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52 Morde, 2.691 Vergewaltigungen — und Der Westen nennt das 0,2 %

Ohne die afghanischen Tatverdächtigen gäbe es 52 Mordopfer, 2.691 Vergewaltigungsopfer und 105.666 Körperverletzungsopfer weniger. Svenja Brüning rechnet das auf 0,2 Prozent.

52 Morde, 2.691 Vergewaltigungen — und Der Westen nennt das 0,2 %
Svenja Brüning und Der Westen teilen 108.409 Gewaltopfer durch alle Straftaten und nennen es 0,2 %. Die Rechnung ist methodisch falsch.

Svenja Brüning gibt dem afghanischen TikToker Diya Raum, 52 Morde und 2.691 Vergewaltigungen auf 0,2 % zu rechnen – und lässt ihn dabei erklären, was Deutsche denken und leben sollen

Die 108.409 Opferzählungen stehen in der amtlichen Statistik des Bundesinnenministeriums (Drucksache 21/1627, Frage 48): 52 Mordopfer, 2.691 Vergewaltigungsopfer, 105.666 Körperverletzungsopfer – vollendete Fälle mit mindestens einem afghanischen Tatverdächtigen, 2015 bis 2024.

Die Rechnung dagegen ist Schrott. Opfer von drei Gewaltdelikten gegen alle Straftaten zu rechnen – Diebstahl, Betrug, Verkehrsdelikte – erzeugt absichtlich eine Mini-Zahl. Das ist keine Aufklärung. Das ist Beruhigung.

Und dann kommt der zweite Teil: Diya erklärt Deutschen, welche Fragen sie stellen dürfen, welche Zahlen sie ernst nehmen dürfen und wie sie sich zu verhalten haben. Menschen, die hier Schutz beantragt haben, lehren der Mehrheitsgesellschaft das richtige Denken. Das ist keine Debatte mehr. Das ist eine Anspruchsverlagerung.

Die Opfer bleiben trotzdem da.


Die Zahlen, die keiner wegdiskutieren kann

Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf Frage 48 der Bundestagsdrucksache 21/1627 enthält für 2015 bis 2024 folgende addierte Werte:

DeliktsgruppeOpferzählungen 2015–2024
Mord52
Vergewaltigung2.691
Körperverletzung105.666
Summe108.409

Gezählt werden Opfer vollendeter Fälle mit mindestens einem afghanischen Tatverdächtigen. Das sind weder 108.409 verschiedene Täter noch 108.409 einzelne Taten oder rechtskräftige Verurteilungen. Die Körperverletzungsgruppe umfasst auch einfache und fahrlässige Körperverletzung. Bei Sexualdelikten schränken Gesetzes- und Erfassungsänderungen die Vergleichbarkeit ein. Andere Deliktsgruppen fehlen in dieser Auswahl.

Diese Genauigkeit ist notwendig. Sie macht die registrierte Gewalt aber nicht belanglos.


Die Rechnung mit den 0,2 Prozent ist unbrauchbar

Der Artikel von Svenja Brüning auf derwesten.de teilt die 108.409 durch mehr als 55 Millionen registrierte Straftaten und erklärt das Ergebnis für eine Entkräftung. Tatsächlich wurden von 2015 bis 2024 insgesamt 57.222.257 Straftaten erfasst.

Nur: Im Zähler stehen Opfer ausgewählter Delikte. Im Nenner stehen Fälle sämtlicher Delikte, von Diebstahl bis Betrug. Eine Tat kann mehrere Opfer haben. Die Größen passen nicht zusammen.

Wer so rechnet, hat keinen belastbaren Anteil afghanischer Tatverdächtiger an der Gewaltkriminalität ermittelt. Er hat eine kleine Prozentzahl produziert.

Auch die Summe von 2.691 Opferzählungen bei Vergewaltigung verschwindet nicht dadurch, dass man Millionen völlig anderer Straftaten danebenstellt. Der Artikel liefert keine tragfähige Vergleichsquote. Er liefert eine Beruhigungsformel.

Die Presseratsrüge gegen BILD.DE ist berechtigt wiederzugeben. Der Presserat beanstandete am 27. März 2026, dass die Schlagzeile nachgewiesene Täterschaft suggerierte, obwohl die Daten Tatverdacht betreffen. Das entbindet einen Gegenartikel allerdings nicht von derselben journalistischen Sorgfalt.


Die Frage nach vermeidbarer Gewalt bleibt offen

Die politische Frage lautet: Welche dieser Taten hätte Deutschland durch bessere Einreisekontrollen, konsequentere Strafverfolgung oder rechtzeitig vollzogene, rechtlich zulässige Aufenthaltsbeendigungen verhindern können?

