Aus Tradition Bürgerlich Liberal - Unabhängig im Urteil. Klar für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat

Investigativ

Die Linke und ihre Netzwerke – Folge 3

Vanessa Emde streitet um Israels Existenzrecht, Hannah Bruns steht vor einem Parteiausschlussverfahren, Katharina Marg gerät wegen eines Abschiebeverfahrens in die Kritik. Cilla Zielinski untersucht die Konflikte und die Verantwortung der Berliner Linken.

Die Linke und ihre Netzwerke – Folge 3
Vanessa Emde, Hannah Bruns und Katharina Marg: Drei Konflikte erschüttern die Berliner Linke. Welche Verantwortung trägt die Parteiführung um Eralp? Symbolbild KI generiert

Emde, Bruns, Marg: Drei Frauen und der Machtkampf um die Berliner Linke

Eine Abgeordnete stellt das Existenzrecht Israels infrage. Eine Aktivistin verweigert eine eindeutige Distanzierung vom Hamas-Massaker. Eine weitere Parlamentarierin begleitet das Abschiebeverfahren zweier polizeibekannter Palästinenser. Während die Berliner Linke über Konsequenzen streitet, rückt eine grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt: Welche politische Linie vertritt die Parteiführung selbst?

Die Linke und ihre Netzwerke – Folge 3

Drei Frauen, eine Partei – und die Frage nach ihren Grenzen

Berlin, Anfang November 2026.

Die Linke hat gerade einen außergewöhnlichen Wahlerfolg hinter sich. Sie verhandelt mit SPD und Grünen über die Bildung einer neuen Landesregierung. Elif Eralp, ihre Spitzenkandidatin, könnte an die Spitze des Berliner Senats gelangen.

Doch während die Parteiführung über Ministerposten, Koalitionsverträge und Regierungsverantwortung spricht, entstehen innerhalb ihrer eigenen Reihen immer neue Konflikte.

Zunächst Vanessa Emde.

Dann Hannah Bruns.

Und jetzt Katharina Marg.

Drei Frauen, deren politische Biografien sich unterscheiden. Drei Vorgänge, die unterschiedliche Fragen nach dem Verhältnis von Aktivismus, Parlamentarismus und Rechtsstaat aufwerfen.

Die Verbindungen zwischen ihnen sind nicht überall persönlicher oder organisatorischer Natur. Das Gemeinsame ist zunächst ihre Zugehörigkeit zur Berliner Linken beziehungsweise zu deren politischem Umfeld.

Aber die Kontroversen berühren grundlegende Positionen der Partei: zum Nahostkonflikt, zu Antisemitismus, zur staatlichen Durchsetzung von Ausreiseentscheidungen und zur Verantwortung gewählter Abgeordneter.

Im Zentrum steht damit zwangsläufig auch die Parteiführung um Elif Eralp.

Denn politische Verantwortung beginnt nicht erst, wenn ein Landesvorstand über den Ausschluss eines unbequemen Mitglieds beraten muss.

Sie beginnt bei den Grundsätzen, mit denen eine Partei um politische Zustimmung wirbt.

Vanessa Emde: Der Konflikt um Israels Existenzrecht

Vanessa Emde ist nicht zufällig in das Berliner Abgeordnetenhaus geraten.

Am 20. September 2026 gewann sie ihren Neuköllner Wahlkreis mit 46,2 Prozent der Erststimmen. Ein außerordentlich starkes Ergebnis, das ihr ein direktes parlamentarisches Mandat verschaffte.

Ihre politische Karriere begann nicht in den klassischen Parteiapparaten.

Emde, geboren 1981, studierte zunächst Komparatistik und Gender Studies, später Theaterregie. Sie arbeitete als Regisseurin, Autorin und politische Bildnerin. Seit 2022 gehört sie zur Linken Neukölln.

Im Wahlkampf setzte sie unter anderem auf Palästinasolidarität.

Inzwischen ist Emde allerdings zum Gegenstand eines grundlegenden Konflikts innerhalb ihrer eigenen Partei geworden.

Sie vertritt die Auffassung, dass Staaten kein abstraktes Existenzrecht hätten, sondern Menschen. Diese Position bezieht sie ausdrücklich auch auf Israel.

Ihre Parteiführung sieht darin einen Widerspruch zu gemeinsamen politischen Vereinbarungen.

Besonders schwer wiegt, dass Emde zunächst eine Erklärung der Linksfraktion zum Schutz jüdischen Lebens und zur Anerkennung des Existenzrechts Israels unterzeichnet hatte, sich anschließend jedoch von einer entsprechenden Aussage distanzierte.

