Die scheinheilige Utopie der Selbstaufgabe

Die taz agiert bei Meldestellen wie HateAid gespalten: Als linkes Kampfblatt begrüßt sie den Kampf gegen rechte Hetze im Netz. Als bürgerrechtliches Medium warnt sie jedoch (wie beim taz lab 2026) vor ausufernder Zensur, Overblocking und einer Verengung des Debattenraums durch private Zensoren.

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Die scheinheilige Utopie der Selbstaufgabe
Die Forderung nach einem binationalen Staat ist unter den gegebenen Bedingungen kein Friedensprojekt, sondern das trojanische Pferd zur Demontage der jüdischen Selbstbestimmung.

Warum der taz-Kommentar dem Antisemitismus den Weg ebnet

Ein Kommentar in der taz versucht derzeit, das Leugnen des Existenzrechts Israels als legitime Meinungsäußerung und „utopische Debatte“ zu verteidigen. Mit juristischer Wortklauberei und dem Gestus des besorgten Demokraten wird hier eine Argumentation aufgebaut, die im Kern wegsieht, wo sie hinsehen müsste: Sie verharmlost den eliminatorischen Antisemitismus, der sich längst hinter akademischen Begriffen und postkolonialen Phrasen verbirgt.

Die völkerrechtliche Nebelkerze

Der Autor argumentiert, im Völkerrecht gebe es kein „Existenzrecht“ für Staaten – Grenzen verschwänden nun mal, Staaten vergingen. Das ist formaljuristische Haarspalterei, die an der Realität vorbeigeht.

Wenn heute Demonstranten auf europäischen Straßen oder Akteure im Nahen Osten das „Existenzrecht Israels“ leugnen, führen sie keine völkerrechtliche Proseminar-Debatte. Sie fordern nicht das friedliche Aufgehen eines Staates in einem anderen. Sie fordern die Zerstörung des einzigen Zufluchtsortes für Jüdinnen und Juden weltweit. Wer die völkerrechtliche Vergänglichkeit von Staaten vorschiebt, um die reale Vernichtungsdrohung gegen Israel zu relativieren, betreibt bewusste Augenauswischerei.