Bielefeld: Die unerträgliche Arroganz einer Apothekerin
Eine Apothekerin erklärt AfD-Wähler für unerwünscht – und wird dafür gefeiert. Doch was geschieht, wenn Ärzte, Bäcker oder Straßenbahnfahrer genauso handeln? Und würde Elisabeth Kutter auch Bewerber nach politischer Gesinnung beurteilen? Ein Kommentar über Ausgrenzung und berufliche Verantwortung.
Elisabeth Kutter aus Bielefeld fordert AfD-Wähler auf, ihre Apotheke und ihr Team zu meiden. Dafür wird sie als demokratisches Vorbild gefeiert. Doch was passiert, wenn künftig auch Bäcker, Ärzte, Kliniken und Straßenbahnfahrer ihre Kunden nach politischer Gesinnung sortieren? Und was bedeutet Kutters Haltung für Mitarbeiter und Bewerber?
Eine Apothekerin erklärt ihre Kunden für unerwünscht
Es ist eine bemerkenswerte Vorstellung von Demokratie, die Elisabeth Kutter, Inhaberin der Panda-Apotheke in Bielefeld, öffentlich demonstriert.
Wer die AfD wählt, unterstützt oder mit ihr sympathisiert, soll ihre Apotheke meiden. Und nicht nur das. Auch ihr Team und ihr persönliches Umfeld sollen diese Menschen nach ihrem Willen meiden.
„Bitte meide meine Apotheke, meide mein Team, meide mein Umfeld“, erklärte die Apothekerin in einem Video.
Eine Geschäftsfrau, die einen Teil ihrer Kunden aufgrund ihrer politischen Überzeugung ausdrücklich für unerwünscht erklärt. Eine Apothekerin, deren Berufsstand einen gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllt.
Das ist keine vorbildliche demokratische Haltung. Das ist eine unglaubliche Arroganz gegenüber den Kunden.
Dass Kutter für diese öffentliche Abgrenzung politischen Applaus erhält, macht die Angelegenheit nicht besser. Es wirft vielmehr die Frage auf, welche Vorstellung vom Zusammenleben hier eigentlich gefeiert wird.
Der 70-Jährige, der einfach seine Medikamente braucht
Nehmen wir einen 70-jährigen Rentner. Er lebt in Bielefeld, hat jahrzehntelang gearbeitet, benötigt regelmäßig Medikamente und ist nicht mehr besonders gut zu Fuß.
Die nächstgelegene Apotheke ist die Panda-Apotheke.
Der Mann wählt AfD. Vielleicht aus Protest, vielleicht aus Überzeugung. Seine Gründe muss er der Apothekerin nicht erklären.
Doch nun weiß er, dass er in ihrem Geschäft unerwünscht ist.
Soll er trotzdem hineingehen? Sein Rezept über den Tresen reichen und darauf hoffen, trotz seiner politischen Einstellung höflich behandelt zu werden?
Kutter hat später klargestellt, dass sie AfD-Wähler weiterhin mit Medikamenten versorgt. Eine tatsächliche Verweigerung ist nicht belegt.
Aber das ist nur die halbe Antwort.
Wer geht freiwillig in ein Geschäft, dessen Inhaberin öffentlich erklärt hat, Menschen wie ihn nicht haben zu wollen?
Ausgrenzung beginnt nicht erst, wenn jemandem die Tür vor der Nase zugeschlagen wird. Sie kann bereits mit der Botschaft beginnen, dass seine Anwesenheit unerwünscht ist.
Besonders ältere, kranke und weniger mobile Menschen können nicht beliebig auf andere Versorgungsangebote ausweichen.
Heute die Apotheke, morgen der Bäcker?
Was geschieht, wenn diese Haltung Schule macht?
Der Bäcker erklärt, dass er keine AfD-Wähler bedienen möchte. Der Metzger will keine Grünen mehr in seinem Laden. Der Lebensmittelhändler empfiehlt SPD-Anhängern, ihre Einkäufe woanders zu erledigen.
Der Telefonladen möchte mit Linken nichts mehr zu tun haben. Der Zahnarzt hält CDU-Wähler für unerwünschte Patienten. Eine Klinik erklärt, bestimmte politische Ansichten passten nicht zu ihren Werten.
Natürlich unterscheiden sich die rechtlichen Pflichten dieser Betriebe. Aber die gesellschaftliche Frage bleibt dieselbe:
Seit wann muss ein Kunde politisch genehm sein, um sich willkommen fühlen zu dürfen?
Und was geschieht, wenn immer mehr Geschäfte und Dienstleister solche Maßstäbe übernehmen?
Muss der Rentner irgendwann durch halb Bielefeld fahren, um eine Apotheke zu finden, in der niemand an seiner Wahlentscheidung Anstoß nimmt? Muss er am Ende nach Thüringen reisen, um seine Medikamente dort zu kaufen, wo man ihn als Kunden akzeptiert?
