taz in der Kritik: Doppelmoral bei linker Gewalt

taz-Autoren wie Litschko, Speit und Kühn verharmlosen brutale linksextreme Gewalt und betreiben Täter-Opfer-Umkehr. Diese Analyse entlarvt die gefährliche Doppelmoral im Düsseldorfer Prozess und fordert die kompromisslose Härte des bürgerlichen Rechtsstaats gegen jeden Terrorismus.

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taz in der Kritik: Doppelmoral bei linker Gewalt
Die erstaunliche Doppelmoral der taz und ihrer Autoren

Zwischen Hofberichterstattung und Täterschutz: Die erstaunliche Doppelmoral der taz und ihrer Autoren

Wer die Berichterstattung der taz analysiert, stößt auf eine tiefe Kluft zwischen journalistischem Anspruch und ideologischer Realität.

Am selben Veröffentlichungstag zeigt sich eine Asymmetrie, die jeden bürgerlich-liberalen Rechtsstaatspatrioten fassungslos zurücklässt.

Unter dem Deckmantel der Dokumentation betreiben die Autoren Konrad Litschko, Andreas Speit und Timm Kühn eine systematische Diskursverschiebung.

Sie inszenieren linksextreme Gewalttäter als moralisch getriebene Akteure, während die Opfer schwerster Kriminalität politisch abgewertet werden.

Hier ist die schonungslose Analyse einer journalistischen Grenzüberschreitung.

1. Konrad Litschko und die Romantisierung der „Hammerbande“

Im Bericht über den Düsseldorfer Antifa-Prozess überlässt Konrad Litschko den Angeklagten um die Hauptbeschuldigte Nele A. fast ungefiltert das Wort.

Die Angeklagten weisen den Vorwurf des versuchten Mordes als „politisch motiviert“ zurück und behaupten, der Tod der Opfer sei „ausgeschlossen“ gewesen.

Litschko transportiert diese Schutzbehauptungen in einem fast ehrfürchtigen Ton, ohne die brutale kriminologische Realität der Taten zu hinterfragen.

Die Fakten sprechen eine völlig andere Sprache:

  • Die Täter agierten in organisierten Bandenstrukturen, maskiert und bewaffnet mit Teleskopschlagstöcken und Gummihämmern.
  • Bei den der Gruppe zugerechneten Taten erlitt eine Verkäuferin in Erfurt einen Schädelbasisbruch.
  • In Budapest schlugen die Täter auf ein Opfer ein, das bereits bewusstlos am Boden lag, und zertrümmerten dessen Jochbein.

Rechtsmedizinisch und juristisch ist klar: Wer mit schweren Werkzeugen massiv auf den Kopf- und Nackenbereich einprügelt, nimmt den Tod der Zielperson billigend in Kauf (dolus eventualis).

Dass Litschko die Schilderungen der realen Opfer an das absolute Ende des Artikels verbannt und diese durch den Verweis auf deren „rechtsextreme Vita“ relativiert, offenbart eine gefährliche Gesinnungsjustiz in der Berichterstattung.

2. Andreas Speit und das bewusste Schweigen über die Göttinger Antifa-Akte

Im Fall des Messerangriffs in Göttingen zeigt Andreas Speit, wie durch selektive Faktenauswahl ein sauberes Gut-Gegen-Böse-Narrativ gezimmert wird.

Speit greift die ermittelnde Staatsanwaltschaft scharf an, weil diese eine Notwehrsituation des 17-jährigen Täters Max D. ernsthaft prüft.

Dabei unterschlägt der Artikel die entscheidende Dynamik der Tatnacht:

  • Eine Gruppe von fünf Antifa-Aktivisten lauerte dem Jugendlichen nachts um 02:00 Uhr gezielt auf, um ihm eine „Ansage“ zu machen.
  • Das bürgerliche Strafrecht (§ 32 StGB) schützt das Recht des Einzelnen, sich gegen Bedrohungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch eine Übermacht zu wehren.
  • Speit seziert die kriminelle Vorgeschichte des rechten Täters detailliert – verliert aber kein einziges Wort über die polizeilichen Erkenntnisse zu den fünf Aktivisten.

In einer bekannten Szene-Hochburg wie Göttingen sind die lokalen Kader den Sicherheitsbehörden meist bestens bekannt. Dieses bewusste Verschweigen der linken Vorgeschichte verzerrt das Lagebild zulasten des Rechtsstaates.

3. Timm Kühn: Angriffe auf die Pressefreiheit als „rechter Kulturkampf“

Den journalistischen Tiefpunkt markiert der Kommentar von Timm Kühn, der das Protestbündnis „Widersetzen“ gegen jede bürgerliche Kritik verteidigt.

Wenn die Opposition (CDU) oder alternative Medien die Verstrickungen des vermeintlich gemeinnützigen Verbands VVN-BdA mit Linksextremisten hinterfragen, nennt Kühn dies einen „Kulturkampf nach Trump-Vorbild“.

Besonders entlarvend ist sein Umgang mit physischer Gewalt gegen Andersdenkende:

  • Nach den Vorfällen in Erfurt, bei denen Journalisten des Mediums Apollo News attackiert und deren Daten geleakt wurden, wiegelt Kühn ab.
  • Er verurteilt Gewalt zwar formelhaft als „keine linke Praxis“, denunziert das betroffene Medium im selben Atemzug jedoch als „mediale Anti-Antifa“, die „Propaganda“ betreibe.
  • Damit liefert Kühn eine gefährliche moralische Rechtfertigung: Wer den politischen Gegner für illegitim erklärt, ebnet den Weg für dessen physische Ausgrenzung.

Weitere Fälle: Das System der Verharmlosung

Die vorliegenden Berichte reihen sich ein in ein größeres Muster der Verharmlosung linksradikaler Gewalt in Teilen der Medienlandschaft:

  • Der Fall Lina E. (Dresden): Auch hier wurden brutale Überfälle auf politische Gegner jahrelang als eine Art „gesellschaftliche Notwehr“ oder „zivilgesellschaftliches Engagement“ geframet.
  • Die Krawalle um das „Camp“ in Frankfurt: Sachbeschädigungen in Millionenhöhe und Angriffe auf Polizeibeamte werden regelhaft als „kreativer Protest“ gegen den Kapitalismus bemäntelt.

Fazit: Gewalttäter sind Gewalttäter – Ohne ideologischen Rabatt

Ein funktionierender, bürgerlich-liberaler Rechtsstaat kennt keine „gute“ oder „schlechte“ Gewalt. Er kennt nur Recht und Unrecht.

Wer Angriffe auf Menschen akribisch plant, sie im Schutz der Gruppe ausführt und schwere Kopfverletzungen herbeiführt, agiert außerhalb des demokratischen Konsenses.

Solche Taten weisen die klassischen Merkmale von organisiertem, politisch motiviertem Terrorismus auf. Die Täter gehören mit der vollen Härte des Gesetzes belegt und langjährig inhaftiert.

Dass die taz und ihre Autoren diesen Tätern eine Plattform zur moralischen Selbstdarstellung bieten und gleichzeitig die Justiz attackieren, ist eine Verhöhnung der Opfer und ein Angriff auf die Grundlagen unserer Rechtsordnung.

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