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’Ismah: Mythos der Makellosigkeit im Frühislam | Analyse
Goldendes islamisches Emblem mit Mosaikmuster auf dunklem Hintergrund, das in der Mitte durch einen glühenden feurigen Riss gespalten wird.

’Ismah: Mythos der Makellosigkeit im Frühislam | Analyse

Ein historisch-kritischer Blick auf die 'Ismah: Was verraten die Primärquellen wirklich über die Frühzeit des Islam? Eine Analyse zu kriegerischer Expansion, Machtkämpfen und dem Wandel vom 7. Jahrhundert zur dogmatisierten Orthodoxie.

Eine historisch-kritische Demontage der Frühzeit des Islam

Die Doktrin von der absoluten Unfehlbarkeit ('Ismah) und moralischen Erhabenheit des Propheten Mohammed sowie seiner ersten Gefährten (Sahāba) bildet das Fundament des orthodoxen und salafistischen Islam. Konservative Gelehrte und Islamisten zeichnen die Gründungsepoche des 7. Jahrhunderts – die Ära der sogenannten „rechtschaffenen Vorfahren“ (as-Salaf as-Sālih) – als makelloses goldenes Zeitalter und allgemeingültiges Ideal für die gesamte Menschheit.

Ein unvoreingenommener Blick auf die kanonischen Primärquellen des Islam selbst – von den frühen Chroniken des al-Tabari (839–923 n. Chr.) über die Sīra-Biografie des Ibn Ishaq (gest. 767 n. Chr.) bis hin zu den angesehensten Hadith-Sammlungen von al-Bukhārī (810–870 n. Chr.) und Muslim (821–875 n. Chr.) – offenbart jedoch eine historische Realität, die diametral zum theologischen Idealbild steht: Die Entstehung des Islam war geprägt von kriegerischer Expansion, Massenhinrichtungen, ethnischer Säuberung, sexueller Sklavenhaltung und extremen inneren Machtkämpfen.

Militarismus, Massenmord und die Logik der Unterwerfung

Der Übergang Mohammeds von Mekka nach Medina im Jahr 622 n. Chr. (die Hidschra) markierte den Wandel von einem religiösen Mahner zu einem autokratischen Staatsmann und Feldherrn. In den verbleibenden zehn Jahren seines Lebens führte oder befahl Mohammed laut historischen Quellen über 60 militärische Unternehmungen und Raubzüge (Maghāzī).

Die Vernichtung der Banu Qurayza (627 n. Chr.)

Das prägendste Beispiel für die militärische Härte der Frühzeit ist die Vollstreckung am jüdischen Stamm der Banu Qurayza nach der sogenannten Grabenschlacht im Jahr 627 n. Chr. (5 n. H.). Nach einer 25-tägigen Belagerung ergab sich der Stamm bedingungslos.

Der von Mohammed eingesetzte Schiedsrichter Sa'd ibn Mu'ādh verhängte ein Urteil, das direkt vollstreckt wurde: Sämtliche waffenfähigen Männer des Stammes wurden geköpft. Historische Quellen wie Ibn Ishaq und al-Tabari beziffern die Zahl der Hingerichteten auf 600 bis 900 Männer. Die Frauen und Kinder wurden als Kriegsbeute versklavt und verteilt.

Religiös legitimiert wird dieses Vorgehen in der Sure 33:26–27:

„Und Er ließ diejenigen aus dem Volk der Schrift, die ihnen geholfen hatten, aus ihren Burgen herabsteigen und warf Schrecken in ihre Herzen. Einen Teil tötetet ihr, und einen Teil nahmt ihr gefangen. Und Er gab euch ihr Land, ihre Wohnstätten und ihren Besitz zum Erbe […]“

Die Ridda-Kriege: Blutzoll unter Abu Bakr (632–633 n. Chr.)

Nach Mohammeds Tod im Juni 632 n. Chr. sagten sich zahlreiche arabische Stämme von der zentralen Herrschaft Medinas los und verweigerten die Zakat-Abgabe. Der erste Kalif, Abu Bakr (gest. 634 n. Chr.), reagierte mit absoluter Härte. In den sogenannten Ridda-Kriegen (Abtrünnigenkriegen) unterwarf sein Feldherr Khalid ibn al-Walid die Halbinsel mit brutaler Gewalt.

