Angriffe auf die Pressefreiheit: Das Netzwerk hinter „Widersetzen“

Nach den Gewaltexzessen gegen Reporter beim AfD-Parteitag in Erfurt rechtfertigt die Initiative „Widersetzen“ die Angriffe und droht Parteien wie CDU und BSW. Eine Analyse der strafrechtlichen Konsequenzen, der Rolle von Sprecherin Noa Sander und der verdeckten Finanzierung durch den DGB.

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Angriffe auf die Pressefreiheit: Das Netzwerk hinter „Widersetzen“
Gewalt und demokratiefeindliche Erpressung dürfen niemals unter dem Deckmantel des Protests normalisiert werden.

Wenn der Protest den Rechtsstaat verlässt

Das erste Juli-Wochenende 2026 in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt markiert einen tiefen Einschnitt in der bundesdeutschen Demonstrations- und Debattenkultur. Was als legitimer, friedlicher Gegenprotest gegen den Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) angekündigt war, eskalierte vor Ort in gezielte Gewalt gegen Medienschaffende und offene Drohungen gegen demokratische Institutionen. Das linksradikale Aktionsbündnis „Widersetzen“ steht seither im Zentrum einer hitzigen Debatte über die Grenzen des politischen Aktivismus, die selektive Aushebelung der Pressefreiheit und die verdeckten Finanzierungsströme radikaler Gruppierungen durch etablierte Organisationen wie den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Chronologie der Eskalation: Was geschah in Erfurt?

Rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt mobilisierten linke und linksradikale Gruppierungen zehntausende Menschen. Während die Polizei von etwa 31.000 Teilnehmern sprach, gaben die Veranstalter Zahlen von bis zu 50.000 Protestierenden an. Neben friedlichen Kundgebungen setzte das Bündnis „Widersetzen“ jedoch von Beginn an auf die Strategie des sogenannten „zivilen Ungehorsams“, um den Parteitag aktiv und physisch zu behindern. Dazu gehörten großflächige, unangemeldete Sitzblockaden auf den zentralen Zufahrtswegen zum Messegelände sowie die zeitweise Sperrung von Abschnitten der Bundesautobahn 71.

Am Samstag des Protestwochenendes schlug der Aktivismus in rohe Gewalt um. Zielscheibe waren insbesondere Journalisten, die nicht dem linken Spektrum zugeordnet werden. Ein dreiköpfiges Reporterteam des konservativen Nachrichtenportals Apollo News wurde von einem aggressiven Mob durch die Straßen gejagt und attackiert. Zwei der Reporter erlitten dabei Verletzungen; ein Journalist wurde zu Boden gestoßen und gezielt gegen den Hinterkopf getreten. Auch Reporter anderer Medien, darunter der Jungen Freiheit, wurden physisch angegriffen, bedrängt oder ihrer Arbeitsgeräte beraubt. Die thüringische Polizei musste mehrfach einschreiten, um Journalisten aus bedrohlichen Situationen zu evakuieren.

Das Fanal der Pressekonferenz: Die Rhetorik der Gewaltrechtfertigung

Die eigentliche politische und juristische Zäsur folgte jedoch am Sonntag bei der offiziellen Abschluss-Pressekonferenz des Bündnisses „Widersetzen“. Vor versammelter Presse weigerten sich die Sprecher der Initiative zunächst beharrlich, Fragen des betroffenen Mediums Apollo News überhaupt zuzulassen oder zu beantworten. Erst als Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Bayerischer Rundfunk, Deutschlandfunk) sowie von Privatmedien wie FOCUS online solidarisch nachhakten und eine Stellungnahme zu den Gewaltexzessen des Vortrags forderten, brach das Bündnis sein Schweigen.

Die offizielle Pressesprecherin des Bündnisses, Noa Sander, gab daraufhin eine Erklärung ab, die in der deutschen Medienlandschaft fassungsloses Entsetzen auslöste:

„Wir sind nach Erfurt gekommen, um Faschist*innen zu blockieren. Faschist*innen mit einem Presseausweis sind immer noch Faschist*innen.“

Mit dieser Formulierung sprach Sander den angegriffenen Journalisten pauschal ihren Status als schutzwürdige Medienschaffende ab und legitimierte im Nachgang die physische Gewalt. Direkt im Anschluss richtete die Sprecherin eine unverhohlene Drohung an die im Raum anwesenden Reporter von Apollo News: „Ich weiß nicht, was Sie nicht verstanden haben. Sie sind auf unseren Aktionen nicht willkommen. Sie können auch gerne jetzt gehen.“ Diese Ausladung wurde von den im Raum anwesenden Unterstützern des Bündnisses mit demonstrativem Applaus quittiert.

