Block-Prozess: Richterin stoppt eigene Beschlagnahme – nach massiver Kritik
Im Streit um die Pressefreiheit nimmt die Hamburger Justiz eine überraschende Wendung: Die Strafkammer unter Vorsitz von Isabel Hildebrandt stoppt die Auswertung jener ZEIT-Aufnahmen, deren Sicherstellung sie zuvor selbst angeordnet hatte. Die endgültige Entscheidung steht aus.
Pressefreiheit im Fall Christina Block: Erst ließ die Hamburger Strafkammer unter Vorsitz von Isabel Hildebrandt journalistische Tonaufnahmen sicherstellen. Nach Protesten und Beschwerden stoppt dieselbe Kammer nun deren Auswertung. Ein bemerkenswerter Kurswechsel, der Fragen aufwirft.
Die Entscheidung kommt elf Tage nach einer umstrittenen richterlichen Anordnung und nach erheblichem öffentlichen Widerstand: Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf beschlagnahmte Tonaufnahmen der Wochenzeitung DIE ZEIT vorläufig gestoppt. Die Dateien dürfen bis auf Weiteres weder geöffnet noch ausgewertet werden.
Bemerkenswert daran ist weniger die Entscheidung selbst als vielmehr die Frage, wer sie getroffen hat: Ausgerechnet die Große Strafkammer 32 unter Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt, die den Zugriff ursprünglich angeordnet hatte, setzte nun die Vollziehung ihrer eigenen Anordnung aus.
Damit nimmt der Streit über die Grenzen richterlicher Ermittlungsbefugnisse und den Schutz journalistischer Quellen eine neue Wendung.
Erst Beschlagnahme, dann Aussetzung
Am 12. Oktober 2026 erschienen Vertreter der Hamburger Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes in den Redaktionsräumen der ZEIT. Sie verlangten die Herausgabe umfangreicher Tonaufzeichnungen, die Journalistin Anne Kunze für den Podcast ZEIT Verbrechen: House of Block angefertigt hatte.
Die Grundlage bildeten richterliche Durchsuchungs- und Sicherstellungsanordnungen. Nicht nur die Redaktion in Hamburg, sondern auch die Privatwohnung der Journalistin war betroffen.
Um die angedrohten Durchsuchungen abzuwenden, wurden die Aufnahmen herausgegeben. Die ZEIT widersprach der Beschlagnahme und übergab das Material versiegelt. Die Durchsuchungen selbst fanden daraufhin nicht statt.
Die Strafkammer wollte die Aufzeichnungen als mögliche Beweismittel im Prozess gegen Christina Block heranziehen. Insbesondere erhoffte sie sich Erkenntnisse aus Gesprächen, die Kunze im Januar 2024 mit Angehörigen der Familie geführt hatte.
Am 21. Oktober folgte jedoch der vorläufige Stopp.
Auf Antrag der Beschwerdeführer setzte die Große Strafkammer 32 die Vollziehung der angefochtenen Entscheidungen aus. Gerichtssprecherin Marayke Frantzen bestätigte, dass die sichergestellten Aufnahmen vorerst nicht angerührt werden dürfen.
Die Dateien bleiben damit weiterhin in staatlicher Verwahrung. Ihre Auswertung ist jedoch vorläufig untersagt.
Dieselbe Richterin, dieselbe Kammer – eine andere Entscheidung
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt leitet die Große Strafkammer 32, die seit Juli 2025 über den Fall Christina Block verhandelt.
Es handelt sich um eine sogenannte Jugendschutzkammer, die auch Strafverfahren gegen Erwachsene wegen bestimmter Straftaten zum Nachteil von Kindern oder Jugendlichen verhandelt. Sie ist nicht mit einer Jugendstrafkammer zu verwechseln.
Die Kammer hatte die Sicherstellung journalistischen Recherchematerials veranlasst. Nun berücksichtigt sie bei der Aussetzung ausdrücklich die betroffenen Grundrechte sowie die möglichen schwerwiegenden Nachteile für die Beschwerdeführer.
Juristisch ist das möglich. Nach Paragraf 307 Absatz 2 der Strafprozessordnung darf auch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, deren Vollziehung vorläufig aussetzen.
Damit ist allerdings nicht festgestellt, dass die ursprüngliche Beschlagnahme rechtswidrig war.
Die Kammer hat ihre Anordnung nicht aufgehoben. Sie hat zunächst lediglich deren weitere Umsetzung gestoppt.
Ob die Sicherstellung rechtmäßig war, muss das Hanseatische Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren überprüfen.
Öffentlicher Druck auf die Hamburger Justiz
Zwischen der ursprünglichen Anordnung und ihrer Aussetzung lag eine außergewöhnlich deutliche Kritik an der Vorgehensweise des Gerichts.
Die Chefredaktion der ZEIT bezeichnete die Maßnahme als Angriff auf die Pressefreiheit. Der Deutsche Journalisten-Verband und Reporter ohne Grenzen erhoben ebenfalls erhebliche Einwände.
Im Mittelpunkt stand der journalistische Quellenschutz.
