Das System der verschlossenen Türen
Das Grauen hinter der Integrationsfassade
Mitten in der schwäbischen Idylle von Giengen an der Brenz, in einem unscheinbaren Gebäude des VIKZ-Ablegers „Bildungs- und Integrationsverein“, endete das deutsche Grundgesetz an der Garderobe. Während die zwölf dort untergebrachten Kinder tagsüber normale staatliche Schulen besuchten, kehrten sie abends in eine Welt zurück, in der das Wort des Religionslehrers Volkan D. absolutes Gesetz war.
Der 35-Jährige war nicht nur Erzieher; er war der „Hodscha“, eine religiöse Autorität, die in diesem abgeschotteten Kosmos blinden Gehorsam einforderte. Doch vor dem Landgericht Ellwangen offenbart sich nun, dass diese Autorität auf nackter Gewalt und psychologischem Terror fußte. Wer bei einer Rechenaufgabe patzte oder im Koranterricht nicht spurte, erlebte ein Regime des Schreckens.
Die Anklage zeichnet ein Bild von sadistischem Drill: Mindestens zweimal soll Volkan D. Schüler in den Schwitzkasten genommen und so lange gewürgt haben, bis sie das Bewusstsein verloren. Handys und schwere Schlüsselbunde flogen als „pädagogische Maßnahme“ durch den Raum. Es war kein gewöhnlicher Erziehungsdrill, sondern eine systematische physische und psychische Vernichtung von Kindern.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Der Angeklagte nutzte seine Stellung als religiöses Vorbild gezielt aus. In diesem Umfeld war Widerspruch gegen den Lehrer nicht vorgesehen. Diese Machtasymmetrie legte den Grundstein für ein System der Unterdrückung, das schließlich in schwersten sexuellen Straftaten gipfelte.
Das Privileg der Nachtwache
Wenn die Lichter im Wohnheim ausgingen, begann für die Jungen die Zeit der schutzlosen Willkür. Die Dienstpläne des VIKZ-Wohnheims sahen vor, dass Volkan D. die Nachtwachen abwechselnd mit nur einem einzigen Kollegen übernahm. Ein fatale Struktur, die einen völlig unkontrollierten Raum schuf: Während der eine Betreuer schlief, besaß der Hodscha die uneingeschränkte Macht über die schlafenden Kinder.
Die vor Gericht verlesene Anklage beschreibt eine verstörende Routine der Manipulation. Manchmal lockte der Erzieher seine Opfer spätabends unter dem Vorwand in sein Büro, gemeinsam einen Film auf dem Laptop anzuschauen. In anderen Nächten riss er die Kinder unvermittelt aus dem Schlaf und befahl ihnen, ihm in sein privates Arbeitszimmer zu folgen.
Hinter der abgeschlossenen Bürotür folgte die Gewalt einem immer gleichen, perfiden Muster. Der Angeklagte verlangte von den 12- bis 17-jährigen Jungen, sich auszuziehen. Was als angebliche „Massage“ deklariert wurde, eskalierte laut Staatsanwaltschaft schnell in schwerste sexuelle Handlungen und Vergewaltigungen.
Besonders zerstörerisch: Volkan D. zwang die Opfer, die Handlungen an ihm zu erwidern. Diese bewusste Umkehrung der Täter-Opfer-Rolle zielte darauf ab, die Kinder psychisch zu brechen. Durch die erzwungene „Mitarbeit“ impfte er ihnen ein tiefes Schamgefühl ein, das sie an ihr Schweigen binden sollte. Wer sich weigerte, wurde mit nackter körperlicher Gewalt gefügig gemacht.
Der Hilfeschrei und das Ende auf Raten
Über Monate hinweg blieb das Martyrium der Jungen in Giengen ein gut gehütetes Geheimnis. In einer Gemeinschaft, die den Hodscha als unantastbare moralische Instanz verehrt, wirkte das Schweigegebot wie ein unsichtbarer Käfig. Die Angst der Kinder vor religiöser Schande und dem Ausschluss aus dem sozialen Gefüge des Vereins wog schwerer als der Schmerz.