Doch die Drohkulisse beschränkte sich nicht auf die Presse. Im weiteren Verlauf der Konferenz weitete Sander die Warnungen auf das gesamte demokratische Parteienspektrum aus, insbesondere mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen und mögliche Regierungsbildungen in Thüringen:

„An alle Parteien, insbesondere CDU und BSW: Das hier ist unsere explizite Warnung! Wenn ihr es wagt, den Faschist*innen an die Macht zu helfen, macht ihr euch zu unserem nächsten Aktionsziel.“
Noa Sander tritt in der Öffentlichkeit schlicht als nicht-binäre Person (Non-Binary) auf.

Während Suraj Mailitafi ein öffentliches, verifizierbares Profil hat, operiert Noa Sander als absolute Blackbox.

Über das Alter, den Wohnort oder den erlernten Beruf gibt es keinerlei öffentliche oder behördlich bestätigte Angaben.

Wovon lebt Noa Sander?

Da offizielle, steuerliche Beschäftigungsverhältnisse nicht öffentlich einsehbar sind, lässt sich Sanders Lebensunterhalt nur über die Strukturen der aktivistischen Szene rekonstruieren. In der linksradikalen und autonomen Szene finanzieren sich „Vollzeit-Aktivisten“ und Bündnissprecher typischerweise über folgende Kanäle:

  • Projektgelder und Honorare aus NGOs: Viele Sprecher linker Initiativen sind formal als „Projektreferenten“, „Medienberater“ oder „Bildungsreferenten“ bei linken Vereinen, Stiftungen oder gewerkschaftsnahen Organisationen angestellt oder erhalten von dort Honorare für Vorträge und Workshops.
  • Soli-Strukturen und Bewegungsgelder: Große Aktionsbündnisse (wie „Widersetzen“, zuvor „Ende Gelände“ oder ähnliche Kampagnen) verfügen über eigene, intern verwaltete Finanztöpfe aus Spenden und Soli-Kampagnen. Aus diesen Mitteln werden Aufwandsentschädigungen oder „Soli-Gehälter“ für die Kernorganisatoren und Pressesprecher gezahlt, damit diese sich in Vollzeit der Kampagnenarbeit widmen können.
  • Kollektive Selbstversorgung: In den radikalen Strukturen, aus denen Sander ideologisch stammt, ist zudem das Leben in Kollektivstrukturen (Hausprojekte, Wohngemeinschaften) verbreitet, bei denen die individuellen Lebenshaltungskosten durch gemeinschaftliche Kassen extrem niedrig gehalten werden.

Das bewusste Verbergen jeglicher privater Daten und Finanzierungsquellen durch Noa Sander unterstreicht die professionelle Abschottung des harten Kerns hinter der Initiative „Widersetzen“. Es zeigt, dass hier im Hintergrund Strukturen existieren, die es Personen ermöglichen, rein für den politischen Aktivismus zu leben, ohne dass der Bürger oder Steuerzahler transparent nachvollziehen kann, wer diese Kader am Ende des Tages bezahlt.

Juristische Analyse: Die strafrechtliche Dimension der Drohungen

Die öffentlichen Äußerungen der Bündnissprecher auf der Erfurter Pressekonferenz sind keine bloßen Meinungsäußerungen mehr, sondern berühren den Kern des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Juristen und politische Beobachter fordern ein konsequentes Einschreiten der Justizbehörden. Im Raum stehen dabei mehrere konkrete Tatbestände:

1. Nötigung von politischen Parteien (§ 240 StGB)

Die explizite „Warnung“ an die CDU und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), sie im Falle einer Koalition oder parlamentarischen Zusammenarbeit mit der AfD zum „Aktionsziel“ zu machen, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Hier wird versucht, die verfassungsmäßig garantierte Freiheit von Parteien bei der Willens- und Regierungsbildung durch die Androhung eines empfindlichen Übels – namentlich gewaltsame Blockaden, logistische Sabotage oder Angriffe auf Parteieinrichtungen – rechtswidrig zu beeinflussen.

2. Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)

Die Aussage, dass Journalisten mit unliebsamer politischer Haltung lediglich „Faschisten mit Presseausweis“ seien, stellt im Kontext der vorangegangenen Körperverletzungen eine klassische Billigung von Straftaten dar. Wer öffentlich oder in einer Versammlung eine schwere Straftat (wie gefährliche Körperverletzung oder Landfriedensbruch) nach deren Begehung gutheißt und rechtfertigt, macht sich strafbar, sofern dies geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

3. Die Frage der persönlichen Haftung

Im Gegensatz zu den oft vermummten und anonymen Gewalttätern aus dem sogenannten „Schwarzen Block“ auf der Straße, sind die Sprecher des Bündnisses wie Noa Sander namentlich bekannt, treten unmaskiert auf und agieren als offizielle Vertreter der Initiative. Damit greift hier die unmittelbare, persönliche strafrechtliche Verantwortung für die im Namen des Bündnisses getätigten Aussagen.