Denn Reporter müssen vertrauliche Gespräche führen können, ohne befürchten zu müssen, dass ihre unveröffentlichten Recherchen später ohne Weiteres von staatlichen Stellen ausgewertet werden.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband kritisierte noch am 20. Oktober, die Sicherstellung sei verfassungsrechtlich zweifelhaft. Pressefreiheit und Quellenschutz seien möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Nur einen Tag später setzte die zuständige Strafkammer den Zugriff aus.
Ob die öffentliche Kritik die Richter tatsächlich zu diesem Schritt bewogen hat, ist nicht belegt. Die zeitliche Abfolge fällt jedoch auf.
Die Aussetzung erfolgte zudem auf einen konkreten Antrag im Beschwerdeverfahren. Sie kann daher auch Ausdruck einer erneuten rechtlichen Abwägung sein, ohne dass daraus zwingend ein Eingeständnis des Gerichts folgt.
Warum der Schutz journalistischer Quellen so wichtig ist
Die rechtliche Auseinandersetzung reicht weit über den Block-Prozess hinaus.
Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Pressefreiheit. Ergänzend enthalten die Paragrafen 53 und 97 der Strafprozessordnung besondere Regelungen zum journalistischen Zeugnisverweigerungsrecht und zum Beschlagnahmeschutz.
Dieser Schutz ist nicht grenzenlos. Auch journalistisches Material kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen für die Strafjustiz relevant werden.
Allerdings dürfen Gerichte und Ermittlungsbehörden nicht allein deshalb auf vertrauliche journalistische Aufzeichnungen zugreifen, weil sie sich davon zusätzliche Erkenntnisse versprechen.
Bereits 2007 stellte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Durchsuchung der Redaktion des Magazins Cicero klar, dass staatliche Eingriffe in die Vertraulichkeit redaktioneller Arbeit besonders strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegen.
Die Hamburger Strafkammer steht daher vor einer schwierigen Abwägung: Einerseits muss sie den strafrechtlichen Sachverhalt möglichst umfassend aufklären. Andererseits darf dieses Ziel nicht dazu führen, dass der besondere Schutz unabhängiger journalistischer Arbeit praktisch ausgehöhlt wird.
Auch die Interessen der interviewten Kinder und der Schutz ihrer persönlichen Lebensverhältnisse spielen in dieser Auseinandersetzung eine Rolle.
Der Block-Prozess könnte sich weiter verlängern
Die Auseinandersetzung über die Aufnahmen hat inzwischen auch Auswirkungen auf das Strafverfahren selbst.
Nach Informationen des NDR stimmt das Landgericht mit den Prozessbeteiligten weitere Verhandlungstermine bis Ende Februar 2027 ab. Ursprünglich war eine Urteilsverkündung noch für Dezember 2026 vorgesehen.
Im Zentrum des Prozesses steht der Vorwurf, Christina Block habe die Entführung zweier ihrer Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben. Die Unternehmerin bestreitet dies. Für sie und die weiteren Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Tonaufnahmen der ZEIT könnten nach Auffassung der Strafkammer für die Beweisaufnahme bedeutsam sein. Ob sie tatsächlich verwertet werden dürfen, ist gegenwärtig offen.
Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet
Die vorläufige Aussetzung verhindert zunächst, dass die umstrittenen Aufzeichnungen vor der rechtlichen Überprüfung ausgewertet werden.
Dennoch bleibt eine Frage, die auch unabhängig vom weiteren Beschwerdeverfahren gestellt werden muss:
Warum führten die verfassungsrechtlichen Bedenken, die jetzt eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, nicht bereits bei der ursprünglichen Anordnung zu einem anderen Ergebnis?
Die Pressefreiheit war am 12. Oktober nicht weniger schutzwürdig als am 21. Oktober.
Es wäre allerdings voreilig, aus dem Kurswechsel allein auf einen ursprünglichen Rechtsfehler oder auf ein Nachgeben gegenüber öffentlichem Druck zu schließen. Die Begründung des Aussetzungsbeschlusses und die Prüfung durch das Oberlandesgericht sind dafür entscheidend.
Fest steht: Die Hamburger Strafkammer hat nach massiven Protesten und juristischen Beschwerden den Zugriff auf journalistisches Recherchematerial vorläufig gestoppt, den sie zuvor selbst ermöglicht hatte.
Für die ZEIT ist dies ein wichtiger Zwischenerfolg. Für die Hamburger Justiz bleibt es ein Verfahren, an dem sich zeigen wird, wie wirksam der journalistische Quellenschutz gegenüber staatlichen Beweisinteressen tatsächlich ist.
Die endgültige Antwort steht noch aus.
Quellen und Recherchegrundlage
ZEIT Verlagsgruppe, Stellungnahme vom 12. Oktober 2026
Deutscher Fachjournalisten-Verband, 20. Oktober 2026
NDR, 21. Oktober 2026: Verlängerung des Block-Prozesses
BILD, 22. Oktober 2026: Gericht stoppt Zugriff auf ZEIT-Aufnahmen
Bundesverfassungsgericht, Cicero-Entscheidung von 2007
Isabel Hildebrandt, Landgericht Hamburg, ZEIT Aufnahmen, Anne Kunze, Beschlagnahme, journalistischer Quellenschutz, Christina Block, House of Block, Große Strafkammer 32
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