Der selektive Rechtsstaat: Warum Inkonsequenz die Demokratie aushöhlt
Der selektive Rechtsstaat: Wenn Inkonsequenz die Freiheit aushöhlt. Ein liberaler Blick auf die Schieflage der Strafverfolgung: Während Tätowierungen gejagt werden, agiert der Staat bei Kalifats-Forderungen mutlos. Rechtsstaatlichkeit braucht Konsequenz statt politischer Selektion.
Ein Rechtsstaat lebt nicht von der Gesinnung derer, die er kontrolliert, sondern von der Unparteilichkeit seiner Institutionen. Doch wer die aktuelle Praxis der Strafverfolgung und die öffentliche Einordnung politisch motivierter Straftaten beobachtet, muss eine besorgniserregende Schieflage feststellen. Es entsteht der Eindruck eines „Gesinnungsstrafrechts“, das dort mit aller Härte zuschlägt, wo es politisch opportun ist, während es dort wegsieht, wo die Konfrontation unbequem wäre.
Die Symbolpolitik der Wehrhaftigkeit
Es ist unbestritten: Die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen ist in Deutschland eine Straftat. Doch wenn der Staatsschutz immense Ressourcen aufwendet, um jede noch so plumpe Tätowierung oder trunkene Parole in der Provinz zu verfolgen, während zeitgleich in deutschen Metropolen Tausende unter den Augen der Polizei die Abschaffung der Demokratie und die Errichtung eines Kalifats fordern, dann stimmt der Kompass nicht mehr.
Ein Rechtsstaat, der beim „Dummkopf mit dem Tattoo“ die volle Härte zeigt, aber bei organisierten Verfassungsfeinden in Duisburg oder Berlin auf „Deeskalation“ setzt, beschädigt seine eigene Autorität. Wer das Hakenkreuz verbietet – und das aus gutem Grund –, darf bei IS-Fahnen oder den Symbolen der Hamas nicht beide Augen zudrücken. Liberalismus bedeutet: Die Freiheit endet dort, wo die Freiheit des anderen bedroht wird. Das gilt für den Rechtsextremisten genauso wie für den religiösen Fanatiker.
Die Gefahr der statistischen Verzerrung
Bürgerliche Freiheit braucht Fakten, keine Narrative. Die derzeitige Erfassung politisch motivierter Kriminalität (PMK) leidet jedoch unter einer methodischen Schwäche, die politisch instrumentalisiert wird. Rechte Straftaten werden oft bereits bei geringstem Verdacht als solche gewertet – was bei antisemitischen Vorfällen dazu führt, dass diese fast automatisch dem rechten Spektrum zugeordnet werden, selbst wenn der Hintergrund ein islamistischer oder linkisantiautoritärer ist.
Gleichzeitig werden linksextreme Gewaltakte gegen die Infrastruktur oder Beamte oft als „sozialer Protest“ verharmlost oder in der Statistik als „nicht zuzuordnen“ versteckt. Diese statistische Unschärfe führt zu einem verzerrten Bild der realen Bedrohungslage. Ein liberaler Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass Statistiken so geführt werden, dass sie einer bestimmten politischen Agenda dienen, anstatt die tatsächlichen Gefahren für die Verfassung objektiv abzubilden.
Rechtsstaatlichkeit kennt keinen Rabatt
Wenn bürgerliche Freiheiten verteidigt werden sollen, dann gegen alle Feinde der offenen Gesellschaft. Die aktuelle Praxis, rechte Musikfestivals unter Generalverdacht zu stellen, während man islamistische Hassprediger gewähren lässt, um „keine Unruhe zu stiften“, ist eine Kapitulation des Rechtsstaats vor der Gewaltandrohung.
Liberalismus ist kein Laissez-faire gegenüber Verfassungsfeinden. Er verlangt jedoch, dass der Staat nicht auf einem Auge blind agiert. Die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie hängt davon ab, dass das Gesetz für den Autonomen, den Islamisten und den Rechtsextremisten gleichermaßen gilt. Alles andere ist kein Schutz der Verfassung, sondern politische Selektion.
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