Fraktionschef Tobias Schulze erklärte daraufhin, eine gemeinsame Arbeitsgrundlage sei nicht mehr gegeben.

Das ist keine gewöhnliche Meinungsverschiedenheit über einzelne Aspekte israelischer Regierungspolitik.

Hier streiten Abgeordnete und Parteiführung über einen politischen Grundsatz, dessen Anerkennung SPD und Grüne für eine mögliche Zusammenarbeit ausdrücklich verlangen.

Doch Emde hat ihr direktes Mandat. Sie kann nicht einfach von der Parteiführung aus dem Parlament entfernt werden.

Der Konflikt ist damit nicht nur programmatisch, sondern auch institutionell.

Hannah Bruns: Die Aktivistin im Fraktionssaal

Am 3. November erscheint Vanessa Emde zur Sitzung ihrer Fraktion.

Sie kommt nicht allein.

An ihrer Seite: Hannah Bruns.

Bruns gehört zum Koordinierungskreis der Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität der Berliner Linken. Sie ist seit vielen Jahren innerhalb der Partei politisch aktiv und hatte bereits in Nordrhein-Westfalen verschiedene Funktionen übernommen.

Gegen Bruns läuft inzwischen ein Parteiausschlussverfahren.

Hintergrund sind unter anderem ihre öffentlichen Äußerungen zum Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023. In einem ARD-Interview im Juli 2025 distanzierte sie sich nicht ausdrücklich von dem Angriff.

Für ihre Kritiker ist diese Haltung mit den Grundsätzen der Partei unvereinbar.

Bruns und ihr politisches Umfeld wiederum kritisieren, dass die Parteiführung palästinasolidarische Positionen ausgrenze.

Der gemeinsame Auftritt von Bruns und Emde am 3. November war deshalb mehr als ein beiläufiger Besuch.

Er demonstrierte öffentlich eine politische Zusammenarbeit zweier Frauen, deren Positionen innerhalb der Partei umstritten sind.

Nach Medienberichten gehörte Bruns auch zu Emdes Wahlkampfumfeld.

Eine mögliche spätere Beschäftigung als parlamentarische Mitarbeiterin war Gegenstand öffentlicher Spekulationen. Eine entsprechende Vereinbarung ist bislang nicht bestätigt.

Die entscheidende Beobachtung lautet: Bruns und Emde treten gemeinsam auf, obwohl die Führung der Linken sich von wesentlichen Positionen dieses politischen Milieus distanziert.

Damit wird sichtbar, dass der Konflikt innerhalb der Partei nicht nur zwischen einzelnen Personen und der Führung besteht.

Es geht auch um organisierte politische Strömungen, die ihre Positionen weiterhin öffentlich vertreten.

Und dann kommt Katharina Marg

Während die Linke noch über die Konsequenzen für Emde diskutiert, wird am 6. November ein weiterer Vorgang bekannt.

Im Mittelpunkt steht Katharina Marg, 39 Jahre alt, Islamwissenschaftlerin und neu gewählte Abgeordnete der Linken.

Marg gehört der Partei seit 2013 an. Sie war jahrelang in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg tätig und arbeitete für parlamentarische Strukturen ihrer Partei.

Auch sie ist also keine politische Außenseiterin.

Nach Recherchen des Spiegel, über die unter anderem Bild, Welt und Deutschlandfunk berichten, beteiligte sich Marg Ende Oktober an einer Protestaktion gegen die geplante Abschiebung zweier palästinensischer Männer.

Die Männer, 22 und 35 Jahre alt, gehören der Familie Barbakh an.

Beide hatten bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten, waren dennoch nach Deutschland weitergereist und hatten hier erneut Asylanträge gestellt.

Diese wurden abgelehnt.

Gegen beide Männer war nach den veröffentlichten Recherchen im Zusammenhang mit Demonstrationen wegen verschiedener Straftaten ermittelt worden, darunter gefährliche Körperverletzung, Angriffe auf Polizeibeamte, Landfriedensbruch und Volksverhetzung.

Zu entsprechenden Anklagen kam es nach den vorliegenden Berichten nicht.

Das ist ein entscheidender Unterschied. Polizeiliche Erkenntnisse können für Gefahrenprognosen und behördliche Entscheidungen relevant sein. Sie ersetzen aber keine strafgerichtliche Feststellung von Schuld.

Um die beiden Männer bis zu ihrer geplanten Überstellung nach Griechenland in Gewahrsam nehmen zu können, wurden sie einem Richter vorgeführt.

