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Hape Kerkelings halbe Wahrheit

Hape Kerkeling sprach in Buchenwald von zwölf Jahren Haft wegen Flugblättern. Doch sein Großvater war erheblich vorbestraft und zu acht Jahren Zuchthaus wegen Bandendiebstahls verurteilt worden. Warum verschwieg der Entertainer diese Vorgeschichte?

Hape Kerkelings halbe Wahrheit
Acht Jahre Zuchthaus wegen Bandendiebstahls: Was Hape Kerkelings Buchenwald-Rede ausließ und welche Fragen sein Landtagsauftritt aufwirft. Symbolbild

Acht Jahre Bandendiebstahl, zahlreiche Vorstrafen – und eine Rede, die täuscht

Er sprach in Buchenwald von zwölf Jahren Haft wegen Flugblättern. Er trat im Thüringer Landtag als Nachfahre eines NS-Opfers auf und erhob schwere politische Vorwürfe. Doch die Geschichte seines Großvaters enthält acht Jahre Zuchthaus wegen Bandendiebstahls und erhebliche Vorstrafen. Warum lässt Hape Kerkeling diese Tatsachen weg? Und warum wurde ausgerechnet er zum prominenten Mahner der Erinnerungskultur?

Wenn Verschweigen zur Täuschung wird

Es gibt Lügen, für die man kein einziges falsches Wort benötigt. Es genügt, den entscheidenden Teil einer Geschichte wegzulassen und den Rest so zusammenzufügen, dass beim Publikum ein falscher Eindruck entsteht.

Hape Kerkeling hat am 12. April 2026 bei der Gedenkfeier zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald eine bewegende Geschichte erzählt. Die Geschichte seines Großvaters Hermann Anton Kerkeling, eines politischen Häftlings, eines Überlebenden der nationalsozialistischen Verfolgung.

Sein Großvater, erklärte Kerkeling, habe 1933 Flugblätter gegen Hitler verteilt. Und dann folgte der entscheidende Satz:

„Das kostete ihn zwölf Jahre seines Lebens.“

Zwölf Jahre. Wegen Flugblättern.

Das Publikum erfuhr von einem einfachen Zimmermann, der sich gegen Hitler gestellt hatte, dafür seine Freiheit verlor und erst 1945 wieder nach Hause zurückkehren konnte.

Was es nicht erfuhr: Hermann Anton Kerkeling war bereits vor 1933 erheblich vorbestraft. Er wurde in zeitgenössischen Zeitungsberichten als Anführer einer Einbrecherbande bezeichnet. Im Oktober 1933 erhielt er wegen Bandendiebstahls acht Jahre Zuchthaus.

Erst eine weitere Verurteilung wegen kommunistischer Flugblattaktivitäten erhöhte die Strafe auf insgesamt neun Jahre.

Die achtjährige Diebstahlsstrafe war damit der mit Abstand größte Bestandteil der zunächst verhängten Haftstrafe.

Das ist keine Kleinigkeit, die ein Redner aus Zeitgründen übergeht. Das verändert die gesamte Geschichte, die er seinem Publikum erzählt.

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Und es wirft eine Frage auf, die Kerkeling bisher nicht überzeugend beantwortet hat: Warum?

Der angeblich unbescholtene Widerstandskämpfer war bereits vorbestraft

Die historische Spur führt zurück ins Ruhrgebiet der frühen 1930er-Jahre.

Die Wanne-Eickeler Zeitung berichtete am 3. Juni 1933 über die Aufklärung einer umfangreichen Serie von Eigentumsdelikten. Die Kriminalpolizei hatte zwei Gruppen mit insgesamt 19 Verdächtigen ermittelt, denen nach damaligen Angaben zusammen rund 80 Straftaten zugeschrieben wurden.

Eine der Gruppen soll Hermann Kerkeling angeführt haben.

Die zeitgenössische Presse beschrieb ihn als bekannten Einbrecher. Gemeinsam mit weiteren Männern soll er vor allem abgelegene Bauernhöfe und landwirtschaftliche Betriebe heimgesucht haben.

Das Westfälische Volksblatt bezeichnete ihn am 12. Oktober 1933 als „erheblich vorbestraften Arbeiter“.

Der Gruppe wurden 17 Diebstähle zugeschrieben, an denen Hermann Kerkeling nach dem damaligen Bericht beteiligt gewesen sein soll.

Im Oktober 1933 folgte die Verurteilung wegen Bandendiebstahls zu acht Jahren Zuchthaus.

Diese Angaben stammen aus zeitgenössischen Presseberichten, die von der Münsterland Zeitung erneut ausgewertet wurden. Die Strafurteile im vollständigen Original sind für diese Recherche noch nicht unabhängig geprüft worden. Da Urteil und Berichterstattung aus dem Jahr 1933 stammen, müssen die Bedingungen der bereits nationalsozialistisch beeinflussten Justiz berücksichtigt werden.

