Linksjugend-Funktionär Tom Köning greift die Vossische an
Der 17-jährige Linksjugend-Funktionär Tom Köning greift die Vossische und ihre Journalisten an. Er unterstellt AfD-Nähe, spricht von „KI-Presse“ und erklärt unsere Recherchen für erfunden. Wir prüfen seine Vorwürfe anhand der Originalquellen.
Der 17-jährige Landessprecher der Linksjugend Rheinland-Pfalz erklärt unsere Recherchen für erfunden, unterstellt der Redaktion AfD-Nähe und bezeichnet unsere Journalisten als „KI-Journalisten“. Doch seine angeblichen Enthüllungen halten einer Überprüfung nicht stand. Statt belastbarer Beweise liefert er falsche Behauptungen, unbelegte Unterstellungen und politische Verdächtigungen.
Erst die Empörung, dann die Anschuldigungen
„Ekelhafter geht es nicht mehr, oder?“
Tom Köning ist empört. Der 17-jährige Landessprecher der Linksjugend Rheinland-Pfalz hat unsere Berichterstattung über seine öffentlichen politischen Aktivitäten entdeckt.
Auf Instagram präsentiert er mehrere unserer Artikel, bezeichnet deren Inhalt als „maßlos frech“ und kündigt an, die Angelegenheit weiter prüfen zu lassen.
Anschließend präsentiert er die Ergebnisse seiner eigenen Recherche.
Die Vossische stehe der AfD „verdammt nahe“. Auf ihren Instagram-Profilen sei „alles nur AI“. Unsere Zeitung habe ihren Sitz angeblich in Spanien, das Impressum führe „relativ ins Nichts“.
Inzwischen hat Köning nachgelegt.
Auf einer neuen Instagram-Folie behauptet er:
„4 Artikel, in denen keine genannte Tatsache stimmt.“
Keine einzige?
Das ist ein schwerwiegender Vorwurf gegen eine Redaktion. Und einer, der sich anhand unserer tatsächlich veröffentlichten Texte überprüfen lässt.

Landessprecher oder Parteivorsitzender? Köning verwechselt die Aussagen
Als ersten Beleg führt Köning an, wir hätten ihn als aktuellen Vorsitzenden der Linksjugend Rheinland-Pfalz bezeichnet.
Nur steht in unserer Recherche etwas anderes.
Der Artikel vom 1. Oktober trägt bereits die Überschrift:
„Mit 17 Landessprecher: Was über Tom Köning wirklich belegt ist.“
Darin wird seine Funktion ausdrücklich als Landessprecher beschrieben.
Daneben untersuchten wir eine andere Aussage, die Köning selbst öffentlich verbreitet hatte: Er sei mit 16 Jahren zum jüngsten Parteivorsitzenden Deutschlands gewählt worden.
Diese Behauptung bezog sich auf eine regionale Parteigliederung der Linken. Unsere Recherche erläuterte ausdrücklich, dass eine solche Wahl möglich gewesen sei, der behauptete Deutschlandrekord jedoch nicht unabhängig bestätigt werden konnte.
Ein Landesamt in der Linksjugend und ein früherer Vorsitz in einem regionalen Parteiverband sind unterschiedliche Funktionen.
Wer sie miteinander verwechselt, widerlegt keinen Artikel.
Keine Argumente? Dann sollte man die Artikel lesen
Auf einer weiteren Instagram-Folie beklagt Köning:
„Inhaltliche Argumente erfolgen beinahe keine.“

Unsere Artikel beschäftigen sich mit seinen öffentlichen politischen Äußerungen, seinen Funktionen, seinen innerparteilichen Aktivitäten und dokumentierten politischen Kooperationen.
Dabei unterscheiden wir zwischen belegten Tatsachen, politischen Übereinstimmungen und organisatorischen Verbindungen, die sich nicht ohne Weiteres aus gemeinsamen Veröffentlichungen ableiten lassen.
Köning kritisiert außerdem unsere journalistische Interpretation seiner Instagram-Kommunikation.
Über redaktionelle Bewertungen kann man streiten. Eine Analyse der visuellen Selbstdarstellung ist keine statistische Untersuchung der Followerentwicklung.
Daraus folgt jedoch nicht, dass die dokumentierten politischen Funktionen, Originalzitate und Veröffentlichungen erfunden wären.
Die pauschale Behauptung, sämtliche Tatsachen in vier Artikeln seien falsch, wird durch seine beiden angeführten Beispiele nicht bewiesen.
Die wissenschaftliche Studie, die keine Hamas-Studie ist
Besonders bemerkenswert ist Könings Versuch, unsere Kritik an seiner Aussage über die Hamas zu widerlegen.
In einem öffentlichen Beitrag hatte er erklärt, die Hamas würde ohne israelischen Unterdrückungs- und Besatzungsterror eine wesentlich kleinere Rolle spielen.
Unsere Kritik: Eine konkrete wissenschaftliche Untersuchung, die diese hypothetische Behauptung belegt, hatte er in seinem ursprünglichen Aufruf nicht genannt.
Jetzt präsentiert er nachträglich einen Link.