Und an dieser Stelle tritt Katharina Marg auf.

Die „parlamentarische Beobachterin“

Vor der Gefangenensammelstelle versammeln sich nach den Medienberichten etwa 60 Menschen, die gegen die geplanten Abschiebungen protestieren.

Unter ihnen ist Marg.

Sie erhält außerdem die Erlaubnis, an den eigentlich nicht öffentlichen richterlichen Anhörungen teilzunehmen.

Dabei bezeichnet sie sich als parlamentarische Beobachterin.

Eine zeitliche Besonderheit macht den Vorgang politisch interessant: Das neu gewählte Berliner Abgeordnetenhaus konstituiert sich erst am folgenden Tag, dem 29. Oktober.

Marg erklärt später gegenüber dem Spiegel, sie habe ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen.

Ob ihre Selbstbezeichnung rechtlich relevant war, ist damit noch nicht entschieden. Maßgeblich wäre unter anderem, weshalb der Richter ihren Zutritt gestattete und ob sie besondere parlamentarische Rechte geltend machte.

Marg selbst bestreitet, die polizeilichen Erkenntnisse über die beiden Männer gekannt zu haben.

Ihr Ziel sei die Beobachtung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze gewesen.

Das ist grundsätzlich eine legitime Aufgabe parlamentarischer Kontrolle.

Doch es bleibt eine politische Frage, weshalb sie sich gerade an diesem Verfahren beteiligte, wer sie darüber informierte und welche Beziehungen zu den beteiligten Unterstützergruppen bestanden.

Die Abschiebung scheitert zunächst

Die richterlichen Entscheidungen fallen zugunsten der beiden Männer aus.

Beim 22-Jährigen stellt das Gericht einen Verfahrensfehler fest. Beim älteren Mann steht seine Haftfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Krise infrage.

Der beantragte Abschiebegewahrsam wird nicht angeordnet.

Beide Männer kommen frei.

Der Vorgang zeigt einen wichtigen Grundsatz: Auch bei einer bestehenden Ausreisepflicht müssen staatliche Behörden sämtliche rechtlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung erfüllen.

Dass eine Abschiebung geplant ist, erlaubt nicht automatisch die Inhaftierung eines Betroffenen.

Gleichzeitig ist die Freilassung aus dem Abschiebegewahrsam nicht mit der Anerkennung eines Aufenthaltsrechts gleichzusetzen.

Die ausländerrechtliche Frage und die Voraussetzungen einer Freiheitsentziehung müssen getrennt betrachtet werden.

Für den politischen Streit in Berlin ist dieser juristische Unterschied von Bedeutung.

Denn die Frage, ob eine Abgeordnete die Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens beobachten darf, ist eine andere als die Frage, ob sie eine rechtlich zulässige Abschiebung grundsätzlich ablehnt.

Marg stellt ihr Handeln als Verfahrensbeobachtung dar.

Kritiker sehen in ihrer Beteiligung dagegen eine politische Solidarisierung mit Personen aus einem polizeibekannten Demonstrationsmilieu.

Beide Bewertungen müssen sich an den tatsächlichen Abläufen messen lassen.

Eine bemerkenswerte Parallele zu Elif Eralp

An dieser Stelle wird die politische Haltung der Berliner Linken-Spitze relevant.

Elif Eralp hat sich öffentlich grundsätzlich gegen Abschiebungen ausgesprochen.

Im Interview mit Jung & Naiv vom 3. September 2026 erklärte sie sinngemäß, jede Abschiebung sei aus ihrer Sicht eine zu viel.

Sie fügte hinzu, dass sie als mögliche Regierende Bürgermeisterin Bundesgesetze nicht verändern könne.

Gerade diese Kombination ist politisch aufschlussreich.

Eralp unterscheidet zwischen ihrer grundsätzlichen politischen Überzeugung und den gesetzlichen Grenzen, innerhalb derer sie als Regierungschefin handeln müsste.

Damit lässt sich auch der Fall Marg betrachten.

Eine Abgeordnete, die ein Abschiebeverfahren beobachtet, muss deshalb nicht im Auftrag Eralps handeln.

Und nicht jede parlamentarische Kontrolle eines Abschiebeverfahrens ist ein Protest gegen die Geltung des Aufenthaltsrechts.

Aber Margs Engagement steht in einem politischen Umfeld, in dem die Ablehnung von Abschiebungen ausdrücklich vertreten wird.

