Blutbad am Bahnhof
Am Bahnhof Winterthur verletzte ein bekannter IS-Sympathisant drei Passanten teils lebensgefährlich. Die Schweizer Behörden stufen die Messerattacke offiziell als Terroranschlag ein. Der Fall entfacht eine Debatte über den Entzug der Staatsbürgerschaft und sofortige Ausschaffung des Täters.
Messerattacke in Winterthur als Terrorakt eingestuft
Winterthur (Schweiz) — Es sind Szenen des Grauens, die sich am Donnerstagmorgen am Bahnhof der sechstgrößten Schweizer Stadt Winterthur abgespielt haben. Während Pendler auf dem Weg zur Arbeit waren und eine Schulklasse am Gleis wartete, ging ein Mann mit einem Messer wahllos auf Passanten los. Drei Männer (28, 43 und 52 Jahre alt) wurden teils schwer verletzt; das Leben des 52-Jährigen konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Dass es nicht noch mehr Opfer gab, ist dem mutigen Einschreiten einer Lehrerin, die sich schützend vor ihre Schulklasse stellte, sowie einem glücklichen Umstand zu verdanken: Während der Tat brach die Klinge der Waffe ab. Der Angreifer ergriff die Flucht, konnte jedoch kurz darauf von der Polizei überwältigt und festgenommen werden.
Am Donnerstagabend machten die Behörden auf einer Pressekonferenz traurige Gewissheit: Die Tat wird offiziell als Terroranschlag eingestuft. „Das war ein übler Terrorakt!“, erklärte der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, Mario Fehr, sichtlich erschüttert.
Die Chronik einer angekündigten Radikalisierung
Besonders brisant sind die Details, die die Ermittler zum Täter veröffentlichten. Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den 31-jährigen Nesip D., der 2009 in Winterthur eingebürgert wurde und sowohl die schweizerische als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Wie die Kantonspolizei Zürich einräumen musste, war der Mann den Behörden kein Unbekannter: Bereits seit 2015 gab es handfeste Erkenntnisse über seine Nähe zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS).
Recherchen des Schweizer Fernsehens (SRF) zufolge konsumierte Nesip D. über Jahre hinweg intensiv IS-Propaganda im Netz. Bereits 2018 wurden ihm von den Verantwortlichen einer mittlerweile geschlossenen, radikalen Moschee gewaltverherrlichende Liedtexte und Propagandavideos zugespielt.
Trotz der bekannten extremistischen Gesinnung griffen die Mechanismen der Behörden ins Leere:
- 2024: Nesip D. verlässt die Schweiz in Richtung Türkei und verschwindet für zwei Jahre komplett vom Radar der Sicherheitsbehörden.
- Frühjahr 2026: Nach seiner Rückkehr verbringt er Zeit in einer psychiatrischen Klinik. Ein dortiges ärztliches Gutachten attestiert ihm explizit, dass von ihm keine Gefahr ausgehe.
- 28. Mai 2026: Nur kurze Zeit nach der Entlassung taucht er bewaffnet am Bahnhof Winterthur auf. Ein virales Video in den sozialen Medien dokumentiert, wie der Angreifer während der Tat lautstark „Allahu akbar“ schreit.
Politische Konsequenzen: Der Entzug der Staatsbürgerschaft
Der Fall entfacht in der Schweiz eine hochemotionale Debatte über den Umgang mit extremistischen Doppelbürgern. Sicherheitsdirektor Mario Fehr fand deutliche Worte: „Wir wollen, dass solche Leute das Land verlassen!“ Fehr fordert nun den sofortigen Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Nesip D. und dessen anschließende Ausschaffung (Abschiebung) in die Türkei.
Hintergrund: Die Rechtslage im Vergleich
Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten besitzt die Schweiz ein scharfes juristisches Instrumentarium für solche Fälle. Nach Artikel 42 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Einvernehmen mit der Sicherheitsbehörde des Bundes einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn dessen Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich schadet. Dies ist explizit bei schweren Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten der Fall. Da Nesip D. die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, würde er durch den Entzug nicht staatenlos werden — eine zwingende Voraussetzung für diesen Schritt.Der Unterschied zu Deutschland: Im deutschen Recht ist der Entzug der Staatsbürgerschaft bei Terrorismus ebenfalls für Doppelstaatler möglich (§ 28 StAG), allerdings ist die Hürde extrem hoch und an die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland geknüpft. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen eines im Inland begangenen Terrorakts reicht nach aktueller deutscher Rechtslage für einen automatischen Entzug der Staatsbürgerschaft meist nicht aus, was die Schweizer Praxis im direkten Vergleich deutlich restriktiver macht.
Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf terroristische Gewalttaten übernommen. In Winterthur und der gesamten Schweiz sitzt der Schock tief — vor allem, weil der Täter den Behörden elf Jahre lang bekannt war und dennoch zuschlagen konnte.
Quellen: Kantonspolizei Zürich (Medienkonferenz vom 28.05.2026), Sicherheitsdirektion Kanton Zürich, Recherchen des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), NonstopNews, Schweizer Bürgerrechtsgesetz (BüG) Art. 42.
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