Es war schließlich der verzweifelte Mut eines einzigen Jugendlichen, der das System im Januar 2025 zu Fall brachte. Nach monatelangem Missbrauch hielt er den Druck nicht mehr aus und informierte die Heimleitung. Dieser Anruf löste die Ermittlungen aus, die Volkan D. direkt in die Untersuchungshaft führten.
Die Reaktion auf das Bekanntwerden der Vorwürfe war ein diplomatisches Tauziehen hinter den Kulissen. Offiziell erklärte der lokale VIKZ-Ableger gegenüber Medien wie dem SWR, man habe den Betrieb „eingestellt“. Doch dieser Schritt war kein Akt der Selbsterkenntnis, sondern die unmittelbare Folge des Einschreitens der Behörden. In Baden-Württemberg unterliegen solche Heime der Aufsicht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS).
Sobald die Vorwürfe des systematischen Missbrauchs und der körperlichen Folter – wie das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit – aktenkundig wurden, war die Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII faktisch hinfällig. Der Verein kam einem formellen, zwangsweisen Entzug der Erlaubnis lediglich durch die eigene Schließung zuvor. Alle zwölf Bewohner wurden evakuiert, das Heim versiegelt. Es war das Eingeständnis, dass der Schutz der Kinder in diesen Strukturen nicht mehr gewährleistet werden konnte.
Ein Imperium außerhalb der Kontrolle?

Der Fall Giengen ist kein tragisches Einzelereignis in einem Vakuum. Er ist das Symptom einer Infrastruktur, die sich über Jahrzehnte fast unbemerkt in Deutschland etabliert hat. Der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) betreibt bundesweit schätzungsweise 350 Einrichtungen. Viele davon firmieren unter dem Label „Bildungs- und Integrationsverein“, doch hinter der Fassade verbirgt sich oft die ideologische Welt der Süleymanlı-Bewegung.
Die Parallelwelt der Wohnheime
Während staatliche Internate und Heime unter permanenter Beobachtung stehen, bewegen sich die Wohnheime des VIKZ in einer Grauzone. Experten wie die Islamwissenschaftlerin Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann warnten bereits vor über 20 Jahren vor der „geistigen Kasernierung“ in diesen Häusern. Die strikte Trennung von der Außenwelt und die absolute Autorität der Religionslehrer schaffen ein Machtgefälle, das Missbrauch – ob physisch, psychisch oder sexuell – Tür und Tor öffnet.
Das Versagen der Aufsicht
Der Skandal von Giengen entlarvt auch die Hilflosigkeit des Rechtsstaats. Die staatliche Heimaufsicht prüft oft nur Brandschutzauflagen oder hygienische Bedingungen. Was nachts im Namen der Religion hinter verschlossenen Türen geschieht, bleibt im Schatten der Religionsfreiheit oft eine kontrollfreie Zone. Der Staat gewährt diesen Vereinen den Status der Gemeinnützigkeit und damit massive Steuervorteile, scheint aber unfähig zu sein, im Gegenzug die Einhaltung elementarer Kinderschutzstandards effektiv zu erzwingen.
Ende des Wegsehens

Bei seiner Rede zum 50. Jubiläum des VIKZ im September 2023 in Köln wiederholte Steinmeier eine Kernbotschaft, die er und seine Vorgänger (wie Christian Wulff) geprägt haben:
„Heute gehört auch die Vielfalt des Islam, die Vielfalt von über fünf Millionen Muslimas und Muslimen zu unserem Land.“
Der Prozess am Landgericht Ellwangen muss ein Wendepunkt sein. Er zeigt, dass „Integration“ nicht gelingen kann, wenn Kinder in autoritären Parallelstrukturen isoliert werden. Wer hunderte Wohnheime führt, trägt die volle institutionelle Verantwortung. Wenn ein System es zulässt, dass ein Hodscha Kinder bis zur Bewusstlosigkeit würgt und nachts missbraucht, ohne dass interne Kontrollen greifen, dann hat dieser Verband seine moralische und rechtliche Legitimation als Jugendhilfeträger verspielt.
Giengen war kein Unfall. Es war die logische Konsequenz eines Systems der Intransparenz. Es ist an der Zeit, dass der Rechtsstaat die Türen öffnet, die der VIKZ so sorgsam verschlossen hält.