In der Schlacht von Yamama (632 n. Chr.) gegen den selbsternannten Propheten Musaylima wurden schätzungsweise über 10.000 Menschen getötet, darunter hunderte der ersten Koran-Auswendiglerner (Huffāz). Khalid ibn al-Walid richtete Gefangene massenhaft hin und heiratete noch auf dem Schlachtfeld die Witwe eines hingerichteten Stammesführers – ein Verhalten, das selbst dem späteren Kalifen Umar ibn al-Khattāb als moralisch verwerflich galt.

Sexuelle Sklaverei und das Recht der Beute

Das Konzept des heutigen Völkerrechts bezüglich der Unverletzlichkeit von Kriegsgefangenen war der arabischen Stammesgesellschaft fremd. Der Islam schaffte die Sklaverei nicht ab, sondern integrierte und juristifizierte sie.

Die Praxis des Konkubinats („Was eure rechte Hand besitzt“)

Der Koran gestattet Männern explizit den intimen Kontakt mit weiblichen Kriegsgefangenen und Sklavinnen – völlig unabhängig davon, ob diese Frauen im Heimatland bereits verheiratet waren. Der Schlüsselbegriff hierfür lautet Mā malakat aymānukum („was eure rechte Hand besitzt“).

In Sure 4:24 heißt ist festgelegt:

„Und [verboten sind euch] die ehrbaren Frauen unter den Gläubigen, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. Dies ist für euch eine Vorschrift Allahs.“

In Sure 23:5–6 wird der Rahmen für die Gläubigen definiert:

„[Erfolgreich sind die Gläubigen], die ihre Scham bewahren, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand besitzt; denn dann sind sie nicht zu Tadeln.“

Aus moderner menschenrechtlicher und kriminologischer Sicht fällt die erzwungene Intimität mit Kriegsgefangenen unter den Tatbestand der systematischen Vergewaltigung. Im 7. Jahrhundert galt dies als reguläres Kriegsbeuterecht. Nach der Eroberung der Oase Chaibar (628 n. Chr.) nahm Mohammed die jüdische Frau Safiyya bint Huyayy gefangen, nachdem ihr Ehemann Kinaana ibn al-Rabi' auf Befehl Mohammeds gefoltert und hingerichtet worden war. Mohammed vollzog noch in derselben Nacht auf dem Rückweg nach Medina die Ehe mit ihr (Sahīh al-Bukhārī, Buch 8, Hadith 367).

Kinderehen: Die Verabsolutierung des 7. Jahrhunderts

Ein zentraler Streitpunkt in der moralischen Bewertung des Islam betrifft das Alter der Prophetengattin Aischa bint Abi Bakr.

Die kanonische Überlieferung

In den als am authentischsten eingestuften Hadith-Sammlungen wird das Alter Aischas bei der Eheschließung und beim Vollzug der Ehe präzise dokumentiert. In Sahīh al-Bukhārī (Hadith 5133) und Sahīh Muslim (Hadith 1422) wird Aischas eigene Aussage zitiert:

„Der Prophet heiratete mich, als ich sechs Jahre alt war, und er vollzog die Ehe mit mir, als ich neun Jahre alt war.“

Die moderne und orthodoxe Rezeption

Während historisch-kritische Wissenschaftler darauf hinweisen, dass Eheschließungen im Kindesalter in der Spätantike und im Mittelalter weltweit praktiziert wurden, nicht aber der Vollzug der Ehe, entsteht das ethische Problem durch den islamischen Unfehlbarkeitsanspruch und den Vollzug der Ehe mit Kindern. Da Mohammed als der Us wa Hasana – das „schöne Vorbild“ für alle Zeiten (Sure 33:21) – gilt, verharren konservative Gelehrte bei der Verteidigung dieser Praxis.

In Staaten wie dem Iran (wo das gesetzliche Mindestheiratsalter für Mädchen zeitweise auf 9 Jahre gesenkt wurde) oder im Jemen dient die Sunna des Propheten bis heute als rechtliche Barriere gegen den Schutz von Minderjährigen vor Zwangsehen und sexuellem Missbrauch.

