Ein gefährliches Vakuum in der Berliner Mitte
Es ist die Paradoxie der modernen Versammlungsfreiheit: Während Konzerte rechter Gruppierungen oft schon beim ersten Gitarrenriff wegen des Verdachts auf Volksverhetzung aufgelöst werden, darf auf dem Alexanderplatz die Kulisse eines Schafotts errichtet werden. Dass die Berliner Polizei das Ausbleiben eines Eingreifens damit begründet, man warte auf das tatsächliche „Erhängen“, ist eine Argumentation, die an der gesellschaftlichen Realität vorbeigeht.
Hier zeigen sich deutliche Diskrepanzen in der Bewertung öffentlicher Gefahren:
- Die psychologische Wirkung: Während der Staatsschutz bei rechten Treffen oft (völlig zu Recht) die Symbolwirkung und das Drohpotenzial für den öffentlichen Frieden als Grund für Verbote anführt, scheint bei pro-palästinensischen oder salafistischen Events oft ein rein technischer Maßstab angelegt zu werden.
- Der Schutz der Schwächsten: Dass Kindern im Herzen Berlins eine Hinrichtungsszene zugemutet wird, wird von der Senatsverwaltung lediglich als „geschmacklos“ abgetan. Doch Geschmacklosigkeit endet dort, wo die Menschenwürde simulierter Opfer für politische Zwecke instrumentalisiert wird.
- Die staatliche Autorität: Wenn der Staatsschutz erst im Nachgang prüft, ist die propagandistische Wirkung in den sozialen Netzwerken bereits erzielt. Die Bilder von Männern an Schlingen – unterlegt mit entsprechender Musik – senden eine klare Botschaft der Einschüchterung, die über die bloße Meinungsäußerung hinausgeht.
Wenn die Polizei erst einschreitet, wenn die Schlinge sich (symbolisch) zuzieht, hat sie den öffentlichen Raum bereits an diejenigen verloren, die mit der Angst als politisches Werkzeug spielen. Ein wehrhafter Rechtsstaat darf nicht erst dann aktiv werden, wenn die Grenze zur physischen Gewalt überschritten ist, sondern muss dort Grenzen ziehen, wo die öffentliche Sicherheit durch die Inszenierung von Terror und Gewalt untergraben wird.
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