Hetze, Kohle, Urheberrecht

161.000 Follower und unzensierte Hetze: Die Facebook-Seite „Deutschland im Schatten“ macht mit dem Trauma von Verbrechensopfern Kasse. Doch die Daten führen zu Berliner Frauenärzten. Während der Praxis teure Abmahnungen drohen, schlittert das ZDF nach unserer Anfrage in die DSA-Haftungsfalle.

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Hetze, Kohle, Urheberrecht
Spur von Hetzseite führt zu Berliner Frauenarztpraxis

Warum eine Berliner Arztpraxis jetzt abgemahnt werden kann — und das ZDF trotz DSA-Kenntnis weiter wegschaut

161.000 Follower und unzensierte Hetze im Netz: Die Facebook-Seite „Deutschland im Schatten“ macht mit Angst Kasse. Doch die offiziellen Betreiberdaten führen überraschend zu einer Frauenarztpraxis am Berliner Potsdamer Platz. Ist es ein perfider Identitätsdiebstahl oder eine Insider-Spur?

Spur von Hetzseite führt zu Berliner Frauenarztpraxis: Eine Spurensuche im digitalen Schatten

Es beginnt mit einer routinemäßigen Online-Suche. Im Mai 2026 sucht eine Frau namens Sue im Netz nach ihrem eigenen Namen – und stößt auf Ergebnisse, die sie so nicht hat finden wollen. Ihr Name führt sie direkt zu einer filmischen Rekonstruktion einer jahrzehntealten Tragödie: dem Mord an ihrem Vater, der einst Gegenstand einer bundesweiten Fahndung in der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY Ungelöst war. Eingebettet ist das Video auf der Facebook-Seite „Deutschland im Schatten“.

Was Sue zutiefst entsetzt: Mit dem historischen Leid ihrer Familie wird im Netz Reichweite generiert – und über eine integrierte, freiwillige Abo-Funktion Geld verdient. Es ist der Ausgangspunkt für eine Spurensuche der Vossischen, die direkt in das bürgerliche Herz Berlins führt.

In den Kommentarspalten von „Deutschland im Schatten“ finden sich im Mai 2026 fortlaufend unmoderierte Nutzerkommentare, die sich teils in extremistischen und NS-bezogenen Dimensionen bewegen. Unter einem Beitrag zu einer Auseinandersetzung in einem Strandbad fordert eine Nutzerin unzensiert: „Wird Zeit, dass ADOLF noch dazu kommt.“ Der Kanal ist ein kommerziell ausgerichtetes System. Für einen freiwilligen Betrag von 2,99 Dollar im Monat wird den 161.000 Followern ein „Exklusiv-Abonnement“ angeboten, das Zugang zu geschlossenen Live-Videos und Umfragen verspricht. Die True-Crime-Inhalte selbst sind dabei ohne Bezahlschranke frei zugänglich abrufbar; sie dienen als Motor für die Reichweite.

Ein Blick in die öffentlich einsehbaren Seitendetails und die im System hinterlegten Kontaktdaten dieses Kanals wirft jedoch Fragen auf, die weit über die üblichen Muster anonymer Internet-Hetze hinausgehen. Die administrative Spur führt weder in den digitalen Untergrund noch zu einer ausländischen Klickfarm. Im Info-Bereich der Facebook-Seite sind Daten hinterlegt, die exakt mit einer Adresse im Berliner Stadtzentrum verknüpft sind: Alte Potsdamer Straße 7.

Die reale Identität im digitalen Impressum

Es handelt sich um die exakten Kontaktdaten einer dort ansässigen, etablierten Frauenarztpraxis. Telefonnummer, Adresse und der direkte Link zur Terminvergabe auf dem Portal Doctolib sind auf der Facebook-Seite unter Nennung der Namen Fachärztin N. Egorova und Dr. med. M. Stroth aufgeführt. Während in den realen Praxisräumen im ersten Stock der medizinische Betrieb läuft, existiert auf der digitalen Plattform ein kommerziell monetarisiertes Abonnement-Modell unter Angabe genau dieser Identitätsdaten.