Die Quelle stammt von der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus, kurz BAG RelEx.
Sie ist übrigens nicht identisch mit jener BAG Palästinasolidarität innerhalb der Linken, für die Köning selbst politisch wirbt.
Die verlinkte Veröffentlichung erläutert allgemeine Radikalisierungsprozesse.
Dazu gehören gesellschaftliche Krisen, Ausgrenzung und soziale Ungleichheit. Die Fachorganisation beschreibt aber ebenso die Anwerbestrategien extremistischer Gruppen, ihre Feindbilder und ihre Versprechen von Zugehörigkeit.
Köning zeigt seinen Followern eine Übersicht dieser sogenannten Push- und Pull-Faktoren.

Nur steht dort nicht, was Köning mit dieser Darstellung nachweisen möchte.
Die Quelle untersucht weder die historische Entwicklung der Hamas unter anderen politischen Bedingungen noch ihre hypothetische Größe oder ihren Einfluss.
Im Gegenteil: Die BAG RelEx betont ausdrücklich, dass Radikalisierung ein individueller, dynamischer und multifaktorieller Prozess ist.
Eine allgemeine Erläuterung der Radikalisierungsforschung ist kein wissenschaftlicher Nachweis dafür, welche Bedeutung die Hamas unter anderen historischen Umständen hätte.
Köning mag seine These vertreten. Doch sein nachgereichter Beleg beweist die konkrete Behauptung nicht.
Wer einer Zeitung vorwirft, ihre Recherchen seien erfunden, sollte mit den eigenen Quellen besonders sorgfältig umgehen.
AfD-nah? Die politische Etikettierung ersetzt keine Recherche
Könings Vorwurf einer besonderen AfD-Nähe passt zu einem Kommunikationsmuster, das wir in politischen Online-Auseinandersetzungen immer wieder beobachten.
Wer nicht der eigenen politischen Position folgt, wird einem verdächtigen Lager zugeordnet.
Köning verwendet selbst drastische Zuschreibungen. Friedrich Merz bezeichnete er als „Nazi-Nachfahre“. Dem Journalisten Constantin Schreiber warf er „Menschenfeindlichkeit“ vor und sprach von dessen „Lügenkonstrukt“.
Nun trifft eine politische Verdächtigung unsere Redaktion.
Weshalb?
Am 15. Oktober veröffentlichte die Vossische den Kommentar „AfD: Für Deutschland gewählt. Mit Russland beschäftigt.“

Darin kritisierten wir ausdrücklich die politischen Prioritäten der AfD in Sachsen-Anhalt.
Unsere Haltung ist bekannt: Wir halten Parteiverbote nicht für einen geeigneten Ersatz demokratischer Auseinandersetzung. Politische Parteien sollen an ihren Programmen, Beschlüssen und gegebenenfalls ihrer Regierungsarbeit gemessen werden.
Daraus folgt keine Unterstützung der AfD.
Köning darf unsere politischen Positionen kritisieren. Doch wer uns eine besondere Nähe zu einer Partei unterstellt, sollte erklären, welche konkreten Positionen oder Verbindungen diese Bewertung begründen.
Eine politische Zuschreibung allein ist noch keine Widerlegung journalistischer Arbeit.
Spanien? Ein Blick ins Impressum hätte genügt
Wie Köning auf Spanien kommt, wissen wir nicht.
Unser Impressum nennt jedenfalls unmissverständlich den Sitz der Betreiberin unserer Zeitung.
Damit ist zu diesem angeblichen Rechercheergebnis alles gesagt.
KI-Illustrationen? Ja. Mit Absicht. Und mit eigenem Stil.
Besonders kurios wird Könings vermeintliche Enthüllung beim Einsatz künstlicher Intelligenz.
Auf Instagram schreibt er:
„Na, liebe KI-Presse“.

