Block-Prozess: Warum müssen sich immer wieder die Opfer rechtfertigen?
Eine Taufe, eine Beerdigung, eine alte E-Mail: Im Block-Prozess muss sich immer wieder die Familie des überfallenen Vaters erklären. Nun greift die Kammer auf vertrauliche ZEIT-Interviews zu. Eine Analyse der LTO-Texte zeigt, wo notwendige Aufklärung endet und die Verantwortung des Gerichts beginnt.
Ein Vater wird überfallen, zwei Kinder werden gewaltsam verschleppt. Doch im Hamburger Block-Prozess geraten immer wieder das Familienleben und die Motive der Geschädigten ins Zentrum. Die LTO-Berichte dokumentieren persönliche Befragungen, eine alte E-Mail und einen rechtlich hochproblematischen Zugriff auf journalistische Interviews. Die Kammer muss sich an ihren gesetzlichen Schutzpflichten messen lassen.
Die Frage nach einem Streit bei einer Taufe. Fragen nach Haushaltsaufgaben und Kinderhobbys. Die Frage, warum Kinder nicht an einer Beerdigung teilnahmen. Das klingt nach einem erbitterten Familienverfahren. Tatsächlich gehörten diese Themen nach der Berichterstattung von Legal Tribune Online zur Befragung Stephan Hensels im Strafprozess gegen Christina Block und weitere Angeklagte. lto.de
Der Unterschied ist entscheidend. Hier wird strafrechtliche Verantwortung für eine gewaltsame Entführung verhandelt. Christina Block bestreitet, diese beauftragt zu haben. Für sie und die übrigen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Gerade deshalb braucht es eine präzise Beweisaufnahme: Wer plante die Tat? Wer wusste davon? Wer unterstützte sie?
Ein moralisches Gesamturteil über den überfallenen Vater beantwortet diese Fragen nicht.
Die Gewalt ist dokumentiert
Am 12. November 2025 wurden im Gericht Tonaufnahmen aus der Silvesternacht 2023/24 abgespielt. LTO beschrieb Atemnot, Wimmern und Schreie. Die Aufzeichnungen standen im Zusammenhang mit den Alarmknöpfen, die die dänische Polizei den Kindern ausgehändigt hatte. Es gibt damit Beweismaterial, das unabhängig von einer späteren Erzählung des Vaters entstanden ist. lto.de
Noch offen ist die individuelle Verantwortung der Angeklagten. Aus der belegten Gewalt folgt nicht automatisch, wer sie beauftragt hat. Umgekehrt wird diese Gewalt nicht weniger wirklich, wenn sich der Geschädigte bei einer anderen Gelegenheit widersprüchlich, unkooperativ oder unsympathisch verhalten haben sollte.
Ein Opfer muss kein vorbildlicher Ex-Ehemann sein, damit die Tat gegen es aufgeklärt wird.
Seit September 2025: der Vater unter persönlichem Beschuss
LTO berichtete am 23. September 2025 ausführlich über die Befragung Hensels. Bott griff einen behaupteten Konflikt bei der Taufe auf. Andere Fragen betrafen die Beerdigung der Großmutter. Verteidigerin Gül Pinar befragte Hensel zu Haushalt, Tagesabläufen und Hobbys der Kinder während seiner Ehe. Auch seine Medienauftritte wurden gegen das Sicherheitskonzept der Familie gehalten. lto.de
Solche Fragen können im Einzelfall einen Beweiszweck haben. Eine konkrete frühere Aussage lässt sich auf Widersprüche prüfen. Auch alternative Ursachen psychischer Belastungen können für ein Gutachten erheblich sein. Daraus folgt aber keine Erlaubnis, das gesamte Familienleben zur freien Besichtigung auszubreiten.
Welcher Widerspruch betrifft eine entscheidungserhebliche Aussage? Welche Erkenntnis wird für die Beurteilung eines Tatbeitrags oder einer Tatfolge benötigt? Genau das muss die Kammer prüfen.