Die inhaltliche Struktur der Seite basiert zu einem signifikanten Teil auf dem systematischen Hochladen historischer True-Crime-Beiträge. Im stündlichen Rhythmus werden Kriminalfälle im Video-Format verbreitet – darunter Beiträge mit den Titeln „Mord an Dschingis Khan“„Das Rätsel um den Parkhausmord“ aus dem Jahr 2006 sowie die Dokumentation über das „Mädchen aus dem Main“.

In der medienwissenschaftlichen Analyse wird dieses Verfahren als „Recontextualization“ beschrieben. Historische Kriminalberichte und Archiv-Ausschnitte des öffentlich-rechtlichen Fernsehens werden ohne zeitliche Einordnung oder aktuellen Kontext in den Feed eingespielt. Die dadurch ausgelösten Reaktionen in den Kommentarspalten transportieren im Ergebnis das Narrativ einer akuten Bedrohungslage im heutigen Bundesgebiet. Eine Praxis, die Kernbereiche des deutschen Medienrechts berührt – insbesondere die rechtliche Diskussion um das „Recht auf Vergessenwerden“, das Biografien nach verbüßter Strafe vor dauerhafter Pranger-Wirkung schützen soll, sowie das Risiko einer fortlaufenden Retraumatisierung von Opfern und Angehörigen wie Sue.

Die Rolle der Plattformen und das Schweigen der TV-Anstalten

Der Sachverhalt lenkt den Fokus unweigerlich auf die gesetzlichen Prüfpflichten des Tech-Konzerns Meta sowie auf den europäischen Digital Services Act (DSA). Im vorliegenden Fall werfen die öffentlich einsehbaren Parameter Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Kontrollen auf. Ein kommerziell ausgerichteter Kanal nutzt über einen langen Zeitraum Namen und Erreichbarkeiten einer realen Arztpraxis im Impressum-Bereich, ohne dass das System die personelle Identität verifiziert. Zudem werden urheberrechtlich geschützte TV-Produktionen zur Reichweitengenerierung genutzt, um ein Profil zu füttern, auf dem direkt eine freiwillige Bezahlfunktion hinterlegt ist – ohne dass eine automatische Sperrung durch den Plattformbetreiber vorliegt. bei integrierten Abo-Modellen dieser Art sind Beteiligungen des Plattformbetreibers an den Umsätzen branchenüblich.

Die Vossische hat diesbezüglich eine detaillierte Presseanfrage an die zuständige Pressestelle des ZDF gerichtet, um zu klären, inwieweit dem Sender die kommerzielle Verwertung der urheberrechtlich geschützten „Aktenzeichen XY“-Inhalte bekannt ist und ob rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine Stellungnahme des öffentlich-rechtlichen Senders zu dieser Anfrage lag bis zu diesem Redaktionsschluss nicht vor.

Auch die technische Forensik der Seite wirft Fragen auf. Das Facebook-Profil wird administrativ unter dem Namen „Bakham Saint“ geführt – ein Begriff aus der westafrikanischen Kreolsprache Kameruns, der umgangssprachlich für eine „Retourkutsche“ steht. Die Posting-Frequenz des Kanals ist jedoch fortlaufend stündlich dokumentiert; es liegen unmittelbare Reaktionen auf deutsche Eilmeldungen sowie die fortlaufende Verwendung spezifischer politischer Begrifflichkeiten vor. Diese Parameter erscheinen mit einem rein automatisierten Bot-Netzwerk aus dem Ausland nur eingeschränkt vereinbar und sprechen eher für eine manuelle Steuerung innerhalb der deutschen Zeitzone.

Das Protokoll des Schweigens

Am Dienstag, den 26. Mai 2026, konfrontierte Die Vossische die Berliner Frauenarztpraxis um 14:30 Uhr per E-Mail mit einer detaillierten Presseanfrage zu den im Facebook-Impressum hinterlegten Daten und den steuerrechtlichen Implikationen der kommerziellen Abo-Einnahmen.