Doch es gibt in den bislang zugänglichen Quellen keinen konkreten Beleg dafür, dass die Diebstahlsvorwürfe allein aus politischen Gründen konstruiert worden wären.

Und damit nicht genug.

In einem genealogischen Fachforum wird unter Verweis auf historische Unterlagen sogar von sechs Vorstrafen vor 1933 berichtet. Erwähnt wird außerdem ein Meineidsverfahren aus den Jahren 1923/24. Diese Einzelheiten müssen anhand der Originalunterlagen noch bestätigt werden.

Die bereits zeitgenössisch dokumentierte Bezeichnung als erheblich vorbestraft ist jedoch ein zusätzlicher, gewichtiger Bestandteil der Lebensgeschichte.

Warum erfährt man von alledem nichts, wenn Hape Kerkeling öffentlich über die zwölfjährige Haft seines Großvaters spricht?

Acht Jahre Bandendiebstahl. Ein weiteres Jahr wegen Hochverrats.

Im März 1933 beteiligte sich Hermann Kerkeling tatsächlich an der Verteilung kommunistischer Flugblätter gegen die Nationalsozialisten.

Das ist dokumentiert.

Im Dezember desselben Jahres wurde er wegen Vorbereitung zum Hochverrat zusätzlich zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt.

Zusammen mit der vorausgegangenen Diebstahlsverurteilung ergab sich eine Gesamtstrafe von neun Jahren.

Nach Verbüßung seiner Zuchthausstrafe wurde Kerkeling nicht in Freiheit entlassen.

Die Gestapo ordnete im Mai 1942 seine sogenannte Schutzhaft an. Am 2. Juli 1942 wurde er in das Konzentrationslager Buchenwald eingeliefert. Dort registrierte ihn die SS als politischen Häftling mit der Nummer 6117.

Bis zur Befreiung am 11. April 1945 blieb er im Lager.

Diese fast drei Jahre waren nationalsozialistische Willkürherrschaft. Die vorausgegangenen Straftaten rechtfertigten weder die Gestapo-Haft noch die Verschleppung nach Buchenwald.

Aber gerade deshalb muss man unterscheiden.

Hermann Kerkeling war ein Mensch mit einer dokumentierten kriminellen Vergangenheit, der zugleich politisch verfolgt und schließlich zum KZ-Häftling wurde.

Diese beiden Tatsachen schließen einander nicht aus.

Was sich jedoch ausschließt, ist eine wahrheitsgemäße Darstellung seiner Biografie und die Behauptung, die Verteilung von Flugblättern habe allein die zwölfjährige Gefangenschaft verursacht.

Das ist der entscheidende Widerspruch in Hape Kerkelings Rede.

Kerkeling ließ nicht einfach etwas weg. Er stellte einen anderen Zusammenhang her.

Ein Redner bei einer Gedenkveranstaltung muss selbstverständlich nicht die vollständige Strafakte eines Angehörigen vortragen.

Aber Kerkeling hat mehr getan, als nur die politische Verfolgung seines Großvaters zu schildern.

Er hat ausdrücklich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer bestimmten Handlung und zwölf Jahren Freiheitsentzug hergestellt.

In der veröffentlichten Rede folgt auf die Darstellung der Flugblattverteilung unmittelbar die Aussage, dass dies seinen Großvater zwölf Jahre seines Lebens gekostet habe.

Das Publikum konnte daraus kaum etwas anderes schließen, als dass Hermann Kerkeling diese gesamte Zeit aufgrund seines politischen Widerstands eingesperrt gewesen sei.

Die achtjährige Verurteilung wegen Bandendiebstahls verschwindet vollständig aus diesem Zusammenhang.

Man kann eine solche Darstellung eine Verkürzung nennen. Man kann sie eine Auslassung nennen.

In ihrer Wirkung ist sie eine Täuschung über die tatsächliche Straf- und Haftgeschichte.

Ob Kerkeling diese Wirkung bewusst herbeiführen wollte, kann nur er selbst erklären. Der objektiv entstandene falsche Eindruck lässt sich dagegen anhand seiner Rede und der überlieferten Verurteilungen überprüfen.

Und genau hier wird seine eigene Rolle zum Gegenstand einer notwendigen öffentlichen Untersuchung.

Er recherchierte für sein Buch – was wusste er wirklich?

2024 veröffentlichte Hape Kerkeling bei Piper sein autobiografisches Buch Gebt mir etwas Zeit – Meine Chronik der Ereignisse.

Ein bedeutender Teil des Buches beschäftigt sich mit seinen Vorfahren und seiner Familiengeschichte.