Das ist bewusst zugespitzt. Eine solche Versorgungslage besteht nicht. Aber sie beschreibt die Konsequenz, die drohen würde, wenn politische Ausgrenzung zum allgemeinen Geschäftsmodell würde.
Darf der Straßenbahnfahrer dann auch Fahrgäste aussortieren?
Wie weit soll dieses Prinzip reichen?
Ein Straßenbahnfahrer möchte keine AfD-Wähler transportieren. Sein Kollege keine Sozialdemokraten. Der nächste keine Grünen und Linken.
Müssen die betreffenden Fahrgäste dann an der Haltestelle zurückbleiben?
Nein. Für den öffentlichen Nahverkehr besteht unter den Voraussetzungen des § 22 Personenbeförderungsgesetz eine Beförderungspflicht.
Ein Fahrer kann seine persönlichen politischen Vorlieben nicht einfach über diesen Auftrag stellen.
Auch Apotheken erfüllen eine besondere öffentliche Aufgabe. § 1 Apothekengesetz verpflichtet sie zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung.
Die medizinische Versorgung ist kein Belohnungssystem für politisches Wohlverhalten.
„Meide mein Team“ – und was bedeutet das für die Mitarbeiter?
Besonders aufschlussreich ist ein Teil von Kutters Aussage, der in der bisherigen Debatte kaum untersucht wurde.
Sie fordert AfD-Anhänger ausdrücklich auf, auch ihr Team zu meiden.
Aber wer ist dieses Team? Und wer entscheidet über dessen politische Überzeugungen?
Nach Kutters eigenen Angaben wusste ihr berufliches Umfeld vorher nichts von dem Video.
Was ist also mit einer Mitarbeiterin, die CDU wählt? Mit einem pharmazeutisch-technischen Assistenten, der mit der AfD sympathisiert? Dürfen diese Beschäftigten ihre eigene politische Meinung vertreten, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen?
Und noch wichtiger: Was geschieht bei einer Bewerbung?
Nehmen wir eine hervorragend qualifizierte pharmazeutisch-technische Assistentin. Sie verfügt über jahrelange Berufserfahrung, gute Zeugnisse und ausgezeichnete Fachkenntnisse.
Würde Elisabeth Kutter sie einstellen, wenn sie erführe, dass die Bewerberin AfD wählt?
Würde die fachliche Qualifikation entscheiden – oder die politische Gesinnung?
Es gibt bislang keinen Beleg dafür, dass Kutter Bewerber oder Mitarbeiter aus politischen Gründen benachteiligt hat. Ihre öffentliche Erklärung macht diese Fragen aber berechtigt.
Arbeitsrechtlich ist das keineswegs nebensächlich.
§ 75 Betriebsverfassungsgesetz schützt Beschäftigte ausdrücklich vor Benachteiligungen aufgrund ihrer politischen Betätigung oder Einstellung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt unter anderem die Weltanschauung, wobei eine bloße Parteipräferenz nicht automatisch darunterfällt.
Nicht jede politische Meinungsverschiedenheit ist deshalb ein Gesetzesverstoß. Aber Beschäftigte haben Anspruch auf faire Behandlung.
Eine Apotheke braucht fachlich qualifiziertes Personal, keine politische Gefolgschaft.
Die Berufsordnung kennt keine erwünschten und unerwünschten Wähler
Besonders bemerkenswert ist § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Dort wird ausdrücklich verlangt, die Würde der Patienten und Kunden unabhängig unter anderem von ihrer politischen Überzeugung zu achten.
Deutlicher lässt sich der berufliche Maßstab kaum formulieren.
Ob Kutter mit ihrer öffentlichen Aufforderung bereits gegen diese Vorschrift verstoßen hat, ist nicht festgestellt. Genau das wäre aber eine Frage an die zuständige Apothekerkammer.
Eine Apothekerin darf selbstverständlich eine politische Meinung haben. Sie darf die AfD entschieden ablehnen, öffentlich demonstrieren, sich in Parteien engagieren und ihre Überzeugungen vertreten.
Daran hindert sie niemand.
Wenn Elisabeth Kutter politischen Aktivismus betreiben will, kann sie das tun. Dafür muss sie aber nicht ihre Apotheke zum Schauplatz einer Einteilung in politisch erwünschte und unerwünschte Kunden machen.
Ihr persönliches Weltbild ist ihre Sache. Die berufliche Verantwortung gegenüber Patienten bleibt davon unberührt.
Der politische Applaus und die vergessenen Kunden
In Bielefeld demonstrierten am 22. Oktober rund 600 Menschen ihre Solidarität mit Kutter. Die Grünenpolitikerin Britta Haßelmann lobte die Apothekerin. Der SPIEGEL machte aus dem Vorgang die Geschichte „Bielefeld und seine Frau gegen Blau“.
Dabei gerät die entscheidende Frage in den Hintergrund: Wie sollen sich Kunden fühlen, denen eine Apothekerin öffentlich mitteilt, dass sie diese nicht in ihrem Geschäft haben möchte?
