persönliche Schuld von Markus Braun, Oliver Bellenhaus und Stephan von Erffa. Das ist richtig. Ein Strafgericht entscheidet nicht darüber, ob Ministerien schlecht gearbeitet haben, eine Finanzaufsicht versagt hat oder Wirtschaftsprüfer ihre Aufgabe unzureichend erfüllten.
Doch wer Wirecard ausschließlich als Geschichte einiger weniger Angeklagter erzählt, verkürzt den Fall.
Denn neben der möglichen strafrechtlichen Verantwortung einzelner Manager steht inzwischen etwas anderes fest: Die institutionellen Sicherungen, die einen börsennotierten Milliardenkonzern kontrollieren sollten, haben über Jahre nicht funktioniert.
Die Finanzaufsicht erkannte den Konzern nicht als das Risiko, das er war. Wirtschaftsprüfer erteilten jahrelang Bestätigungsvermerke. Die Bilanzkontrolle war auf BaFin und die privatrechtliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung verteilt. Die Bundesregierung unterstützte Wirecards wirtschaftspolitische Interessen im Ausland. Und als Journalisten öffentlich vor Unregelmäßigkeiten warnten, richtete sich staatlicher Argwohn zeitweise eher gegen diejenigen, die Wirecard kritisierten, als gegen das Unternehmen selbst. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss kam zwar politisch zu unterschiedlichen Bewertungen der persönlichen Verantwortung, dokumentierte aber ein breites Versagen von Kontrollmechanismen.
Das entlastet Markus Braun nicht.

Aber es gehört zur vollständigen Geschichte.
