Justiz-Satire: Wenn der Lack ab ist – Merz und der Affe
Ein Facebook-Kommentar gegen Friedrich Merz kostet ein Monatsgehalt. Während die Justiz „Pinocchio“ als erlaubte Machtkritik durchwinkt, wird der „Lackaffe“ teuer bestraft. Eine satirische Annäherung im Geiste Karl Valentins über die absurde Werkstoffkunde der modernen deutschen Meinungsfreiheit.
Eine valentinesche Betrachtung über die Kostspieligkeit der Zoologie im Netz
Es ist ja heute so: Wenn man früher zu einem gesagt hat: „Sie sind mir aber ein seltener Vogel“, dann hat der Betreffende geschaut, ob ihm Federn wachsen, und wenn nicht, hat er ein Bier bestellt. Heute geht man für den Vogel zwar noch nicht ins Gefängnis, aber man muss damit rechnen, dass das Gefängnis zu einem kommt. In Form eines Briefes vom Amtsgericht. Mit Postwertzeichen.
Neulich erst hat einer im weltweiten Zwischennetz – das ist diese moderne Erfindung, wo jeder reinschreiben darf, was er sich besser nur gedacht hätte – einen führenden Staatsmann mit einem Tier verglichen. Nicht mit einem Löwen, was ja eine Ehre gewesen wäre, auch nicht mit einem Adler, der auf dem Wappen sitzt und folglich staatlich geschützt ist. Nein, mit einem Primaten. Und zwar mit einem, der auch noch künstlich glänzt. Also einem... Sie wissen schon. Einem Haarpflegeprodukt-Säugetier. Einem Oberflächen-Behandlungs-Schimpansen. Ich darf das Wort hier nicht schreiben, sonst kostet mich dieser Satz dreißig Tagessätze, und von dreißig Tagen habe ich im Monat meistens eh nur einunddreißig, da bleibt für den Staat kein Satz mehr übrig.
Das Gericht jedenfalls hat entschieden: Das Tier mit dem Glanzüberzug ist strafbar. Weil es die Ehre verletzt.
Gleichzeitig – und jetzt kommt das Logische, was man aber erst dreimal um die Ecke denken muss, damit es gerade wird – gleichzeitig darf man denselben Staatsmann aber eine hölzerne Marionette nennen. „Pinocchio“. Das kostet nichts. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das muss man sich logisch auf der Zunge zergehen lassen:
- Holz ist im politischen Diskurs also erlaubt. Wenn ich sage: „Der Mann ist aus dem Holz geschnitzt, aus dem man Lügenmärchen macht“, dann nickt der Richter und sagt: „Das ist Machtkritik, das darf er.“
- Lack hingegen ist verboten. Sobald die Sache einen Anstrich bekommt, erlischt die Freiheit der Meinung und es beginnt die Haftung für den Lackschaden.
Es kommt also im modernen Rechtsstaat gar nicht darauf an, was man meint, sondern woraus der Beleidigte vordergründig besteht. Besteht er aus Holz, darf man es sagen. Ist er lackiert, zahlt man ein Monatsgehalt.
Deshalb mein dringender Rat an alle Amts- und Würdenträger, falls sie hier mitlesen: Wenn Sie das nächste Mal im Internet beschimpft werden, prüfen Sie erst das Material! Bevor Sie den Staatsanwalt rufen, klopfen Sie auf Holz. Wenn es hohl klingt, war es nur die Meinung. Wenn es spiegelt, rufen Sie die Polizei.
Und für den Bürger gilt: Wenn man schon schimpfen muss, dann bitte nur noch in staatlich geprüften Werkstoffen. Sagen Sie niemals zu einem Politiker, er sei ein eitler Pfau. Sagen Sie lieber: „Sie erinnern mich an eine schlecht geleimte Sperrholzplatte im Windkanal der Geschichte.“ Das versteht zwar keiner, aber es ist garantiert unsträflich.
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