Die Akteure an der Spitze: Zwischen institutionalisierter Bildungsarbeit und Radikalismus

Ein genauerer Blick auf die Führungsriege zeigt, dass das Bündnis „Widersetzen“ keineswegs ein isoliertes Phänomen des autonomen Untergrunds ist. Neben Noa Sander besetzte das Bündnis seine Pressestelle strategisch mit einem weiteren, in der linken Szene etablierten Gesicht: dem Muslim Suraj Mailitafi.

Das ist offenbafr das Ziel von Suraj Mailitafi

Der Co-Bundessprecher des Aktionsbündnisses ist im Juli 2026 25 Jahre alt. Seine Biografie und Struktur verdeutlichen die fließenden Übergänge zwischen staatlich oder universitär getragenen Räumen und dem radikalen Straßenaktivismus. Mailitafi stammt ursprünglich aus Ghana, wo er in der Großstadt Kumasi in einer gläubigen muslimischen Familie aufwuchs. Im Alter von neun Jahren kam er im Jahr 2010 nach Niedersachsen und zog in die Kleinstadt Bersenbrück.

Suraj Mailitafi

Da Ghana rechtlich und politisch als stabiles Herkunftsland eingestuft ist und im Regelfall keine flächendeckende politische Verfolgung vorliegt, wirft seine Biografie in konservativen und rechtlichen Kreisen regelmäßig Fragen nach den konkreten Grundlagen des damaligen Aufenthaltsstatus auf. Da individuelle Asylakten jedoch der behördlichen Geheimhaltung unterliegen, bleiben die exakten juristischen Fluchtgründe der Familie spekulativ. Fest steht, dass Mailitafi früh den Sprung in die institutionalisierte Politik schaffte: 2021 wurde er für die Grünen in den Stadtrat von Bersenbrück gewählt, legte seine kommunalen Mandate jedoch im Laufe des Jahres 2026 nieder.

Besonders aufschlussreich ist sein finanzieller und beruflicher Hintergrund. Seine Finanzierung stützt sich im Wesentlichen auf seine Tätigkeiten im universitären sowie im zivilgesellschaftlichen und medialen Bereich:

  • Akademischer Bereich / Universitäre Anstellung: Mailitafi hat seinen Bachelor of Science (B.Sc.) in Chemie erfolgreich abgeschlossen. Er ist derzeit an der Universität Oldenburg (Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften) tätig, wo er ein Masterstudium absolviert und im Rahmen von Forschungspraktika (u. a. im Bereich der nasschemischen Materialsynthese) direkt in den universitären Betrieb eingebunden ist.
  • Honorare und Gagen für politische Bildungsarbeit: Er finanziert sich maßgeblich über Honorare als Referent und Keynote-Speaker. Dabei tritt er regelmäßig auf bezahlten Panels, Kongressen und staatlich oder zivilgesellschaftlich geförderten Großveranstaltungen auf (wie dem taz lab, der Jugendkonferenz TINCON oder dem ADAN Career Day).
  • Content Creation und Aktivismus: Als politischer Influencer bespielt er eigene Social-Media-Kanäle, über die er Reichweite generiert und Kampagnen steuert. Zudem war er in der Vergangenheit über Mandatsträgerabgaben bzw. Aufwandsentschädigungen als kommunaler Mandatsträger bis zu seinem Rücktritt im Jahr 2026 teilfinanziert.

Während Noa Sander auf der Erfurter Pressekonferenz für das aggressive Abdrängen der Presse zuständig war, übernahm Mailitafi die strategische Einordnung. Er zog eine positive Bilanz der teils rechtswidrigen Blockaden auf der Autobahn 71 und den Zufahrtswegen und nutzte das Podium primär für scharfe Angriffe gegen die Thüringer Polizei und deren Versammlungsverbote. Dass ein Aktivist, der aus öffentlichen, gewerkschaftlichen und universitären Töpfen direkt oder indirekt Honorare bezieht, als Gesicht einer Organisation auftritt, die Gewalt gegen Journalisten legitimiert, verleiht der Debatte eine neue Brisanz.

Die Demaskierung der Geldgeber: Wer finanziert den Radikalismus?