Ja, die Vossische verwendet KI-generierte Illustrationen.
Wir machen daraus überhaupt kein Geheimnis.
Unsere Redakteure entwickeln die Bildideen, bestimmen Motive, Aussagen, Komposition und künstlerische Gestaltung. Die künstliche Intelligenz unterstützt sie dabei, diese Vorstellungen umzusetzen.
Darüber hinaus arbeiten wir mit einem Illustrator zusammen, dessen eigenständige künstlerische Handschrift uns besonders überzeugt hat.
Gemeinsam mit ihm haben wir einen unverwechselbaren visuellen Stil für die Vossische entwickelt.
Wir möchten eben nicht dieselben Agentur- und Pressefotos verwenden, die Leser längst in zahlreichen anderen Medien gesehen haben.
Unsere Illustrationen sollen Gedanken zuspitzen, Zusammenhänge sichtbar machen, gelegentlich provozieren und auch satirisch kommentieren.
Künstliche Intelligenz ermöglicht uns dabei eine Produktionsgeschwindigkeit und gestalterische Vielfalt, die wir täglich mit ausschließlich traditioneller Illustration kaum erreichen könnten.
Die entsprechenden Bilder werden gekennzeichnet. Die kreativen Entscheidungen und die redaktionelle Verantwortung bleiben bei Menschen.
Die KI ist unser Werkzeug. Die Ideen sind unsere. Der Stil ist unser eigener.
Wer daraus Rückschlüsse auf die Richtigkeit journalistischer Recherchen ziehen möchte, verwechselt zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
Jetzt sollen auch unsere Journalisten KI sein?
Doch Köning geht noch einen Schritt weiter.
Er veröffentlicht das Porträt eines Autors unserer Zeitung und schreibt darüber:
„Danke aber für die Hetze, liebe KI-‚Journalisten‘!“
Das Bild versieht er mit der Beschriftung:
„Bild des ‚Autors‘ einer der Artikel über mich.“

„Danke für die Hetze, liebe KI-Journalisten!“
Mit diesen Worten greift Tom Köning unseren Autor Paul Fisher an und präsentiert dessen Porträt, als habe er damit einen journalistischen Betrug aufgedeckt.
Paul Fisher ist Schriftsteller, Journalist und ein realer Mensch. Punkt.
Doch ausgerechnet Köning wirft anderen „Hetze“ vor. Derselbe politische Aktivist, der in seinen Videos erklärt:

