DIE ROTE LACHNUMMER – FOLGE 19
Die Linke will die Rente nach 45 Versicherungsjahren schützen und eine weitere Anhebung des Rentenalters verhindern. Ihre drei Anträge scheitern im Bundestagsausschuss. Ausgerechnet die AfD stimmt allen zu. Die rote Lachnummer über eine Zustimmung, die niemand bestellt hat.
Politische Zeitungssatire | DIE VOSSISCHE
Aktueller Anlass vom 4. November 2026: Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages sind drei Rentenanträge der Linken gescheitert. CDU/CSU und SPD lehnten alle drei Vorlagen ab. Die Grünen stimmten gegen einen Antrag und enthielten sich bei zwei weiteren. Ausgerechnet die AfD unterstützte sämtliche Forderungen der Linksfraktion. Das geht aus der offiziellen Bundestagsmitteilung vom 4. November hervor. Deutscher Bundestag
Die Linke bekommt Beifall von der falschen Seite
Drei Rentenanträge, drei Niederlagen. Ausgerechnet die AfD stimmt allen Forderungen der Linken zu. Die Sozialdemokraten lehnen sie ab. Eine politische Komödie über unerwünschte Zustimmung, sozialdemokratische Gedächtnislücken und eine Rente mit 63, die längst 65 geworden ist.
Die Revolution braucht einen Allergiepass
Im Bundestag ist am Mittwoch etwas passiert, wofür es eigentlich einen parlamentarischen Allergiepass bräuchte: Die Linke bekam Zustimmung. Ausgerechnet von der AfD.
Drei Anträge hatte die Linksfraktion in den Ausschuss für Arbeit und Soziales geschickt. Die Regelaltersgrenze soll nicht über 67 steigen. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll bleiben. Und die Altersteilzeit soll weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell möglich sein.
Das bedeutet nicht, dass jeder Arbeitnehmer mit 55 seinen Abschiedskuchen bestellen könnte. Altersteilzeit ist an Voraussetzungen und Vereinbarungen gebunden. Auch die Ausschussentscheidung ist noch kein Schlussstrich unter jedes künftige Rentengesetz. Sie ist zunächst eine parlamentarische Empfehlung gegen drei Oppositionsvorlagen.
Drei Forderungen, drei Niederlagen. CDU/CSU und SPD lehnten alle ab. Die Grünen stimmten gegen die sogenannte „Rente mit 63“ und enthielten sich bei den beiden anderen Vorlagen. Die AfD dagegen unterstützte sämtliche Anträge.
Das ist für eine Partei, die sich gewöhnlich als Antipode der AfD versteht, eine dieser Situationen, in denen man dringend einen Notausgang für Zustimmung benötigt.
Wohlgemerkt: Gemeinsames Abstimmen ist keine Zusammenarbeit. Niemand hat eine heimliche Rentenkoalition gegründet. Zwei politische Gegner können dieselbe Antwort auf eine Sachfrage geben und trotzdem Gegner bleiben. Das kommt im Parlament vor; es sollte dort sogar häufiger ohne hysterische Deutungen möglich sein.
Die Komik entsteht an anderer Stelle. Die Linke fordert Schutz für Menschen mit langen Erwerbsbiografien. Die SPD, die gern den Respekt vor Lebensleistung beschwört, lehnt die Anträge im Ausschuss ab. Die AfD stimmt zu. Es ist der Moment, in dem die politische Landkarte aussieht, als habe ein Praktikant die Sitzordnung umgedreht.
Besonders schön ist der Streit um die „Rente mit 63“. Sie heißt so, weil bestimmte Jahrgänge einst mit 63 abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren ausscheiden konnten. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht diese Rentenart nach geltendem Recht erst mit 65. Der Name ist also deutlich jünger als die Leistung. In der Politik nennt man das vermutlich Traditionspflege.
Die Linke verteidigt mithin eine Rente mit 63, die längst 65 geworden ist, gegen Reformvorschläge, die ihr womöglich die Zukunft nehmen. Ein komplizierter Satz, zugegeben. Aber das Rentenrecht ist schließlich der einzige deutsche Literaturzweig, in dem der Held Geburtstag hat und deshalb später auftreten muss.
Bei den Grünen ging es nüchterner zu. Sie wollen das tatsächliche Erwerbsleben über bessere Gesundheitsvorsorge verlängern; die abschlagsfreie Sonderregelung soll mit Übergangsfristen auslaufen, besonders belastete Berufe sollen geschützt werden.
Das ist eine diskutierbare Position, kein Anschlag auf Großmutter. Die Bundesregierung muss schließlich beantworten, wie sich längere Rentenbezugszeiten finanzieren lassen, ohne die Beitragszahler ständig stärker zu belasten. Wer nur auf die Gerechtigkeit verweist, hat noch keine Gegenfinanzierung geliefert. Wer nur auf die Kasse schaut, hat möglicherweise vergessen, wie sich vierzig Jahre Schichtdienst anfühlen.
Und die AfD? Sie begründete ihre Zustimmung mit ihrer eigenen Kritik an drei Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Nicht mit plötzlich entdeckter Liebe zum Sozialismus.
Wer aus dem Abstimmungsverhalten ein Bündnis konstruiert, verfälscht deshalb den Vorgang. Wer es ignoriert, verschenkt eine hervorragende politische Szene: Die Linke hat drei Anträge, die AfD drei Ja-Stimmen und die Bundesregierung weiter ihre Reformpläne. Nur das Ergebnis bleibt für die Antragsteller bei null.
Vielleicht sollte der Bundestag bei künftigen Abstimmungen nicht nur Ja, Nein und Enthaltung erfassen, sondern auch: „Ja, aber bitte nicht von Ihnen.“
Dafür wäre sogar eine neue Rentenart denkbar: die Zustimmung mit Abschlag.
Sie wird sofort gewährt.
Nur angerechnet wird sie nicht.
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