Nach Angaben der Arolsen Archives hatte Kerkelings Team bereits 2019 in deren Beständen nach Unterlagen zu Hermann Kerkeling recherchiert.

Die Archive veröffentlichten ihrerseits im Juni 2025 eine Darstellung der Verfolgungsgeschichte, in der ausdrücklich auch Einbruch und Diebstahl als Bestandteile der strafrechtlichen Vorwürfe genannt werden.

Das Archivwissen war also öffentlich verfügbar, bevor Kerkeling seine Buchenwald-Rede hielt.

Die entscheidenden Fragen liegen auf der Hand:

Welche Unterlagen hat Kerkeling selbst eingesehen? Welche Informationen über die Diebstahlsverurteilung lagen seinem Rechercheteam vor? Welche davon wurden ihm mitgeteilt?

Und weshalb erfolgte vor seiner großen Gedenkrede offenbar keine öffentliche Klarstellung über die unterschiedlichen Ursachen der Haft?

Sein Buch muss sich derselben Prüfung stellen.

Wer eine umfassende Familienchronik veröffentlicht und anschließend seine Recherche öffentlich zur Grundlage einer moralischen Botschaft macht, darf nicht erwarten, dass gravierende Widersprüche unbeachtet bleiben.

Ob Gebt mir etwas Zeit die Diebstahlsverurteilung an anderer Stelle tatsächlich verschweigt, muss durch einen vollständigen Abgleich der betreffenden Buchpassagen geklärt werden. Eine solche Textprüfung liegt bislang nicht vor.

Aber schon jetzt ist offensichtlich: Kerkelings öffentliche Erzählung in Buchenwald war in einem entscheidenden Punkt irreführend.

Eine Familiengeschichte wird nicht dadurch wahr, dass sie emotional erzählt wird.

Warum ausgerechnet Hape Kerkeling als Hauptredner in Buchenwald?

Noch eine Institution muss sich Fragen gefallen lassen: die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora.

Warum entschied man sich für Hape Kerkeling als prominenten Redner zum 81. Jahrestag der Befreiung?

Selbstverständlich war er als Enkel eines tatsächlichen KZ-Überlebenden berechtigt, über dessen Erfahrungen zu sprechen.

Aber die Berechtigung, von Familienleid zu berichten, ist nicht identisch mit der Eignung, eine große öffentliche Gedenkrede zu halten.

War es vor allem die Bekanntheit des Entertainers, die ihn zum Hauptredner machte?

Gab es nicht andere Nachfahren, Historiker oder noch lebende Überlebende, deren Erfahrungen und Kenntnisse ebenso hätten im Mittelpunkt stehen können?

Und vor allem: Wurde die historische Darstellung, auf der Kerkelings Rede aufbaute, zuvor geprüft?

Wer einen prominenten Redner auf die Bühne einer national bedeutenden Gedenkstätte bittet, trägt auch Verantwortung für die historische Genauigkeit seiner zentralen Aussagen.

Dazu gehört die Überprüfung, ob die behauptete Ursache einer zwölfjährigen Haft tatsächlich mit der dokumentierten Strafgeschichte übereinstimmt.

Die Stiftung sollte erklären, ob ihr die achtjährige Diebstahlsverurteilung bekannt war, als Kerkeling eingeladen wurde, und wie sie seine Formulierung über die zwölf Jahre heute bewertet.

Noch problematischer: Kerkelings Auftritt im Thüringer Landtag

Am 30. September 2026 trat Hape Kerkeling bei einer öffentlichen Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag auf.

Eingeladen worden war er auf Initiative der Linksfraktion.

Er sprach ausdrücklich nicht als Verfassungsrechtler, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus.

Damit setzte Kerkeling seine Familiengeschichte erneut als Grundlage seiner öffentlichen Autorität ein.

Nach der Berichterstattung des MDR warf er der AfD vor, die nationalsozialistische Vergangenheit zu verharmlosen und umzudeuten. Er sprach sich für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens aus.

Das ist sein politisches Recht.

Aber umso notwendiger ist die Frage, wie sorgfältig er selbst mit historischen Tatsachen umgeht, wenn er anderen vorwirft, Geschichte zu beschönigen oder umzudeuten.

Ein Parteiverbot ist eine verfassungsrechtlich außerordentlich folgenreiche Maßnahme. Über dessen Voraussetzungen entscheiden weder Prominente noch ihre Familienbiografien, sondern die dafür zuständigen Verfassungsorgane und letztlich das Bundesverfassungsgericht.

Warum also wurde der Enkel eines KZ-Häftlings als prominenter Zeuge einer politischen Argumentation präsentiert, ohne dass die Widersprüche seiner eigenen öffentlichen Familienerzählung geklärt waren?

Und weshalb genügt es offenbar, persönliche Betroffenheit vorzutragen, wenn eigentlich eine verfassungsrechtliche Frage verhandelt wird?