Gleichgeschlechtliche Realität und die Selektivität der Quellen

Ein zentrales Narrativ der islamischen Orthodoxie besagt, dass die Sahāba völlig frei von homogenen oder gleichgeschlechtlichen Neigungen gewesen seien. Aus sozialhistorischer Sicht ist dies eine Unmöglichkeit; anthropologisch gesehen existierte gleichgeschlechtliches Verlangen in allen Epochen der Menschheit.

Zensur und Geschichtskonstruktion

Dass in den Biografien der ersten Generation keine namentlich bekannten Sahāba mit homosexueller Praxis auftauchen, ist das Resultat einer systematischen Redaktion der Quellen im 8. und 9. Jahrhundert. Die Biografien wurden verfasst, um die religiöse und rechtliche Legitimität des Kalifats zu stützen. Verhaltensweisen, die der neu formierten Orthodoxie widersprachen, wurden konsequent geglättet oder gestrichen.

Indirekte Belege durch Rechtsdebatten

Dass Intimität zwischen Männern in der Frühzeit vorkam, belegen die Rechtsdebatten der ersten Kalifen. In den juristischen Abhandlungen (Fiqh) wird berichtet, wie die ersten Kalifen über die Bestrafung von Männern berieten, die gleichgeschlechtliche Handlungen begingen:

  • Abu Bakr befahl nach Überlieferungen von Ibn Abbas, Überführte durch Verbrühen oder das Herabstürzen von einer Mauer hinzurichten.
  • Ali ibn Abi Talib forderte die Steinigung.

Die bloße Notwendigkeit, solch extreme Strafgesetze im 7. Jahrhundert zu debattieren, beweist, dass die Praxis in der damaligen Gesellschaft existierte. Die Betroffenen wurden jedoch in den Chroniken anonymisiert, um das Bild der „makellosen Vorfahren“ zu wahren.

Die Innere Zerrüttung: Binnengewalt unter den Sahāba

Dass die erste Muslim-Generation keineswegs von ethischer Harmonie geprägt war, zeigt der Ausbruch des Ersten Islamischen Bürgerkriegs (Fitna, 656–661 n. Chr.).

Three der vier „rechtgeleiteten Kalifen“ wurden ermordet:

  1. Umar ibn al-Khattāb (644 n. Chr. von einem persischen Sklaven gemordet).
  2. Uthman ibn Affan (656 n. Chr. von aufständischen muslimischen Rebellen in seinem Haus in Medina lyncht).
  3. Ali ibn Abi Talib (661 n. Chr. von einem Kharidschiten mit einem giftigen Schwert getötet).

In der Kamelschlacht (656 n. Chr.) standen sich die Prophetengattin Aischa und der vierte Kalif Ali auf dem Schlachtfeld direkt gegenüber. Auf beiden Seiten kämpften direkte Gefährten Mohammeds; die Schlacht forderte schätzungsweise 10.000 bis 20.000 muslimische Tote. Nur wenige Jahre später, in der Schlacht von Siffin (657 n. Chr.), forderten die Machtkämpfe zwischen Ali und Mu'āwiya I. weitere 70.000 Opfer.

Die frühislamischen Quellen zeichnen das Bild einer Epoche, die von den rauen Gesetzen des spätantiken Arabiens diktiert wurde. Der Prophet Mohammed und seine Gefährten agierten als Herrscher, Feldherren und Stammesführer ihrer Zeit.

Das moralische Dilemma der Gegenwart entsteht nicht primär aus den historischen Taten des 7. Jahrhunderts selbst – diese teilen viele Gemeinsamkeiten mit anderen antiken Reichen –, sondern aus der Dogmatisierung dieser Taten. Indem der orthodoxe und salafistische Islam die Handlungen einer kriegerischen Stammesgesellschaft des 7. Jahrhunderts zur ewigen, göttlich verordneten Moral erhebt, gerät er in einen unlösbaren Konflikt mit den universellen Menschenrechten, den Kinderrechten und der individuellen Selbstbestimmung der Moderne.


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Geschrieben von

Adrian Kerr
Adrian Kerr
Adrian Kerr ist Historiker und politischer Beobachter. Er verbindet historische Perspektiven mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen und ordnet Debatten mit Blick auf ihre langfristigen Zusammenhänge ein.

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