„Die CDU verarscht uns.“
Friedrich Merz bezeichnet er als „Nazi-Nachfahre“ und stellt ihn als „genauso schlimmen Täter wie viele AfDler“ dar. Dem Journalisten Constantin Schreiber wirft er „Menschenfeindlichkeit“ vor.
Das sind seine eigenen Worte. Wir haben sie nicht erfunden.
Unsere frühere Bezeichnung „Agitator“ bezog sich genau auf diese Art politischer Kommunikation: persönliche Herabsetzung, moralische Anklage und drastische Feindbilder.
Wer so über politische Gegner und Journalisten spricht, sollte mit dem Vorwurf der Hetze gegenüber anderen besonders sorgfältig umgehen.
Welche Aussage Paul Fishers soll Hetze sein? Welches Zitat ist falsch? Welcher Sachverhalt wurde erfunden?
Ein Autorenporträt liefert darauf keine Antwort.
Einen Journalisten als „KI-Journalisten“ zu verspotten, widerlegt keinen einzigen Satz seiner Recherche.
„Maßlos frech“? Ausgerechnet Köning beklagt den Ton
Köning bezeichnet unsere journalistische Berichterstattung als „maßlos frech“.
Das ist angesichts seiner eigenen öffentlichen Kommunikation bemerkenswert.
Er wirft Journalisten Menschenfeindlichkeit vor, bringt politische Gegner mit Faschismus in Verbindung und attackiert den Bundeskanzler unter Hinweis auf dessen Familiengeschichte.
Diese Aussagen hat er selbst öffentlich verbreitet.
Wir müssen seine Wortwahl nicht übernehmen, um sie untersuchen zu dürfen.
Journalistische Recherche ist nicht dasselbe wie politische Beschimpfung.
Unsere Arbeit besteht darin, öffentliche Aussagen zu dokumentieren, Quellen zu überprüfen und aus ihnen begründete redaktionelle Schlussfolgerungen zu ziehen.
Dass diese Schlussfolgerungen einem politischen Funktionär nicht gefallen, macht sie weder falsch noch unzulässig.
Selbstverständlich gilt auch für uns: Tatsächliche Fehler müssen korrigiert werden. Politische Bewertungen dürfen kritisiert werden.
Aber wer einer gesamten Redaktion Erfindungen, Täuschung und politische Parteinahme unterstellt, muss dafür Belege liefern.
Empörung allein genügt nicht.
Unsere Berichterstattung geht weiter
Tom Köning ist 17 Jahre alt. Zugleich bekleidet er ein öffentliches politisches Amt, beteiligt sich an überregionalen Kampagnen und verbreitet politische Forderungen gegenüber Tausenden Menschen.
Seine öffentlichen politischen Aussagen sind Gegenstand legitimer journalistischer Berichterstattung. Seine Minderjährigkeit verlangt dabei besondere Sorgfalt, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Überprüfbarkeit seines öffentlichen politischen Handelns.
Die Vossische wird in weiteren Beiträgen die politischen Fragen untersuchen, die seine Veröffentlichungen aufwerfen.
Dazu gehören seine Aussagen über Friedrich Merz und die CDU, über Israel und die Hamas, über politische Militanz und Demonstrationen sowie seine Vorwürfe gegen Journalisten.
Dabei werden wir Originalvideos dokumentieren, entscheidende Passagen im Zusammenhang wiedergeben und Tatsachenbehauptungen überprüfen.
Unsere Leser sollen selbst nachvollziehen können, was Köning tatsächlich gesagt hat und welche journalistischen Schlussfolgerungen sich daraus ziehen lassen.
Nicht politische Etiketten entscheiden darüber, was wir veröffentlichen. Und auch nicht die Empörung eines Betroffenen.
Entscheidend bleiben überprüfbare Tatsachen, das öffentliche Informationsinteresse und unsere journalistische Verantwortung.
Die Vossische wird sich nicht vorschreiben lassen, welche öffentlichen politischen Aussagen sie kritisch untersuchen darf.
Die Recherche geht weiter: Tom Könings politische Aussagen im Original
Mit dieser Stellungnahme beantworten wir die öffentlichen Vorwürfe gegen die Vossische und ihre Journalisten.
Doch damit ist unsere journalistische Arbeit nicht abgeschlossen.
Uns liegen zahlreiche öffentlich verbreitete Videos und Instagram-Veröffentlichungen Tom Könings vor. Darin äußert sich der Linksjugend-Funktionär unter anderem über Friedrich Merz und die NS-Vergangenheit seiner Familie, über Constantin Schreiber, Israel und die Hamas, Antisemitismus, politische Gewalt und militante Proteste.
In einer mehrteiligen Recherche werden wir diese Aussagen anhand der Originalaufnahmen und überprüfbarer Quellen untersuchen.
Dabei geht es um konkrete Fragen: Welche historischen Behauptungen stimmen? Welche Vorwürfe lassen sich belegen? Was sagen die angeführten Gesetze und wissenschaftlichen Veröffentlichungen tatsächlich?
Die Leser sollen sich anhand der Originalvideos selbst ein Bild machen können.
Wir unterscheiden zwischen politischen Meinungsäußerungen und überprüfbaren Tatsachenbehauptungen. Das gilt für Köning ebenso wie für unsere Redaktion.
Die nächsten Beiträge erscheinen auf der Vossischen – mit Originalzitaten, Dokumenten und Quellen.
Denn politische Aussagen verdienen eine sorgfältige Überprüfung. Unabhängig davon, wer sie verbreitet.
- Quellennachweis: Tom König (@tomkoening), Video zum Gedenken im Bundestag an die Opfer des 7. Oktober. Wörtliches Zitat aus dem vorliegenden Videotranskript.
Bildnachweis: Eigenes redaktionelles Composing auf Grundlage eines von Tom König veröffentlichten Instagram-Bildes; Hintergrund und Typografie KI-gestützt gestaltet.
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