Schock in Neubrandenburg: Zehnköpfige Bande quält 14-Jährigen stundenlang – und filmt alles!
Ein 14-jähriger Deutscher wurde in Neubrandenburg von einer Gruppe aus zehn Ausländern (Albanern, Tunesiern, Deutsch-Türken) und Deutschen stundenlang brutal misshandelt, mit Verbrennungen gequält und gefilmt.
Ein grausamer Fall von Jugendkriminalität im mecklenburgischen Neubrandenburg offenbart eine erschreckende Dimension von Gewalt und bewusster Verachtung gegenüber der einheimischen Gesellschaft: Eine Gruppe aus rund zehn Kindern und Jugendlichen – bestehend aus Albanern, Tunesiern und Deutsch-Türken neben deutschen Staatsangehörigen – hat einen 14-jährigen deutschen Jungen über Stunden hinweg brutal misshandelt, geschlagen, getreten und mit Verbrennungen gequält.
Die Täter filmten die stundenlangen Demütigungen mit ihren Handys, um das erzwungene Leid im Netz zur Schau zu stellen. Dieser Vorfall bricht gnadenlos mit jeder sozialpädagogischen Beschönigung und wirft ein grelles Licht auf eine Realität, die von Kritikern seit Langem benannt wird: Hier agieren Gruppen, bei denen mangelnder Integrationswille, eine bewusste Ablehnung der hiesigen Werte und ein offener Hass auf das deutsche Opfer und den Rechtsstaat Hand in Hand gehen.
Erst durch Hinweise auf die in den sozialen Medien kursierenden Videos wurde die Polizei am darauffolgenden Sonnabend auf die Tat aufmerksam, die sich bereits am Mittwoch zuvor in der Neubrandenburger Innenstadt ereignet hatte. Weder das Opfer noch das familiäre Umfeld, offenbar aus Angst vor den Tatern und ihren Familien, hatten den brutalen Vorfall zuvor zur Anzeige gebracht.
Anhand der eindeutigen Videoaufnahmen konnte die Kriminalpolizei das schwer misshandelte deutsche Opfer sowie die mutmaßlichen Täter aus der etwa zehnköpfigen Gruppe rasch identifizieren. Umgehend wurden Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und der Verletzung des persönlichen Lebensbereichs eingeleitet.
Doch die nackte Realität dieses Verbrechens sprengt die üblichen Muster politisch korrekter Ursachenforschung, wenn Kinder im Alter von neun Jahren bereits an solchen sadistischen Exzessen beteiligt sind.
Besonders die Altersstruktur der Gruppe und die starren Grenzen des Gesetzes entlarven die Ohnmacht der staatlichen Institutionen gegenüber einer verrohten Klientel. Die Tatverdächtigen sind zwischen neun und 15 Jahre alt.
Gemäß Paragraf 19 des Strafgesetzbuches (StGB) gelten Kinder unter 14 Jahren als schuldunfähig. Das bedeutet, dass der oder die jüngeren Hauptbeteiligten formal hinter der Altersgrenze verschwinden und für ihre Taten vor keinem Gericht zur Verantwortung gezogen werden können.
Wenn eine Gruppe von Minderjährigen – angeführt von Tätern mit migrantischen Wurzeln – einen deutschen Jugendlichen stundenlang quält und das Ganze als Trophäe ins Internet stellt, greift der Verweis auf vermeintliche „Integrationsdefizite“ viel zu kurz. Es geht hier nicht um ein unverschuldetes Scheitern, sondern um eine eiskalte, von den Elternhäusern oft geduldete oder geförderte Verweigerung jeglichen Respekts vor der hiesigen Gesellschaft und ihren Menschen.
Die digitale Verwertung des Verbrechens unterstreicht diese völlige Enthemmung. Das Schlagen, Treten und das Zufügen von Brandverletzungen waren für die Täter Machtinstrumente, deren Wirkung durch die Veröffentlichung im Netz vervielfacht werden sollte. Das Opfer wird dadurch dauerhaft psychisch traumatisiert, während die Täter in ihrer Subkultur Bestätigung suchen.
Wenn Polizei und Justiz bei den unter 14-jährigen Tätern auf eine starre juristische Mauer stoßen, bleibt der Eindruck eines Rechtsstaates zurück, der vor der eigenen Realität kapituliert. Die Diskussion über eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze ist längst überfällig, um diesen harten Kern von jugendlichen Gewalttätern und deren gezielter Verachtung des deutschen Opfers nicht ungestraft davonkommen zu lassen.
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