Elif Eralp gegen den SPIEGEL: Die Angst lässt sich nicht wegklagen
Elif Eralp plant juristische Schritte gegen den SPIEGEL, nachdem interne Anmerkungen zu ihrer Angst vor einem Hamas-Sympathisanten bekannt wurden. Moritz Neumann fragt, ob eine Presseratsbeschwerde und etwaige Gerichtsverfahren die wesentlichen Fragen zur Sicherheitsstrategie der Linken beantworten.
Nach der Enthüllung über ihre Angst vor Hamas-Sympathisanten plant die Berliner Linken-Spitzenkandidatin rechtliche Schritte gegen den SPIEGEL. Doch selbst ein Veröffentlichungsverbot würde die politischen Fragen nicht aus der Welt schaffen.
Die Akte ist draußen. Jetzt soll offenbar der Anwalt kommen.
Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Berliner Linken und Bewerberin um das Rote Rathaus, plant laut WELT rechtliche Schritte gegen den SPIEGEL. Aus Parteikreisen wird außerdem eine Beschwerde beim Deutschen Presserat angekündigt. Der Anlass: Das Magazin veröffentlichte interne Anmerkungen, die ihr Büro versehentlich mit einem autorisierten Interview verschickt hatte.

Die Reaktion ist bezeichnend. Nicht die politische Frage steht zunächst im Mittelpunkt, sondern die Veröffentlichung der Antwort darauf.
Denn diese Anmerkungen haben es in sich. Eralp wollte nach Darstellung des SPIEGEL eine Frage zum Hamas-Sympathisanten Ibrahim Ibrahim samt ihrer Antwort streichen. Sie schrieb von Angst um sich und ihren Mann. Ibrahim war auf einer Neuköllner Wahlparty der Linken erschienen und mit Parteipolitikern fotografiert worden.
Das ist der Kern der Affäre. Eine Politikerin beansprucht, Berlin gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu führen. Zugleich wollte sie aus Sorge um ihre Familie einen bekannten Namen öffentlich nicht bestätigen.
Und was folgt, sobald die Öffentlichkeit davon erfährt? Angekündigte juristische Schritte.
Eralp beruft sich laut SPIEGEL auf einen früheren Rat des Landeskriminalamtes, keine Namen aus der organisierten Kriminalität öffentlich zu nennen. Das kann eine nachvollziehbare Vorsichtsmaßnahme sein. Nur geht es bei der Bewertung um mehr: Welche Namen dürfen Journalisten ansprechen? Welche Kontakte ihrer Parteifreunde muss eine Regierungschefin aufklären? Welche Konsequenzen zieht sie? Die Berufung auf eine Sicherheitswarnung ersetzt keine Antwort. Und bislang ist nicht geklärt, ob das LKA seine Empfehlung auf den konkreten Fall Ibrahim bezogen hatte.
Natürlich kann Eralp prüfen lassen, ob vertrauliche Anmerkungen aus einem Autorisierungsverfahren veröffentlicht werden durften. Das ist ihr Recht. Aber dieses Recht beantwortet keine einzige der politischen Fragen, die ihre eigenen Notizen aufgeworfen haben.
Ein Veröffentlichungsverbot ist kein Wahrheitsverbot.
Selbst wenn ein Gericht die Wiedergabe der internen Kommentare untersagen sollte, wäre damit nicht entschieden, ob diese Kommentare tatsächlich geschrieben wurden. Über Zulässigkeit und Wahrheitsgehalt wird rechtlich nicht automatisch dasselbe entschieden. Wer die Berichterstattung stoppt, widerlegt nicht schon deren Inhalt.
Gerade deshalb wirkt die angekündigte Gegenoffensive politisch so unglücklich. Eralp erklärt vor Kameras, sie werde sich von niemandem einschüchtern lassen. Sie verspricht, gegen Terror und organisierte Kriminalität mit allen verfügbaren Mitteln vorzugehen. Doch zur Sache selbst, zu ihrer Angst und zu den Kontakten in ihrer Partei, bleiben die Antworten dünn.
Was hat sie über Ibrahim Ibrahim gewusst? Welche Konsequenzen hat sie nach seinem Auftritt bei der Linken-Wahlparty verlangt? Warum wollte sie ausgerechnet seinen Namen aus dem Interview heraushalten? Und warum soll eine Kandidatin für das höchste Amt Berlins weniger öffentliche Nachfragen aushalten müssen als andere Politiker?
Die Sorge um Angehörige verdient Respekt. Sie ist aber kein Freibrief, politische Widersprüche der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Eralp bewirbt sich nicht um einen geschützten Privatposten. Sie will die Richtlinien der Regierungspolitik einer Millionenstadt bestimmen.

Wer eine solche Verantwortung beansprucht, muss unangenehme Fragen beantworten können. Erst recht, wenn es um extremistische Netzwerke, Antisemitismus und die Sicherheit der Hauptstadt geht.
Auch der Presserat ist kein politischer Löschdienst. Er prüft journalistische Regeln, nicht die Regierungsfähigkeit einer Kandidatin. Und ein Gericht ist kein Redaktionsleiter, der missliebige Sachverhalte aus der Wirklichkeit radiert.
Frau Eralp, schicken Sie Ihre Anwälte. Das steht Ihnen frei. Aber schicken Sie der Öffentlichkeit endlich die Antworten, die bislang fehlen.
Die entscheidende Geschichte ist nicht, dass der SPIEGEL Ihre Angst veröffentlicht hat. Sondern dass Sie offenbar lieber über die Veröffentlichung streiten, als die politischen Konsequenzen daraus zu erklären.
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