Achtung, bewaffnet! Wen wir meinen, sagen wir Ihnen nicht
Drei Männer flüchtig, möglicherweise bewaffnet – doch eine Personenbeschreibung fehlt. Die Polizei warnt in Essen vor einer Gefahr, die niemand erkennen kann. Eine sarkastische Kritik an einer Informationspolitik, die Bürger zum Aufpassen auffordert und ihnen die entscheidenden Angaben vorenthält.
Essen: Polizei warnt – aber wie sehen die Gesuchten aus?
In Essen wird ein Gefangener bei einem Arzttermin befreit. Drei Männer fliehen, möglicherweise bewaffnet. Die Polizei warnt die Bevölkerung. Nur wie die Gesuchten aussehen, erfährt sie in der bislang vorliegenden Warnung nicht. Willkommen bei der Öffentlichkeitsfahndung zum Selberraten.
Bitte seien Sie wachsam. Aber fragen Sie nicht, wonach.
So ungefähr lässt sich die Warnung zusammenfassen, mit der die Polizei nach der Gefangenenbefreiung am Essener Kennedyplatz an die Öffentlichkeit gegangen ist. Zwei Männer sollen einem Häftling bei einem Arztbesuch zur Flucht verholfen haben. Die Begleiter wurden nach Polizeiauskunft überwältigt. Alle drei sind flüchtig. Eine Bewaffnung kann nicht ausgeschlossen werden.
Das klingt gefährlich. Das kann gefährlich sein.
Umso bemerkenswerter ist, was fehlt: eine brauchbare Beschreibung.
Kein geschätztes Alter. Keine Größe. Keine Kleidung. Kein Foto in den ausgewerteten Meldungen. Dafür die Aufforderung, verdächtige Personen nicht anzusprechen und umgehend den Notruf zu wählen.
Welche verdächtigen Personen denn bitte?
Die mit zwei Beinen? Die ohne Einkaufstasche? Oder jene drei Männer, die freundlicherweise durch synchrones Davonlaufen ihre Zugehörigkeit zur gesuchten Gruppe anzeigen?
Vielleicht sollte die Polizei beim nächsten Mal ergänzen: „Sie erkennen die Gesuchten daran, dass wir sie suchen.“
Dann wäre die Auskunft wenigstens in sich geschlossen.
Wer den Journalismus noch aus Jahrzehnten kennt, in denen solche Meldungen regelmäßig einen Vornamen, einen abgekürzten Nachnamen, ein Alter und einen Wohnort enthielten, reibt sich die Augen. Aus einem konkreten Gesuchten ist eine abstrakte Gefahrenlage geworden. Früher hatte die Meldung ein Gesicht. Heute hat sie einen Warnhinweis.
Natürlich ersetzt ein Vorname keine Personenbeschreibung. „Achim H.“ erkennt man noch nicht auf der Straße. Aber Alter, Foto, Körpergröße und Kleidung könnten tatsächlich helfen. Also genau jene Angaben, die aus einer allgemeinen Beunruhigung eine verwendbare Fahndungsinformation machen.
Nun mögen die beiden mutmaßlichen Helfer zunächst unbekannt sein. Das kommt vor. Maskierung, hektischer Ablauf, widersprüchliche Zeugenaussagen: Es gibt nachvollziehbare Gründe, weshalb eine Beschreibung nicht sofort vorliegt.
Beim Gefangenen ist die Ausgangslage allerdings eine andere.
Die Justiz weiß, wen sie zum Arzt gebracht hat. Sie hat schließlich nicht morgens irgendeinen Mann aus der Innenstadt eingesammelt und vorsorglich zur Untersuchung begleitet.
Name und Alter müssen der zuständigen Anstalt bekannt sein. Welche weiteren Merkmale und welches Bildmaterial für eine Veröffentlichung verfügbar sind, müssen die Behörden klären. Ebenso, ob rechtliche oder ermittlungstaktische Gründe einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Aber dann sollen sie das sagen.
Ein Satz würde bereits helfen: Eine Beschreibung wird noch erhoben. Ein Fahndungsfoto wird geprüft. Bestimmte Angaben können derzeit aus konkreten Gründen nicht veröffentlicht werden.