Die Frage ist daher nicht bloß, ob Marg mit ihrem Verhalten der Parteiführung Schwierigkeiten bereitet.

Es geht darum, wie die Partei eine grundsätzliche Abschiebungskritik mit der Verantwortung für die Anwendung geltenden Rechts vereinbart.

Was bedeutet diese Haltung beispielsweise bei Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben?

Welche Rolle spielen polizeiliche Gefahrenprognosen?

Und nach welchen Kriterien entscheidet die Partei, welche staatlichen Maßnahmen sie parlamentarisch kontrolliert, kritisiert oder politisch verhindern möchte?

Auf diese Fragen braucht eine Partei, die Regierungsverantwortung übernehmen will, nachvollziehbare Antworten.

Die Verbindung zur palästinensischen Protestszene

Die Berichterstattung über die Familie Barbakh führt außerdem zurück in das Umfeld, das bereits in Folge 2 unserer Serie eine Rolle spielte.

Der Spiegel beschreibt einzelne Angehörige der Familie als bedeutende Akteure einer radikalen propalästinensischen Protestszene in Berlin.

Gegen Mitglieder dieses Milieus wurden wiederholt polizeiliche Maßnahmen ergriffen.

Auch im Umfeld der Neuköllner Wahlparty der Linken sollen Angehörige der Familie aufgetreten sein.

Dabei ist eine Unterscheidung erforderlich: Die Zugehörigkeit zu einer Großfamilie begründet keine individuelle strafrechtliche Verantwortung. Ebenso wenig belegt die Anwesenheit von Angehörigen bei einer Veranstaltung eine persönliche Beziehung zwischen allen Beteiligten.

Eine konkrete Verbindung von Katharina Marg zu Ibrahim Ibrahim ist bislang nicht nachgewiesen.

Trotzdem ergeben sich weitere überprüfbare Fragen.

Welche Initiativen mobilisierten zu den Protesten gegen die Abschiebung?

Welche politischen Organisationen verbreiteten die Aufrufe?

Welche Beziehungen bestanden zwischen den jeweiligen Aktivisten und Parteistrukturen der Berliner Linken?

Hier kann eine Netzwerkanalyse tatsächliche organisatorische Überschneidungen sichtbar machen, ohne sie vorauszusetzen.

Drei Konflikte, aber nicht dieselbe Geschichte

Vanessa Emde steht wegen ihrer Haltung zum Existenzrecht Israels im Konflikt mit ihrer Fraktionsführung.

Hannah Bruns sieht sich einem Parteiausschlussverfahren wegen umstrittener Äußerungen zum Hamas-Angriff gegenüber.

Katharina Marg gerät wegen ihrer Teilnahme an einem ausländerrechtlichen Gerichtsverfahren in die Kritik.

Das sind unterschiedliche Sachverhalte.

Sie lassen sich nicht einfach zu einem gemeinsamen Vorwurf zusammenziehen.

Doch in allen drei Fällen wird die Frage nach dem Verhältnis von politischem Aktivismus und parlamentarischer Verantwortung sichtbar.

Bei Emde geht es darum, ob eine Abgeordnete wesentliche gemeinsame Vereinbarungen der Fraktion öffentlich infrage stellen kann.

Bei Bruns geht es um die Grenzen innerparteilicher Meinungsfreiheit gegenüber den Grundsätzen der Partei.

Bei Marg geht es um die Rolle einer gewählten Parlamentarierin in einem sensiblen ausländerrechtlichen Verfahren.

Und bei Eralp schließlich geht es darum, wie die politische Führung diese unterschiedlichen Konflikte behandelt.

Wer bestimmt eigentlich den Kurs?

Die Berliner Linke steht vor einer grundsätzlichen Herausforderung.

Sie hat einen Wahlerfolg erzielt, der ihr die Beteiligung an einer Landesregierung ermöglicht.

Gleichzeitig umfasst sie politische Strömungen, deren Positionen erheblich voneinander abweichen.

Die Führung um Elif Eralp und Tobias Schulze muss versuchen, diese Strömungen zusammenzuhalten und zugleich politische Vereinbarungen mit SPD und Grünen einzuhalten.

Dabei können Konflikte nicht unbegrenzt vertagt werden.

Ein Fraktionsausschluss ist rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll. Ein direkt gewähltes Mandat kann die Partei ohnehin nicht einfach einziehen.

Doch politische Führung besteht nicht ausschließlich aus formalen Sanktionen.

Sie zeigt sich auch darin, welche Positionen öffentlich vertreten, welche Kooperationen gebilligt und welche Grenzen verbindlich erklärt werden.

