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Gegen die Mullahs? Aber bloß nicht mit der AfD!

Eine 23-Jährige fürchtet im Iran um ihr Leben. In Berlin lehnen Union, SPD, Grüne und Linke einen AfD-Antrag gegen die Revolutionsgarden in den Ausschüssen ab. Dabei unterstützen Redner selbst Verbotsmaßnahmen. Ein Kommentar über Menschenrechte, Parteitaktik und die Frage, was Solidarität wert ist.

Gegen die Mullahs? Aber bloß nicht mit der AfD!
Naschmeh Amini droht die Hinrichtung. Ein AfD-Antrag gegen die Revolutionsgarden scheitert in Ausschüssen. Wie viel zählt der Absender? Illustration by Richard Bergsirk

Naschmeh Amini droht im Iran die Hinrichtung. In Berlin unterstützen Redner Maßnahmen gegen die Revolutionsgarden – und lehnen den AfD-Antrag in den Ausschüssen ab. Zugleich wirbt die Linke gezielt um muslimische Wähler. Wie viel ist ein Befreiungsversprechen wert, wenn Parteitaktik und politische Rücksichtnahme dazwischenkommen?

Naschmeh Amini war ursprünglich zu zwölfeinhalb Jahren verurteilt, dann wandelten die Mullahs das Strafmaß um und verurteilten sie wegen „Beleidigung des Propheten“ zu Tode

Naschmeh Amini ist 23 Jahre alt. Sie studierte Rechnungswesen. Jetzt sitzt sie im iranischen Wakilabad-Gefängnis und muss fürchten, wegen angeblicher „Prophetenbeleidigung“ getötet zu werden. Iran Human Rights bestätigt das Todesurteil im Zusammenhang mit einem Beitrag in sozialen Medien. Nach dem zuletzt dokumentierten Stand steht die Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof noch aus. Öffentlicher Druck kann deshalb noch etwas bewirken.

Eine junge Frau soll sterben, weil die Justiz einer Gottesdiktatur ihre Äußerung für religiös unerträglich hält.

Das ist die Konsequenz einer religiösen Orthodoxie, die ihre Unantastbarkeit mit Polizei, Gefängnis und Todesstrafe durchsetzt. Der Einzelne soll sich unterwerfen. Wer widerspricht, riskiert seine Freiheit. Wer angeblich den Propheten beleidigt, sein Leben.

Kein religiöser Wahrheitsanspruch rechtfertigt die Hinrichtung eines Menschen. Religionskritik muss frei sein – auch scharfe, respektlose und verletzende Religionskritik.

Wer Freiheit verteidigt, muss diesen Herrschaftsanspruch bekämpfen. Und wer Solidarität verspricht, muss sich daran messen lassen, was er dafür tut.

Der Antrag lag auf dem Tisch

Im Februar brachte die AfD-Fraktion einen Antrag zum Verbot der iranischen Revolutionsgarden in Deutschland ein. Gefordert wurden unter anderem die Prüfung und gegebenenfalls der Erlass eines Verbots, die Unterbindung ihrer Aktivitäten sowie weitere Einreise- und Finanzsanktionen.

Am 4. März empfahlen der federführende Innenausschuss und alle vier mitberatenden Ausschüsse die Ablehnung. Das Stimmenmuster war durchgehend gleich: CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke gegen die AfD. Das dokumentiert die Beschlussempfehlung 21/4503. Belegt sind damit die Ausschussvoten; eine abschließende Plenarentscheidung ist damit noch nicht nachgewiesen.

Dieser Antrag entstand Monate vor der aktuellen Berichterstattung über Naschmeh. Er war keine Initiative zu ihrem persönlichen Fall. Er richtete sich jedoch gegen einen zentralen Machtapparat jenes Regimes, dessen Justiz sie zum Tode verurteilt hat.

Die AfD hat eine konkrete parlamentarische Initiative vorgelegt. Wer ihr bloß fehlende Ergebnisse vorhält und gleichzeitig verschweigt, wie die parlamentarische Mehrheit mit ihrem Antrag umging, zeichnet ein unvollständiges Bild.

Die Forderung richtig, der Absender falsch?

Die vorausgegangene Bundestagsdebatte macht den Widerspruch sichtbar. Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor befürwortete Betätigungsverbote und Vermögenseinfrierungen. Anschließend erklärte sie:

„Mit der AfD sollte man dies, wie sonst auch, gewiss nicht tun.“

SPD-Abgeordneter Helge Lindh bezeichnete nationale Betätigungs- und Vereinsverbote als legitime Forderung, warf der AfD aber taktische Motive vor. Cansu Özdemir von der Linken verlangte ebenfalls ein nationales Betätigungsverbot und attackierte anschließend die AfD.

Für die Union verwies Caroline Bosbach auf die bereits erfolgte EU-Terrorlistung, vorhandene Eingriffsmöglichkeiten und die behördliche Pflicht zur Verbotsprüfung. Ein nationales Verbot müsse rechtssicher sein.

Das sind überprüfbare Einwände. Also muss nachgesetzt werden: Welche Forderungen waren bereits erfüllt? Welche rechtlichen Hindernisse bestanden? Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden umgesetzt?

Aber die politische Abgrenzung vom Antragsteller ist ebenfalls dokumentiert. Sie verdient Kritik.

Ein Vorschlag wird durch einen unerwünschten Absender weder falsch noch überflüssig. Eine Zustimmung zu einer konkreten Maßnahme verpflichtet niemanden, das Parteiprogramm ihres Urhebers zu übernehmen.