Die öffentlich dokumentierte Breite dieser Befragung begründet die Kritik, dass Hensels Bewertung als Vater und Ex-Mann zu viel Raum erhält. Ob jede einzelne Frage unzulässig war, lässt sich aus Prozessberichten allein nicht rekonstruieren. Für die Kritik an der Schwerpunktsetzung braucht es diese pauschale Behauptung auch nicht.
Die E-Mail: eine Warnung wird zum Vorwurf
Am 82. Verhandlungstag ließ die Kammer auf Antrag der Block-Verteidigung eine E-Mail vom 1. September 2021 verlesen. Astrid Have hatte sie im Namen ihres Mannes an eine dänische Familienbehörde geschickt. Sie enthielt eine behauptete anwaltliche Empfehlung zum Verbleib der Kinder und die Befürchtung, die einflussreiche, vermögende Familie der Mutter werde ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Bott deutete dies als Versuch Hensels, Behörden zu beeinflussen. www.lto.de
Das ist eine Deutung der Verteidigung, keine festgestellte Manipulation.
Die Nachricht wirft eine begrenzte Frage auf: Stimmt die dort wiedergegebene anwaltliche Empfehlung mit anderen Angaben überein? Daraus lässt sich aber kein allgemeiner Verdacht ableiten, alles, was diese Familie später berichtet, sei inszeniert.
Ebenso wenig ist eine besorgte Warnung schon deshalb verdächtig, weil sie in einem Sorgerechtskonflikt geäußert wurde. Ihr Beweiswert verlangt eine konkrete Prüfung. Ihre Eignung, Hensel öffentlich schlecht aussehen zu lassen, genügt nicht.
Die Alarmknöpfe hatten eine Vorgeschichte
Bereits am 8. Oktober 2025 berichtete LTO über die Aussage eines Sicherheitsunternehmers. Er schilderte Observationen der Kinder und einen gescheiterten Kontaktversuch an ihrer Schule. Nach diesem Vorfall habe die dänische Polizei Alarmknöpfe ausgegeben. Der Zeuge berichtete außerdem von einem späteren Plan, die Kinder per Yacht nach Deutschland zu bringen. Er habe diesen Auftrag wegen des möglichen gewaltsamen Brechens von Widerstand abgelehnt. Das sind Zeugenschilderungen, deren Richtigkeit das Gericht prüfen muss. lto.de
Diese Vorgeschichte verbietet es jedenfalls, Sicherheitsmaßnahmen ohne Weiteres als Ausdruck väterlicher Inszenierung zu behandeln. Die Entführungsnacht stand am Ende einer längeren Eskalation.
Wer die Sorgen der Familie untersucht, muss auch die Umstände berücksichtigen, die solche Sorgen ausgelöst haben könnten.
Opferschutz steht im Gesetz
§ 68a Absatz 1 Strafprozessordnung setzt persönlichen Fragen eine hohe Schwelle: Fragen, die den Lebensbereich eines Zeugen betreffen oder ihm beziehungsweise Angehörigen zur Unehre gereichen können, sollen nur gestellt werden, wenn sie „unerläßlich“ sind. Absatz 2 erlaubt notwendige Fragen zur Glaubwürdigkeit ausdrücklich bezogen auf die konkrete Sache. www.gesetze-im-internet.de
Das ist keine Einladung zu einer allgemeinen Charakterprüfung.
§ 48a StPO verpflichtet dazu, bei geschädigten Zeugen ihre besondere Schutzbedürftigkeit zu berücksichtigen. Dazu gehört die Prüfung, auf welche persönlichen Fragen verzichtet werden kann. Bei minderjährigen Geschädigten verlangt das Gesetz unter den genannten Schutzvoraussetzungen zudem besondere Beschleunigung. www.gesetze-im-internet.de
Die Vorsitzende leitet nach § 238 StPO die Verhandlung. § 241 Absatz 2 gibt ihr die Möglichkeit, ungeeignete und sachfremde Fragen zurückzuweisen. Auch die Aufklärungspflicht nach § 244 betrifft entscheidungserhebliche Tatsachen. www.gesetze-im-internet.de
Damit liegt die Verantwortung bei der Kammer: Sie muss zwischen notwendiger Prüfung und unnötiger Bloßstellung unterscheiden. Die Vielzahl der Verteidiger nimmt ihr diese Aufgabe nicht ab.