Neben der personellen Verflechtung rückt zunehmend die logistische und finanzielle Infrastruktur der Initiative „Widersetzen“ in den Fokus von Ermittlern und Steuerzahlern. Das Bündnis ist kein eingetragener Verein, sondern ein loses, bundesweites Netzwerk aus über 80 Lokalgruppen. Dennoch bewegt die Initiative immense finanzielle Mittel, um beispielsweise rund 250 Busse für die Anreise nach Erfurt zu chartern, professionelle Lautsprecherwagen zu mieten und Werbekampagnen zu finanzieren.

Die Finanzierungsstruktur stützt sich im Wesentlichen auf etablierte Organisationen des linken und zivilgesellschaftlichen Spektrums:

Finanzierungs- & UnterstützungsquelleArt der Unterstützung / Infrastruktur
Gewerkschaften (DGB, ver.di-Jugend)Quersubventionierung von Anreisen, Bereitstellung von Logistik, gemeinsame Podien.
NGOs & Vereine (z. B. VVN-BdA)Gemeinsame Mobilisierungskampagnen, Nutzung steuerbegünstigter Vereinsstrukturen.
Klimaschutzgruppen (Fridays for Future)Solidaritätserklärungen, Reichweiten-Sharing und personelle Unterstützung bei Blockaden.
Rechtshilfefonds (z. B. Rote Hilfe e.V.)Finanzielle Absicherung von Aktivisten bei Strafbefehlen und Gerichtskosten.

Besonders brisant ist hierbei die Rolle des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und einzelner Mitgliedsgewerkschaften wie ver.di. Indem gewerkschaftliche Strukturen, Mitgliedsbeiträge und Jugendorganisationen für die logistische Unterstützung eines Bündnisses herangezogen werden, das offen Gewalt gegen die Presse rechtfertigt und demokratischen Parteien droht, kommt es zu einer massiven Zweckentfremdung von Arbeitnehmergeldern. Der gesetzliche Auftrag von Gewerkschaften umfasst die Vertretung sozialer und arbeitsrechtlicher Interessen – nicht jedoch die Unterstützung radikaler, das Strafrecht tangierender Straßenblockaden.

Politische Forderungen: Finanzströme trockenlegen

Angesichts der Vorfälle von Erfurt wächst der politische Druck, die Finanzierungs- und Unterstützungsnetzwerke radikaler Strukturen konsequent zu demaskieren und rechtlich zu unterbinden. Experten für Vereins- und Steuerrecht sehen hierbei klare Hebel:

  • Überprüfung der Gemeinnützigkeit: Organisationen und Vereine, die offiziell als Solidaritätspartner von „Widersetzen“ auftreten und Steuervorteile genießen (wie die VVN-BdA oder assoziierte Kulturvereine), müssen intensiv auf ihre Verfassungstreue geprüft werden. Wer Initiativen unterstützt, die den öffentlichen Frieden stören und Straftaten billigen, verwirkt den Status der Gemeinnützigkeit.
  • Gewerkschaftsrechtliche Konsequenzen: Der DGB und seine Einzelgewerkschaften müssen intern wie extern lückenlos aufklären, in welchem Umfang Beitragsgelder für die Mobilisierung und Logistik des Erfurter Blockade-Bündnisses aufgewendet wurden. Eine Zweckentfremdung von Mitgliedsbeiträgen für verfassungsfeindliche oder gewalttätige Aktionsformen beschädigt die Legitimität der gesamten gewerkschaftlichen Bewegung.
  • Anwendung des Vereinsgesetzes: Obwohl „Widersetzen“ kein formeller Verein ist, kann die Justiz das Bündnis als faktische Vereinigung behandeln. Wenn Zweck oder Tätigkeit einer solchen Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, bietet das Vereinsgesetz Handhabe für Verbote und die Beschlagnahmung von Konten und Infrastruktur.

Ein notwendiger Weckruf für den Rechtsstaat

Die Ereignisse in Erfurt haben gezeigt, dass Teile der antifaschistischen Bewegung bereit sind, fundamentale Pfeiler unserer Demokratie – wie die Pressefreiheit und die freie parlamentarische Willensbildung – einzureißen, wenn es der Erreichung ihrer politischen Ziele dient. Die Argumentation, der gute Zweck heilige jedes Mittel, darf in einem funktionierenden Rechtsstaat keine Geltung haben. Es ist nun an der thüringischen Justiz und den Bundesbehörden, durch konsequente strafrechtliche Verfolgung und die Trockenlegung der finanziellen Netzwerke hinter „Widersetzen“ ein unmissverständliches Zeichen zu setzen: Gewalt und demokratiefeindliche Erpressung dürfen niemals unter dem Deckmantel des Protests normalisiert werden.


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