DIE ROTE LACHNUMMER – AUSGABE NR. 4
Berliner Linke zieht gegen CDU-Innenminister Manuel Hagel vor Gericht – und scheitert. Warum der politische Gegner auch dann reden darf, wenn seine Worte provozieren. Die rote Lachnummer über Meinungsfreiheit, Ministerhüte und die Revolution mit Anwalt.
POLITISCHE SATIRE | DIE VOSSISCHE
Die Linke verklagt die Meinungsfreiheit – und verliert!
Ein CDU-Minister provoziert, die Berliner Linke zieht vor Gericht. Dort erfährt sie, dass ein politischer Gegner auch dann reden darf, wenn seine Worte ausgesprochen unerwünscht sind.
Der Klassenkampf trägt jetzt Richterrobe
Der Sozialismus hat ein neues Problem. Es heißt Meinungsfreiheit.
Genauer gesagt: die Meinungsfreiheit der anderen. Denn während die Linke traditionell dafür eintritt, dass jeder Mensch gehört werden soll, hat sie in Stuttgart erfahren, dass dieser Grundsatz gelegentlich sogar für Christdemokraten gilt.
Eine bedauerliche Lücke im revolutionären Gesellschaftsentwurf.
Anlass war Manuel Hagel, CDU-Politiker und Innenminister von Baden-Württemberg. Nach dem Berliner Wahlsieg der Linken hatte er Polizisten aus der Hauptstadt angeboten, in sein Bundesland zu wechseln. Nebenbei bezeichnete er die mögliche künftige Regierungschefin Elif Eralp als „linke Clan-Bürgermeisterin“.
Das war eine grobe politische Attacke, keine gerichtlich festgestellte Tatsachenbeschreibung.
Die Berliner Linke reagierte mit einer juristischen Gegenattacke. Hagel sollte bestimmte Äußerungen als Innenminister unterlassen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart sah die Sache anders. Hagel habe sich nicht amtlich, sondern als Parteipolitiker geäußert. Seine Aussagen fielen damit in den Bereich des politischen Meinungskampfs.
Man stelle sich die Enttäuschung vor.
Da kämpft man jahrelang gegen die angebliche Herrschaft des Establishments, und ausgerechnet dessen Justiz erklärt einem, dass auch das Establishment eine Meinung haben darf.
Besonders interessant ist die Frage des Hutes.
Hagel besitzt gewissermaßen zwei davon: den Ministerhut und den CDU-Hut. Unter dem ersten gelten besondere Neutralitätspflichten, unter dem zweiten darf er politisch streiten.
Die Berliner Linke wollte den ersten erkannt haben. Das Gericht sah den zweiten.
Vielleicht sollte künftig jeder Politiker vor einem Interview eine amtliche Kopfbedeckung tragen. Schwarz für die Regierung, Rot für die Revolution, Grün für die moralische Begleitaufsicht.
Dann ließe sich zweifelsfrei feststellen, wann eine politische Äußerung zulässig ist und wann zunächst die Verwaltungsgerichtsbarkeit konsultiert werden muss.
Natürlich ist auch Hagels Wortwahl kritikwürdig. Wer einer politischen Gegnerin Nähe zum Clan-Milieu unterstellt, sollte seine Behauptungen begründen können.
Nur hat das Gericht darüber gerade nicht entschieden.
Es hat weder Hagels Vorwürfe bestätigt noch Elif Eralp politisch beurteilt. Es hat lediglich festgestellt, dass der CDU-Politiker in diesem Zusammenhang nicht als amtlicher Sprecher auftrat.
Ein kleiner juristischer Unterschied.
Für politische Aufregung offenbar groß genug.
Der Berliner Linken-Landesgeschäftsführer Bjoern Tielebein erklärte anschließend, man prüfe weitere rechtliche Schritte. Die baden-württembergische Linken-Vorsitzende Sahra Mirow unterstützt diese Überlegung.
Die Revolution geht also möglicherweise in die nächste Instanz.
Früher marschierte man mit roten Fahnen durch die Straßen. Heute zieht man mit einer Anwaltskanzlei vor den Verwaltungsgerichtshof. Die Internationale wird demnächst vermutlich von einer Rechtsschutzversicherung gesponsert.
Dabei hätte die Partei eine ausgezeichnete Gelegenheit zur politischen Auseinandersetzung gehabt. Man hätte Hagels Behauptungen öffentlich widerlegen, seine Wortwahl kritisieren und seine politischen Schlussfolgerungen angreifen können.
Stattdessen entstand ein Streit darüber, welcher Hut auf seinem Kopf saß.
Das ist das wirklich Komische an diesem Vorgang: Zwei politische Lager, die einander grundlegend widersprechen, beschäftigen sich plötzlich gemeinsam mit der Geschäftsordnung des Redens.
Am Ende bleibt eine beruhigende Erkenntnis.
In Deutschland darf ein CDU-Politiker die Linke kritisieren. Die Linke darf sich darüber empören. Und ein Gericht darf ihren Antrag ablehnen.
Die Demokratie funktioniert.
Nur die Revolution möchte jetzt die Rechtsmittelbelehrung lesen.
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