Toleranz predigen, Kritiker jagen: Die Doppelmoral linker Empörung
Erst die Überschrift verdammen, dann den Autor durchleuchten und das Impressum prüfen: Ein Kommentar über persönliche Angriffe, Drohungen und den Widerspruch zwischen beschworener Toleranz und dem Umgang mit Kritik bei Anhängern von Linken und Grünen.
Wenn das Argument fehlt, wird das Impressum interessant
Erst die Überschrift verdammen, dann den Autor durchleuchten und nach juristischen Angriffspunkten suchen: Wie sich der Anspruch auf Toleranz im Umgang mit Kritik blamiert.
Ein kritischer Artikel erscheint. Man könnte ihn lesen. Seine Quellen überprüfen, seinen Argumenten widersprechen, Fehler nachweisen. Genau dafür gibt es die öffentliche Debatte.
Doch manchmal beginnt nach der Überschrift bereits die Beschimpfung. Und wo eine inhaltliche Antwort nötig wäre, startet die Suche nach dem Autor: Was hat der früher geschrieben? Mit wem ist er verbunden? Wo arbeitet er? Anschließend wird das Impressum interessant. Wer ist verantwortlich? Wo sitzt der Herausgeber? Findet sich irgendwo ein juristischer Angriffspunkt?
Der Artikel ist noch nicht widerlegt. Aber sein Verfasser soll bereits Schwierigkeiten bekommen.
Das ist der Punkt, an dem aus Widerspruch der Versuch wird, Druck auszuüben.
Große Worte, geringe Belastbarkeit
Besonders unglaubwürdig wirkt dieses Verhalten bei Anhängern von Linken und Grünen, die Offenheit, Vielfalt und Toleranz zu ihrem politischen Markenzeichen erklären. Wer solche Maßstäbe öffentlich vertritt, muss sich an ihnen messen lassen.
Wie viel ist das Bekenntnis zur Vielfalt wert, wenn schon eine unliebsame politische Bewertung persönliche Angriffe auslöst? Wie belastbar ist die beschworene Offenheit, wenn ein kritischer Journalist zunächst nach seiner Gesinnung sortiert wird?
Dabei braucht niemand einen Artikel gutzufinden. Niemand muss einem Kommentator zustimmen. Eine offene Debatte verträgt entschiedenen Widerspruch und scharfe Gegenrede.
Sie verkümmert allerdings, wenn die Frage nach dem Inhalt durch die Frage ersetzt wird, wie man dem Verfasser schaden könnte.
Die Überschrift genügt, die Beschimpfung folgt
Die niedrigste Stufe dieser Auseinandersetzung beginnt dort, wo offenbar schon eine Überschrift oder ein Titelbild für ein fertiges Urteil reicht.
Wer dem Autor Positionen vorwirft, die im Text überhaupt nicht vorkommen, legt den Verdacht nahe, dass er sich die Lektüre gespart hat. Wer auf eine sorgfältig begründete Kritik ausschließlich mit persönlichen Beschimpfungen antwortet, lässt jedenfalls keine Beschäftigung mit den Argumenten erkennen.
Für den Angriff reicht es trotzdem.
Dann wird der Verfasser beleidigt, politisch abgestempelt oder persönlich herabgesetzt. Wo Drohungen hinzukommen, wird die Einschüchterung ausdrücklich.
Eine Überschrift lesen, einen Menschen beschimpfen und sich anschließend für einen Verteidiger der Demokratie halten: Auch diesen Widerspruch muss man benennen dürfen.
Politisches Engagement ist kein Ersatz für die Fähigkeit, einen Text zu verstehen. Moralische Selbstgewissheit erspart niemandem die Mühe, sich mit einem Argument auseinanderzusetzen.
Der Autor als Ersatzthema
Etwas aufwendiger, aber inhaltlich ebenso dürftig ist der Versuch, einen Artikel über die Person seines Verfassers zu erledigen.
Natürlich darf man Autoren überprüfen. Interessenkonflikte, finanzielle Abhängigkeiten und falsche Angaben zur eigenen Qualifikation können für die Bewertung einer Veröffentlichung erheblich sein.