Dazu braucht es die einzelnen Aufenthalts- und Verfahrensgeschichten. Wer war bereits auffällig? Welche Behörden wussten davon? Wo wurden Entscheidungen verschleppt? Wer hätte handeln können?

Bei einer konkreten Tat, die ein eingereister Afghane nachweislich begangen hat, ist der Zusammenhang klar: Ohne seine Anwesenheit hätte er diese Tat in Deutschland nicht begehen können. Deshalb ist die Frage legitim, ob eine andere Aufnahmeentscheidung oder eine rechtzeitig vollzogene, rechtlich zulässige Abschiebung die Tat hätte verhindern können.

Die Tabelle allein beantwortet diese Frage nicht für sämtliche 108.409 Opferzählungen. Sie erfasst Tatverdacht, darunter Fälle mit mehreren Verdächtigen, und enthält keine individuellen Aufenthaltsgeschichten. Das ist eine Grenze der Statistik. Es ist kein Argument dafür, die Frage nach vermeidbaren Opfern abzuräumen.

Ein Staat muss Schutzsuchende schützen und zugleich die Bevölkerung vor vermeidbarer Gewalt bewahren. Aufnahmeentscheidungen gehören deshalb auf den Prüfstand. Die Opfer haben Anspruch auf mehr als einen Streit über das richtige politische Lager.


Deutsche Staatsangehörigkeit beantwortet die Migrationsfrage nicht

Der Gegenartikel verweist auf deutsche Tatverdächtige. Doch die bundesweite PKS unterscheidet nicht zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund.

„Deutsch“ bezeichnet hier die Staatsangehörigkeit. Daraus lässt sich keine Aussage darüber ableiten, wie viele Tatverdächtige eine Einwanderungsgeschichte haben. Wer diese Kategorie als Beweis gegen einen Zusammenhang mit Migration verwendet, verlangt von der Statistik eine Antwort, die sie nicht enthält.

Auch der pauschale Verweis auf Menschenhandel misslingt: In der BKA-Fallgruppe Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung mit mindestens einem weiblichen Opfer waren 2024 insgesamt 63,8 Prozent der Tatverdächtigen nichtdeutsch.


Herkunft ist kein Freibrief für schlechte Argumente

Der im Artikel zitierte Satz „Ich bin auch Afghane, aber keiner von deinen 100.000“ beantwortet eine Frage, die eine seriöse Statistik gar nicht stellt. Niemand wird durch seine Staatsangehörigkeit zum Tatverdächtigen.

Umgekehrt verleiht die eigene Herkunft auch keine besondere Autorität über Kriminalstatistik. Entscheidend ist, ob die Rechnung stimmt.

Jeder darf die deutsche Politik kritisieren. Wer selbst eingewandert ist, darf selbstverständlich mitreden. Aber Kritik an Aufnahmeentscheidungen und Sicherheitsversagen lässt sich nicht mit der eigenen Biografie abweisen. Und die Forderung nach wirksamer Prävention wird nicht dadurch widerlegt, dass man dem politischen Gegner ein „Geschäftsmodell“ unterstellt.

In Deutschland gelten Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und sexuelle Selbstbestimmung. Diese Rechte stehen auch dann nicht zur Disposition, wenn jemand sich auf religiöse Überzeugungen oder Traditionen beruft. Das gilt für Einheimische und Zugewanderte gleichermaßen.

Wer einen Faktencheck verspricht, muss korrekt rechnen. Wer Verantwortung übernimmt, muss vermeidbare Gewalt verhindern. Die Opfer dürfen nicht zur störenden Fußnote einer politischen Verteidigungsrede werden.


Quellen

  1. Bundestagsdrucksache 21/1627, Frage 48: https://dserver.bundestag.de/btd/21/016/2101627.pdf
  2. Bundestagsdrucksache 21/41, Tabelle zu Frage 1: https://dserver.bundestag.de/btd/21/000/2100041.pdf
  3. Deutscher Presserat, Pressemitteilung vom 27. März 2026: https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/presserat-spricht-weitere-ruege-aus.html
  4. Bundesregierung, Integration in Deutschland: https://www.publikationen-bundesregierung.de/resource/blob/2277604/1947094/36d69fcaabb4300e0841196bf5a35bcf/integration-in-deutschland-download-ba-ib-data.pdf?download=1
  5. BKA, Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024: https://www.beckum.de/rathaus-service/verwaltung/gleichstellung/gewalt-gegen-frauen-und-haeusliche-gewalt/straftatengegenfrauenblb2024.pdf?cid=lop
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Geschrieben von

Dr. Contra
Dr. Contra ist bürgerlich-liberaler Analyst und Kolumnist der Vossischen. Er schreibt über Machtstrukturen, digitale Souveränität und algorithmische Willkür und plädiert für Transparenz und offene Debatten.
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