Eine Brandmauer ersetzt keine Sachbegründung.

Muslimische Wähler sind eine politische Zielgruppe

Die Linke wirbt gezielt um muslimische Wähler. Über diese Mobilisierung als Bestandteil ihres Berliner Wahlerfolgs wird ausdrücklich berichtet.

Die bundesweiten Zahlen zeigen, wie erfolgreich die Partei in dieser Wählergruppe ist: Bei der Bundestagswahl 2025 entschieden sich laut Forschungsgruppe Wahlen 29 Prozent der muslimischen Befragten für die Linke, 28 Prozent für die SPD. Die Bundeszentrale für politische Bildung dokumentiert diese Ergebnisse.

Diese politische Zielgruppe muss benannt werden. Ebenso muss geprüft werden, welche Rücksichtnahmen mit ihrer Ansprache verbunden sind. Die Religionszugehörigkeit allein verrät allerdings weder die persönliche Orthodoxie eines Wählers noch dessen Haltung zum iranischen Regime.

Der politische Maßstab bleibt eindeutig: Wer muslimische Stimmen gewinnen will, darf orthodox-islamische Herrschaftsansprüche nicht schonen. Frauenrechte, die Freiheit von Homosexuellen und das Recht auf Religionskritik gelten auch dann, wenn ihre Verteidigung im eigenen politischen Umfeld unbequem wird.

Migranten als Verbündete für den Systemwechsel

Dazu kommt eine ausdrücklich formulierte Bündnisstrategie. Elif Eralp gehört zu den Gründerinnen von LINKS*KANAX. Auf ihrer eigenen Internetseite beschreibt sie das Netzwerk als Instrument, um migrantisch-progressive Stimmen innerhalb und außerhalb der Partei zu stärken.

Nach einem Bericht von FOCUS unterzeichnete sie 2020 außerdem einen Aufruf, Migranten als Verbündete zu gewinnen, „mit denen wir gemeinsam das kapitalistische System stürzen“.

Das ist eine politische Strategie zur Veränderung gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Die Ansprache muslimischer Wähler und die Organisierung migrantischer Bündnispartner sind dabei unterschiedliche, sich teilweise überschneidende Vorhaben.

Gerade deshalb muss eine Partei mit diesem Anspruch erklären, wie sie religiösem Autoritarismus entgegentritt. Wer Menschen für die Befreiung von wirtschaftlicher Herrschaft gewinnen will, muss sie ebenso entschlossen gegen religiöse Bevormundung verteidigen.

Eine Linke, die religiöse Unterdrückung aus Rücksicht auf Wähler oder Bündnispartner schont, verrät ihren eigenen Befreiungsanspruch.

Wo ist die Kampagne für Naschmeh?

Die Linksjugend kann mobilisieren. Für eine Münchner „Hands off Iran“-Kundgebung am 2. März wurde sie neben SDAJ und DKP als Mitveranstalterin genannt. Der veröffentlichte Aufruf verlangte einen Stopp der militärischen Angriffe und sämtlicher Waffenlieferungen an Israel. Die Unterdrückung durch das iranische Regime und seine Todesurteile wurden darin nicht erwähnt.

Wo ist dieselbe Energie für Naschmeh Amini?

Diese Forderung richtet sich auch an öffentliche Vertreter wie Tom Köning, der von der Linksjugend selbst als Landessprecher in Rheinland-Pfalz geführt wird: Macht den Kampf gegen die iranische Gottesdiktatur sichtbar. Nennt die Verantwortlichen. Organisiert Solidarität mit ihren Opfern.

Wer für palästinensische Zivilisten demonstriert, kann auch für verfolgte Iranerinnen demonstrieren. Wer gegen Israel mobilisiert und feministische Politik beansprucht, muss seine Entschlossenheit auch gegenüber einem Staat zeigen, der eine junge Frau wegen angeblicher religiöser Beleidigung töten will.

Menschenrechte sind kein politisches Auswahlmenü.

Auch Trump schuldet Antworten

Donald Trump rief iranische Demonstranten im Januar zum Weiterprotestieren auf und erklärte: „Help is on its way.“ Hilfe sei unterwegs. Wer Menschen unter einer mörderischen Diktatur solche Hoffnungen macht, übernimmt politische Verantwortung für seine Worte.

Große Ankündigungen schützen keinen Gefangenen. Entscheidend ist, welchen Schutz die Verfolgten erhalten und welcher Druck die Verantwortlichen erreicht.

Die Verantwortung für Naschmehs Todesurteil tragen die iranischen Machthaber und ihre Justiz. Die übrige Welt verantwortet ihre Reaktion darauf.

Regierungsparteien müssen ihre Entscheidungen erklären. Oppositionsparteien ihre Initiativen und deren Beharrlichkeit. Bewegungen müssen zeigen, dass ihre Solidarität über das eigene Feindbild hinausreicht.

Naschmeh braucht Aufmerksamkeit, solange diese noch helfen kann. Sie braucht politischen Druck, bevor aus ihrem Namen ein Nachruf wird.

Wer Menschenrechte verteidigt, darf den richtigen Vorschlag nicht am falschen Absender scheitern lassen. Und wer Freiheit verspricht, darf beim Schutz einer jungen Frau keine Rücksicht auf Wählerstimmen und politische Bündnisse nehmen.

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Geschrieben von

Cilla Zielinski
Cilla Zielinski ist Medizinerin und Feuilletonistin. Sie schreibt an der Schnittstelle von Wissenschaft, Design und Kultur und analysiert gesellschaftliche Trends mit präzisem, nüchternem Blick.

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