Kerkelings Biografie ersetzt kein juristisches Gutachten. Ebenso wenig verschafft ihm die tragische Geschichte seines Großvaters einen Anspruch darauf, dass die Genauigkeit seiner eigenen Aussagen nicht überprüft wird.

Gerade seine Forderung nach historischer Wahrhaftigkeit macht diese Prüfung unausweichlich.

Auch die Erinnerungskultur darf keine geschönten Biografien produzieren

Das Problem reicht über die Person Hape Kerkeling hinaus.

Eine Erinnerungskultur, die ausschließlich makellose Helden präsentieren möchte, gerät in Versuchung, menschliche Lebensgeschichten von allem Widersprüchlichen zu reinigen.

Doch historische Wahrheit besteht nicht darin, ausschließlich die Fakten auszuwählen, die eine gewünschte Botschaft unterstützen.

Ein Mensch konnte Straftäter sein und dennoch später zum Opfer nationalsozialistischer Verfolgung werden.

Er konnte kommunistische Flugblätter verteilen und zuvor an Einbrüchen beteiligt gewesen sein.

Er konnte im Zuchthaus sitzen und anschließend ohne neues Urteil in ein Konzentrationslager verschleppt werden.

All das kann zugleich wahr sein.

Die nationalsozialistischen Verbrechen werden durch solche biografischen Tatsachen nicht kleiner.

Aber eine Gedenkrede wird auch nicht wahrer, wenn sie einen erheblichen Teil der Vorgeschichte ausblendet.

Kerkeling muss erklären, warum acht Jahre verschwinden

Die Münsterland Zeitung berichtete, dass mehrere Anfragen an Hape Kerkeling zu den neu ausgewerteten historischen Unterlagen unbeantwortet blieben.

Eine ausführliche öffentliche Erklärung zu den Diebstahlsverurteilungen ist bislang nicht dokumentiert.

Das Schweigen ist bemerkenswert bei einem Mann, der in Buchenwald ausdrücklich dazu aufgerufen hat, nicht wegzusehen und die Wahrheit über die Vergangenheit auszusprechen.

Nun geht es um seine eigene Darstellung.

Er sollte erklären, welche Kenntnisse er über die Vorstrafen und die achtjährige Diebstahlsverurteilung seines Großvaters besitzt.

Er sollte erläutern, weshalb er diese Verurteilung in seiner Buchenwald-Rede nicht erwähnte.

Er sollte offenlegen, welche Informationen aus den Archivrecherchen in sein Buch eingeflossen sind und welche nicht.

Und er sollte erklären, warum er die zwölfjährige Gefangenschaft in seiner Rede gerade so formulierte, als sei sie ausschließlich das Ergebnis der Flugblattverteilung gewesen.

Nicht weil Hermann Kerkeling kein Opfer des NS-Regimes gewesen wäre.

Sondern weil das tatsächliche Opfer nationalsozialistischer Verfolgung keine erfundene makellose Vorgeschichte benötigt, um als Opfer anerkannt zu werden.

Fazit: Auch Weglassen kann die Geschichte verfälschen

Hape Kerkeling hat in Buchenwald von Wahrhaftigkeit, Erinnerung und Verantwortung gesprochen.

Er hat vor Menschen gewarnt, die Geschichte umdeuten.

Doch seine eigene Rede ließ acht Jahre Zuchthaus wegen Bandendiebstahls aus einer zwölfjährigen Haftgeschichte verschwinden und stellte die Flugblattaktion als deren unmittelbare Ursache dar.

Das ist mehr als eine kleine biografische Ungenauigkeit. Es ist eine Darstellung, die das Publikum über einen wesentlichen historischen Zusammenhang täuscht.

Wie bewusst diese Täuschung erfolgte, muss Kerkeling selbst beantworten.

Seine Prominenz entbindet ihn nicht von dieser Verantwortung. Seine Familiengeschichte ebenso wenig.

Und die Verantwortlichen der Buchenwald-Gedenkveranstaltung sowie die politischen Organisatoren seines Landtagsauftritts sollten sich fragen, welchen Stellenwert historische Vollständigkeit besitzt, wenn prominente persönliche Geschichten für öffentliche Botschaften eingesetzt werden.

Wer anderen Geschichtsklitterung vorwirft, muss sich an der Genauigkeit seiner eigenen Darstellung messen lassen.

Wahrheit entsteht nicht dadurch, dass man alles weglässt, was nicht in die Geschichte passt.


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Geschrieben von

Leon Berger
Leon Berger ist Journalist mit handwerklicher Ausbildung und internationaler Perspektive. Nach Abitur und Volontariat prägten journalistische Stationen in Washington und Tel Aviv seinen Blick auf Politik und Gesellschaft.

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