Was wir von der katholischen und der evangelischen Kirche sowie allen anderen großen Glaubensgemeinschaften an Transparenz, Aufarbeitung und bedingungslosem Kinderschutz einfordern, muss zwingend auch für die Vereine des VIKZ gelten – Religionsfreiheit darf niemals ein Freibrief für die Errichtung kontrollfreier Räume sein, in denen das Schicksal des Einzelnen hinter die Machtinteressen eines Verbandes zurücktritt.“
Ergänzendes Quellenverzeichnis: Fokus VIKZ & Schülerwohnheime
Alle Angaben sind auf dem Stand der aktuellen Berichterstattung und historischen Dokumentation (April 2026).
I. Aktuelle Prozess- & Falldaten (Giengen/Ellwangen)
- Landgericht Ellwangen: Hauptverhandlung gegen Volkan D. (35) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Körperverletzung. Verfahrensstart: 15. April 2026. (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Ellwangen zur Anklage vom Januar 2026).
- SWR Aktuell Baden-Württemberg: „Islamlehrer wegen Missbrauchs von acht Kindern vor Gericht“. Veröffentlicht am 15. April 2026. Berichtet über das Geständnis des Angeklagten und die Details der Misshandlungen (Würgen bis zur Bewusstlosigkeit).
- Der Spiegel (Panorama): „Ellwangen: Islamlehrer soll Kinder missbraucht und gequält haben“. Veröffentlicht am 15. April 2026. Dokumentiert die Rolle der religiösen Autorität als Tatwerkzeug.
- Polizeipräsidium Ulm: Pressemitteilung vom 15. Januar 2025: „Festnahme eines 35-jährigen Tatverdächtigen nach Verdacht des Kindesmissbrauchs in Giengen“. Erstnachweis der Durchsuchung und Inhaftierung.
II. Institutionelle & Aufsichtsrechtliche Quellen
- KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg): Landesjugendamt, Referat 41. Dokumentation zur Betriebseinstellung des Schülerwohnheims Giengen im Januar 2025 infolge von Kindeswohlgefährdung gemäß § 45 SGB VIII.
- Amtsgericht Ulm – Vereinsregister: Eintrag des „Bildungs- und Integrationsverein Giengen e.V.“ (VR 640474). Belegt die rechtliche Unabhängigkeit der Zweigstelle bei gleichzeitiger Zugehörigkeit zum VIKZ-Dachverband.
- VIKZ (Verband der Islamischen Kulturzentren e.V.): Offizielle Stellungnahme zur Umstrukturierung der Zweigstellen in rechtlich selbstständige Vereine (Nachweis der Dezentralisierungsstrategie).
III. Wissenschaftliche Gutachten & Expertisen (Hintergrund)
- Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann (2004): „Gutachten über den Dachverband VIKZ“ für das Hessische Sozialministerium. Erstmalige Definition der „geistigen Kasernierung“ und Kritik an der Scharia-Treue.
- Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning (2010): „Beten und Lernen – Eine Untersuchung der pädagogischen Arbeit in den Wohnheimen des VIKZ“. (Studie im Auftrag des VIKZ). Belegt die schulische Nachhilfefunktion, kritisiert jedoch die mangelnde Mitbestimmung und Fremdbestimmung der Jugendlichen.
- Claudia Dantschke (Grüner Vogel e.V. / Hayat): Analysen zur „Süleymanlı-Bewegung“ (z.B. in der Festschrift des LfV BW 2012 oder Bundestag-Stellungnahmen 2018/2024). Dokumentiert das Ziel der Elitenbildung und die emotionale Distanz zum demokratischen Rechtsstaat.
IV. Politische & Dokumentarische Quellen
- Bundespräsidialamt: Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum 50. Jubiläum des VIKZ in Köln am 15. September 2023. (Thema: Islam als Teil Deutschlands und Rolle der Verbände).
- Landtag von Baden-Württemberg: Kleine Anfrage und Antwort (Drucksache 16/4560): „Aktivitäten des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) in Baden-Württemberg“. Behandelt die staatliche Sicht auf die Wohnheimstrukturen.
- Hessisches Ministerium des Innern: Verfassungsschutzberichte (u.a. 2024/2025) zur Einordnung der Süleymanlı-Bewegung als konservativ-abgeschottete Gemeinschaft.
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