Am 6. November soll sich der Landesvorstand erneut mit Vanessa Emde befassen.

Nach Informationen des rbb ist noch offen, ob eine Aufforderung zum Mandatsverzicht beschlossen wird.

Die Bedeutung einer solchen Entscheidung reicht über eine einzelne Abgeordnete hinaus.

Denn sie betrifft die Frage, welche politische Identität die Berliner Linke als mögliche Regierungspartei beansprucht.

Eine Partei zwischen Protest und Regierungsverantwortung

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Parteien unterschiedliche Flügel haben.

Auch ist es kein Widerspruch an sich, dass eine Partei parlamentarische Verantwortung übernimmt und zugleich politische Protestbewegungen unterstützt.

Entscheidend ist, ob sie innerhalb dieser unterschiedlichen Tätigkeitsfelder klare demokratische und rechtsstaatliche Maßstäbe anlegt.

Für die Berliner Linke stellen sich diese Fragen derzeit besonders deutlich.

Sie muss erklären, wie sie antisemitischen Positionen begegnet und welche Konsequenzen sie bei Verstößen gegen ihre eigenen Beschlüsse vorsieht.

Sie muss erläutern, was ihre grundsätzliche Kritik an Abschiebungen für die praktische Regierungspolitik bedeutet.

Und sie muss transparent machen, welche organisatorischen Kontakte zwischen Parteigliederungen und außerparlamentarischen Initiativen bestehen.

Das gilt auch dann, wenn einzelne Abgeordnete selbstständig und ohne Weisung der Führung handeln.

Die politische Verantwortung einer Parteispitze ist nicht gleichbedeutend mit persönlicher Verantwortung für jede Handlung eines Mitglieds.

Aber sie umfasst die Verantwortung für die Grundsätze, die Auswahl politischer Schwerpunkte und den Umgang mit öffentlich sichtbar gewordenen Konflikten.

Das Problem endet nicht bei drei Namen

Vanessa Emde, Hannah Bruns und Katharina Marg stehen derzeit im Mittelpunkt sehr unterschiedlicher Auseinandersetzungen.

Die drei Frauen verbindet nicht nachweislich eine gemeinsame politische Strategie.

Sie stehen aber für Konfliktfelder, mit denen sich die Berliner Linke auseinandersetzen muss, wenn sie Regierungsverantwortung übernehmen will.

Genau darin liegt die Bedeutung dieser Vorgänge.

Die Öffentlichkeit muss nicht nur erfahren, weshalb eine einzelne Abgeordnete auf einer Fraktionssitzung erscheint oder an einer richterlichen Anhörung teilnimmt.

Sie darf auch erfahren, welche politischen Grundsätze dahinterstehen, wo Gemeinsamkeiten bestehen und an welchen Punkten sich die Parteiführung von einzelnen Mitgliedern unterscheidet.

Elif Eralp wird daran gemessen werden, wie sie solche Fragen beantwortet und welche Entscheidungen sie tatsächlich trifft.

Denn ein Regierungsanspruch ist mehr als ein Wahlergebnis. Er verlangt die Bereitschaft, aus politischen Überzeugungen praktische Verantwortung werden zu lassen – auch dort, wo die Konsequenzen umstritten sind.


Die Vossische setzt ihre Rechercheserie „Die Linke und ihre Netzwerke“ fort. In Folge 4 untersuchen wir die Organisationsstrukturen des Internationalistischen Bündnisses Berlin, die Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität und die dokumentierten Kontakte einzelner Parteigliederungen zum VPNK.

Diesen Artikel teilen
Teilen

Geschrieben von

Moritz Neumann
Moritz Neumann, 24, aus Berlin-Dahlem, studierte Geisteswissenschaften. Er schreibt als Feuilletonist und Kolumnist für Die Vossische und prägt dort mit scharfer, eigenwilliger Stimme das Kultur- und Meinungsressort.

Als nächstes lesen

26.000 Euro und ein Machtkampf: Wer will „Gen Z regelt“ übernehmen?

26.000 Euro und ein Machtkampf: Wer will „Gen Z regelt“ übernehmen?

BILD zeigt erstmals Akram Selo. Doch hinter Gen Z regelt tobt ein Machtkampf um 26.000 Euro, die Protestplattform und den politischen Kurs. Moritz Neumann untersucht, welche Rolle linke Gruppen spielen, wer über Spendengelder entscheidet und wer die Initiative tatsächlich kontrolliert.
Von Moritz Neumann •