Kutter berichtete inzwischen sogar, dass sich ihr Umsatz verdoppelt habe.
Das mag ein wirtschaftlicher Erfolg sein. Es beantwortet aber nicht die Frage, ob die öffentliche Zurückweisung eines Teils der Kundschaft ein vernünftiger Maßstab für einen Gesundheitsberuf ist.
Die gegen Kutter gerichteten Beleidigungen und berichteten Morddrohungen sind uneingeschränkt zu verurteilen. Der Staatsschutz ermittelt. Bedrohungen sind keine legitime politische Antwort.
Ein friedlicher Infostand der AfD ist dagegen grundsätzlich eine zulässige Form politischer Gegenrede, auch wenn Kutter und ihre Unterstützer ihn als Provokation empfinden.
Für beide Seiten müssen dieselben Regeln gelten.
Ein schlechtes Beispiel für das Zusammenleben
Das Problem ist größer als Elisabeth Kutter und größer als die AfD.
Was heute Anhänger einer Partei trifft, kann morgen Anhänger jeder anderen Partei treffen.
Eine Gesellschaft, in der Bäcker, Metzger, Ärzte, Apotheker und Arbeitgeber Menschen nach deren politischer Gesinnung beurteilen, entwickelt neue Grenzen mitten im Alltag.
Demokratische Meinungsfreiheit schützt die scharfe politische Auseinandersetzung. Sie verlangt aber nicht, politische Gegnerschaft in persönliche Zurückweisung zu verwandeln.
Elisabeth Kutters Aufforderung ist deshalb kein gutes Vorbild. Sie zeigt vielmehr, wie politische Haltung mit der beruflichen Verantwortung gegenüber Kunden in Konflikt geraten kann.
Niemand verlangt, dass eine Apothekerin die Partei ihrer Patienten gut findet.
Aber ein Mensch, der Medikamente benötigt, braucht eine Apotheke, in der er sich unabhängig von seiner Wahlentscheidung respektiert fühlen kann.
Wer ein Rezept einlösen will, braucht einen Apotheker. Keinen politischen Türsteher.
Geschrieben von
Als nächstes lesen
France 2 zeigt, was alle sehen sollten!
France 2 zeigte Ausschreitungen in Paris ausführlich – und geriet dafür unter Druck. Dabei unterscheidet der Sprechertext ausdrücklich zwischen friedlichem Protest und Gewalt. Ein Kommentar darüber, warum öffentlich-rechtliche Sender unbequeme Tatsachen zeigen müssen und Kritik präzise bleiben muss.Linksjugend-Funktionär Tom Köning greift die Vossische an
Der 17-jährige Linksjugend-Funktionär Tom Köning greift die Vossische und ihre Journalisten an. Er unterstellt AfD-Nähe, spricht von „KI-Presse“ und erklärt unsere Recherchen für erfunden. Wir prüfen seine Vorwürfe anhand der Originalquellen.
Block-Prozess: Justiz-Pannen, fragwürdige Beschlüsse – und am Ende platzt das Urteil?
Die Staatsanwaltschaft räumt Versäumnisse ein, das Gericht eröffnet neue rechtliche Angriffsflächen. Im Block-Prozess drohen vermeidbare Fehler den Abschluss hinauszuschieben. Profitieren könnten die Angeklagten – während die entführten Kinder weiter auf eine endgültige Entscheidung warten.
Der Marsch durch die Institutionen: Wie Linke uns den Weg zum islamischen Staat ebnen!
Wie linke Parteien, SPD und Grüne durch Massenmigration, Islamisierung und den Schulterschluss mit islamistischen Kräften den Rechtsstaat von innen zersetzen. Die unheilvolle Allianz steuert sehenden Auges auf ein islamisch geprägtes Deutschland zu.
Die Linke: Radikalisierung als Gefahr für die Demokratie
Stalin-Verklärung in der Linksjugend, Antisemitismusvorwürfe und Ines Schwertdtners umstrittene Aussagen: Wie linke Radikalisierung, moralische Selbstgerechtigkeit und politische Infantilität unsere Demokratie gefährden.
DIE ROTE LACHNUMMER – AUSGABE NR. 5
Berlin soll zum roten Leuchtturm werden. Doch das neue ZDF-Politbarometer zeigt: 56 Prozent der Deutschen beurteilen eine mögliche rot-grün-rote Landesregierung negativ. Die rote Lachnummer über politische Strahlkraft und ein Publikum, das lieber den Kurs ändert.
Trappes: Frankreichs gefährliche Spirale des Hasses
Ein Toter, fünf Verletzte: Der Anschlag von Trappes erschüttert eine Stadt mit einer langen Geschichte islamistischer Radikalisierung. Frankreich steht nach schweren Unruhen vor der Frage, wie es die Eskalation extremistischer Gewalt stoppen kann.