Um 14:33 Uhr ging in der Redaktion die automatisierte Eingangsbestätigung des Praxis-Servers (info@frauenaerzte-am-potsdamer-platz.de) ein: „Wir haben Ihre Mail erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten.“ 

Eine inhaltliche Stellungnahme, ein Dementi oder eine Distanzierung seitens der Ärzte lagen bis zum Verstreichen der gesetzten Frist um 17:30 Uhr nicht vor. Auch einen Tag nach Ablauf dieser Frist und bis zu diesem Redaktionsschluss am Mittwoch liegt der Redaktion keine Reaktion der Medizinerinnen vor. Da eine inhaltliche Rückmeldung der Praxis fehlt, lässt der dokumentierte Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt zwei gegensätzliche Szenarien als theoretische Modellannahmen offen.

Szenario A (Der Identitätsmissbrauch): Die Praxis ist Opfer eines Identitätsdiebstahls. Dritte nutzen die öffentlich zugänglichen Daten der Gynäkologinnen, um die Registrierungsformulare der Plattform Meta zu befüllen und die wahren Hintermänner des Kanals zu verschleiern. Das Ausbleiben einer Reaktion innerhalb der gesetzten Frist begründet sich in diesem Szenario durch das Anraten von IT-Forensikern oder Strafverteidigern, um laufende behördliche Ermittlungen im Hintergrund nicht zu gefährden. Sollte dies zutreffen, verdeutlicht der Fall die Tragweite des digitalen Identitätsdiebstahls: Solange die Praxis im Impressum geführt wird, verbleibt sie im Fokus zivilrechtlicher Haftungsrisiken durch geschädigte True-Crime-Betroffene sowie potenzieller Prüfungen durch die Finanzbehörden.

Szenario B (Die mögliche interne Verbindung): Die Nutzung der Daten für das Facebook-Impressum erfolgt unter direkter oder indirekter Beteiligung oder Kenntnis von Personen, die Zugriff auf die digitale Infrastruktur oder das administrative Umfeld der Arztpraxis haben oder hatten. Das Ausbleiben einer Reaktion innerhalb der gesetzten Frist begründet sich in diesem Szenario durch die strategische Entscheidung der Betroffenen, sich zu laufenden journalistischen Recherchen nicht zu äußern.

Die digitale Kommunikationskultur der Praxis

Ein Blick auf die offiziellen Google-Rezensionen der Praxis dokumentiert in diesem Zusammenhang, dass im digitalen Raum eine aktive Kommunikationskultur gepflegt wird. Die ausführlichen Antworten auf Kritik von Patientinnen, die im System unter dem Label „Owner“ verfasst wurden und teilweise von Dr. Stroth namentlich gezeichnet sind, belegen eine intensive Reaktion auf öffentliche Online-Kritik im Namen der Praxis.

So wird auf die öffentlich geäußerte Kritik einer Patientin bezüglich einer Abweisung von Kassenpatienten wie folgt geantwortet:

„Ferner ist es nicht Aufgabe unserer Praxis, alle Mängel des deutschen Kassenarztsystem zu kompensieren. Ob Ihr Praxishopping dazu beitragen wird, wird diesseits bezweifelt. [...] Bei Ihrer Person lag es mithin nicht an Ihrem Versicherungsstatus ;)“

Auf die detaillierte Beschwerde einer anderen Patientin findet sich online folgende Entgegnung:

„Wenn Sie nunmehr andere Patientinnen vor unserer Praxis warnen, können wir nur andere Praxen vor Patientinnen wie Ihnen warnen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, die Frauenärzte am Potsdamer Platz“

Kritik an organisatorischen Abläufen durch den Partner einer Patientin wurde namentlich von Dr. Stroth wie folgt beantwortet:

„Das Ihnen für derartige Sachverhalte die erforderliche Empathie fehlt, haben Sie mit Ihrer eklektischen Rezension jedenfalls hinreichend unter Beweis gestellt. [...] Ob dies für Sie ggf. aufgrund einer Ihnen eigenen langsamen Attitüde als Rennen imponiert kann insofern dahingestellt bleiben.“

Diese Texte dokumentieren eine hohe Internet-Affinität sowie eine intensive Reaktion auf Online-Kritik im Namen der Praxis. Ein rechtssicherer Nachweis für eine personelle Identität mit den Betreibern des kommerziellen Facebook-Kanals lässt sich daraus presserechtlich explizit nicht ableiten. Die dokumentierten Befunde und die offene Frage, wie die exakten Praxisdaten in das Facebook-Impressum gelangten, begründen jedoch ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung des Falls.