Nun geraten auch journalistische Gespräche unter Zugriff
Anfang Oktober rückten die Podcast-Aufnahmen von „House of Block“ in den Mittelpunkt. Nach LTO wollte die Kammer Hensel und seine Frau unter anderem zu möglichen Einnahmen aus der medialen Darstellung der Kinder befragen. www.lto.de
Am 12. Oktober erschienen Ermittler bei der ZEIT. Durchsuchungsbeschlüsse betrafen Redaktion und Privatwohnung der Journalistin Anne Kunze. Sie gab die Aufnahmen heraus, um eine Durchsuchung abzuwenden. Laut Verlag wurden auch angebliche Vertragsunterlagen gesucht; der Verlag erklärte, einen solchen Vertrag gebe es nicht. Das Gericht verwies auf mögliche neue Erkenntnisse und die Überprüfung von Zeugenaussagen. www.lto.de
Ein möglicher Erkenntnisgewinn setzt jedoch keine gesetzlichen Schutzrechte außer Kraft.
§ 53 StPO unterscheidet zwischen journalistisch empfangenen Mitteilungen und selbst erarbeiteten Materialien beziehungsweise eigenen Wahrnehmungen. Die Ausnahme zur Aufklärung von Verbrechen betrifft die zweite Kategorie. Anvertraute Mitteilungen und ihr Inhalt bleiben ausdrücklich geschützt. § 97 Absatz 5 verbindet dieses Zeugnisverweigerungsrecht mit einem Beschlagnahmeverbot. www.gesetze-im-internet.de
LTO hat den Beschluss geprüft und beanstandet, dass die Kammer die Gesprächsaufnahmen ohne tragfähige Begründung der eingeschränkt geschützten Kategorie zugeordnet habe. Auch den Hinweis auf bereits bekannte Gesprächspartner hält die Analyse für unzureichend. www.lto.de
Darin liegt der konkrete rechtliche Einwand: Das Gericht muss den Inhalt und die Grenzen des Schutzrechts beachten. Die Berufung auf Wahrheitsfindung ersetzt diese Prüfung nicht. Nach der veröffentlichten Beschlussanalyse sprechen gewichtige Gründe für Rechtswidrigkeit; eine abschließende Beschwerdeentscheidung ist damit nicht vorweggenommen.
Das Gericht muss die Grenze ziehen
Astrid Have hat als Zeugin über die Folgen für die Kinder berichtet: Ängste, Rückzug und die Belastung nach ihrer Rückkehr. Solche Wahrnehmungen können für die Beurteilung der Tatfolgen wichtig sein. lto.de
Ihre Rolle als Zeugin macht aber weder ihre Ehe noch ihre gesamte Persönlichkeit zum Untersuchungsgegenstand. Dasselbe gilt für Hensel und die Kinder.
Ein Sorgerechtsstreit schafft keinen Freibrief für eine gewaltsame Verschleppung. Ob einzelne persönliche Umstände das Strafmaß beeinflussen, ist gesondert nach § 46 StGB zu begründen. Die bloße Diskreditierung eines Geschädigten ist keine Entlastung vom Tatvorwurf. www.gesetze-im-internet.de
Die dokumentierten Vorgänge rechtfertigen deshalb eine deutliche Rüge der Schwerpunktsetzung. Die Kammer muss für persönliche Fragen einen konkreten Aufklärungsbedarf verlangen, Schutzrechte durchsetzen und ihren Zugriff auf vertrauliche journalistische Gespräche rechtlich verantworten.
Der Geschädigte muss nicht erst den Prozess über seinen Charakter gewinnen, bevor über die Gewalt gegen ihn verhandelt werden kann.
Recherchegrundlage: veröffentlichte LTO-Prozessberichte und die genannten gesetzlichen Vorschriften, Stand 15. Oktober 2026. Die Bewertung der Verfahrensführung ist eine journalistische Analyse; eine vollständige Akten- oder Protokollauswertung liegt ihr nicht zugrunde.
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