Doch eine unliebsame frühere Meinung widerlegt keinen aktuellen Beleg. Eine Bekanntschaft macht eine Recherche nicht automatisch falsch. Und die politische Einordnung eines Journalisten beantwortet noch nicht die Frage, ob seine Darstellung stimmt.
Auch ein Mensch, dessen Überzeugungen man entschieden ablehnt, kann einen Missstand zutreffend beschreiben.
Wer das nicht akzeptieren kann, macht politische Zugehörigkeit zur Voraussetzung dafür, überhaupt gehört zu werden. Dann zählt zuerst, wer etwas sagt. Ob es stimmt, wird zur nachgeordneten Frage.
Für Journalismus ist das ein zerstörerischer Maßstab.
Wenn das Impressum zur Angriffsfläche wird
Ein Impressum zu lesen ist selbstverständlich legitim. Es schafft Transparenz und benennt Verantwortliche. Auch eine konkrete Rechtsverletzung darf beanstandet werden.
Entscheidend ist der Zweck.
Wer eine falsche Tatsachenbehauptung korrigieren lassen möchte, sollte die betreffende Passage benennen und die Richtigstellung begründen. Wer dagegen nach sachfremden Angriffspunkten sucht, um einen unbequemen Autor zu beschäftigen, verfolgt ein anderes Ziel.
Dann wird aus Verantwortlichkeit eine Angriffsfläche.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Soll ein Fehler berichtigt werden – oder soll der Verfasser den nächsten kritischen Artikel lieber unterlassen?
Eine Adresse im Impressum ist kein Gegenargument. Eine juristische Drohkulisse ist keine Widerlegung.
Empörung entscheidet nicht über Meinungsfreiheit
Auch das persönliche Gefühl, beleidigt worden zu sein, beantwortet noch keine rechtliche Frage.
Das Bundesverfassungsgericht betont die besondere Bedeutung der Machtkritik für die Meinungsfreiheit. Bei ehrverletzenden Äußerungen verlangt es grundsätzlich eine Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht, bei der Inhalt und Umstände der Äußerung berücksichtigt werden müssen. Politische Kritik kann damit auch dann geschützt sein, wenn sie scharf und unangenehm ausfällt.
Ein Kommentar muss den Kritisierten nicht gefallen. Journalisten müssen ihre Bewertungen auch nicht so formulieren, dass sich politische Parteien und deren Anhänger darin wohlfühlen.
Ihre Aufgabe besteht darin, Entscheidungen zu prüfen, Widersprüche offenzulegen und Verantwortung zu benennen. Dazu gehört eine Sprache, die einen Missstand als Missstand bezeichnet.
Wer öffentliche Zustimmung beansprucht, muss öffentliche Kritik aushalten. Der Anspruch, politische Verhältnisse gestalten zu wollen, bringt keinen Anspruch auf Schonung mit sich.
Der persönliche Preis des Widerspruchs
Gefährlich wird diese Art der Auseinandersetzung, wenn sie dem Autor vermitteln soll: Jeder weitere kritische Text wird dich Zeit, Geld und Nerven kosten.
Dann steht vor einer Veröffentlichung irgendwann die Frage, ob der nächste Absatz den zu erwartenden Ärger wert ist. Ob man die Kraft für persönliche Angriffe hat. Ob man sich gegen unbegründete Vorwürfe wehren kann.
So kann Einschüchterung wirken, lange bevor irgendwo ein Verbot ausgesprochen wird.
Gerade diejenigen, die sich auf Freiheit und Emanzipation berufen, sollten erkennen, was daran falsch ist. Ihre Glaubwürdigkeit zeigt sich im Umgang mit Menschen, deren Ansichten sie ablehnen.
Wer einen kritischen Artikel für falsch hält, hat eine klare Aufgabe: den falschen Satz benennen, den untauglichen Beleg offenlegen, den fehlerhaften Schluss widerlegen.
Wer stattdessen den Autor zur Zielscheibe macht, bleibt diese Antwort schuldig. Und wer nach der Überschrift schon droht, hat sich aus der Debatte verabschiedet.
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