Die im System hinterlegten Datenstrukturen sind unverändert aktiv. Das freiwillige Abonnement-Modell auf der Plattform Meta steht weiterhin zur Verfügung. Der kommerziell monetarisierte Kanal läuft unterdessen unvermindert weiter.

Die Haftungsfalle: Das ZDF im Zustand der positiven Kenntnis und der DSA-Mithaftung

Das anhaltende Schweigen des öffentlich-rechtlichen Senders gewinnt mit jedem verstrichenen Tag an rechtlicher Brisanz. Denn eines ist sicher: Durch die detaillierte Presseanfrage der Vossischen am vergangenen Dienstag hat das ZDF nun positive Kenntnis von der illegalen, kommerziellen Verwertung seines Archivmaterials auf diesem spezifischen Kanal.

Während die TV-Anstalt und die angeschlossene Produktionsfirma Securitel vorher argumentieren konnten, von den stündlichen Uploads schlicht nichts gewusst zu haben, ist dieser Schutzraum nun kollabiert. Im Rahmen des europäischen Digital Services Act (DSA) und der nationalen Rechtsprechung zur Störerhaftung erwächst aus dieser positiven Kenntnis eine unmittelbare Handlungs- und Prüfpflicht. Schaut der Sender jetzt weiter weg, ohne die Plattform Meta über die eigenen Juristen zu einer sofortigen Sperrung (Takedown) zu zwingen, droht eine zivilrechtliche Mithaftung. Wer von der fortlaufenden Retraumatisierung von Kriminalitätsopfern durch das eigene Material weiß und trotz offizieller Konfrontation die rechtlichen Hebel des DSA unberührt lässt, haftet ab dem Moment der Kenntnisnahme für die Unterlassung der Schadensminimierung. Das ZDF wird damit vom passiven Geschädigten zum potenziellen Mitstörer im System der algorithmischen Empörungsökonomie.

Woher die Seitenbetreiber die Aktenzeichen XY-Inhalte nehmen, liegt auf der Hand: Die digitale True-Crime-Szene bedient sich seit Jahren durch automatisiertes Abgreifen („Scraping“) auf privaten YouTube-Kanälen, alten VHS-Digitalisierungen in Fan-Foren oder aus ungesicherten Mediathek-Beständen. Doch während diese Clips im Netz meist als nostalgische oder düstere Grauzonen-Hobbys kursieren, wurden sie hier systematisch in eine kommerzielle Monetarisierungs-Infrastruktur eingespeist. Dass die rechtmäßigen Urheber nun davon wissen, aber bis heute die Arme verschränken, macht sie unter den scharfen Augen des DSA rechtlich angreifbar – und wird zunehmend zum eigentlichen Skandal im Schatten des Potsdamer Platzes.

Optionen zur zivil- und strafrechtlichen Verfolgung für Betroffene

Für Angehörige und Betroffene, deren Persönlichkeitsrechte oder das postmortale Persönlichkeitsrecht verstorbener Verwandter auf der Plattform verletzt werden, bestehen rechtliche Schritte auf zwei Ebenen. Strafrechtlich kommt bei ungenehmigten Pranger-Inhalten und der Verwendung von Bildmaterial Verstorbener eine Anzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ($\S$ 189 StGB) sowie wegen Beleidigung ($\S$ 185 StGB) in Betracht. Da der Kanal kommerziell betrieben wird, empfiehlt sich zudem ein Strafantrag wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, sofern eigenes Bild- oder Textmaterial genutzt wurde.

Zivilrechtlich können Betroffene über spezialisierte Medienanwälte eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordern. Da die exakten Daten der Frauenarztpraxis im offiziellen Impressum-Bereich hinterlegt sind, richtet sich der erste zivilrechtliche Zugriff formal gegen die dort genannten Inhaber – unabhängig davon, ob ein Identitätsdiebstahl (Szenario A) vorliegt oder nicht, da die Praxis als Störer für die unter ihrem Namen geführten Inhalte haftbar gemacht werden kann. Parallel dazu bietet der europäische Digital Services Act (DSA) die rechtliche Grundlage, um über das offizielle Meldeverfahren von Meta eine unverzügliche Löschung des Profils wegen Identitätsmissbrauchs und Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu erzwingen.