Stattdessen soll die Öffentlichkeit offenbar mit einer Information arbeiten, die ungefähr den Nutzwert einer Verkehrswarnung besitzt: „Vorsicht, irgendwo fährt ein Auto.“
Das Problem ist dabei größer als eine missglückte Pressemitteilung.
Wer vor möglicherweise bewaffneten Männern warnt, aber keine Erkennungsmerkmale nennt, erschwert der Bevölkerung, sich gezielt zu schützen.
Menschen könnten den Gesuchten begegnen, ohne irgendeinen Anlass zu haben, Abstand zu halten. Geschäftsinhaber können auf nichts Bestimmtes achten. Zeugen wissen nicht, ob eine Beobachtung relevant ist. Wer tatsächlich etwas gesehen hat, erkennt den Zusammenhang womöglich überhaupt nicht.
Gleichzeitig kann die vage Warnung unnötiges Misstrauen gegen völlig Unbeteiligte erzeugen. Wenn niemand weiß, wonach gesucht wird, wird schnell jeder auffällig, der irgendjemandem auffällig vorkommt.
Eine Beschreibung kann Hinweise eingrenzen. Ihr Fehlen verteilt den Verdacht großzügig über die Innenstadt.
Eine beachtliche Leistung für eine Warnung, die Sicherheit schaffen soll.
Hinzu kommt: Wo Behörden erkennbare Informationslücken lassen, entstehen Spekulationen. Warum fehlen die Angaben? Gibt es Abstimmungsprobleme? Werden Merkmale zurückgehalten? Gelten unterschiedliche Maßstäbe?
Keine dieser Fragen beantwortet sich durch behördliches Schweigen. Es macht sie nur lauter.
Und nein: Aus der fehlenden Beschreibung lässt sich die Herkunft der Gesuchten nicht bestimmen. Aber die Polizei darf sich ebenso wenig wundern, wenn eine derart lückenhafte Kommunikation Misstrauen hervorruft.
Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Auskünfte. Besonders dann, wenn dieselbe Behörde die Bevölkerung ausdrücklich zur Mithilfe auffordert.
Die Gefahr geht zunächst von den Tätern aus. Doch eine unbrauchbare Warnung kann die Bevölkerung zusätzlich gefährden, weil sie eine konkrete Gefahr benennt und die Informationen zur möglichen Wiedererkennung schuldig bleibt.
Die Mitteilung hat dann zwar ihren Weg an die Öffentlichkeit gefunden. Die entscheidende Information leider nicht.
Es geht auch um die Sicherheit derjenigen, die zwischen Geschäften, Praxen und Cafés unterwegs sind. Ihre Aufmerksamkeit lässt sich nur sinnvoll nutzen, wenn die Polizei ihr eine Richtung gibt. Sonst wird aus der erbetenen Mithilfe ein stadtweites Suchspiel ohne Suchbild.
Wer Menschen auffordert, vor jemandem auf der Hut zu sein, muss ihnen nach Möglichkeit sagen, vor wem.
Alles andere ist eine Warnung mit verbundenen Augen.
Die Bevölkerung soll aufpassen. Die entscheidenden Angaben darf sie sich offenbar selbst zusammensuchen.
Drei Vollzugsbeamte begleiteten einen einzigen Gefangenen zum Arzt. Da stellt sich die Frage, welchen Sicherungsbedarf die Justiz bereits erkannt hatte. Ging es um Fluchtgefahr, Gewaltbereitschaft oder das Risiko einer Befreiung?
Drei Beamte zur Bewachung – aber für die Öffentlichkeit bislang keine brauchbare Beschreibung. Hinter der Praxistür hielt man personellen Aufwand für erforderlich. Draußen soll der Bevölkerung offenbar ihr Spürsinn reichen.
Wer intern Sicherheitsvorkehrungen trifft und nach der Flucht öffentlich vor möglicher Bewaffnung warnt, muss erklären, weshalb er den Bürgern die Merkmale zur Wiedererkennung schuldig bleibt. Die Gefahr mitzuteilen, aber die Gesuchten nicht zu beschreiben, ist eine bemerkenswert unvollständige Vorstellung von Bevölkerungsschutz.
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